Fußschutz

Seit 01.01.1993 sind für Schuhe im gewerblichen Bereich folgende harmonisierte EN-Normen gültig:

  • DIN EN 344: Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
  • DIN EN 345: Spezifikation der Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch

Die neuen Normen unterscheiden - je nach Risikoniveau - 3 Typen von Schuhen:

  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzschuhe
  • Berufsschuhe

Die Norm DIN EN 345 sowie zwei weitere Normen legen die besonderen Anforderungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Bereich fest:

  • DIN EN 346: Spezifikation der Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch
  • DIN EN 347: Spezifikation der Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch

Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe unterscheiden sich in den Grundanforderungen nur durch die verschieden große Belastbarkeit der Zehenschutzkappen.

Schuhformen und Klassifizierung

Nach DIN EN 344 gibt es 5 Schuhformen mit verschiedenen Schafthöhen (h):
A-Halbschuh, B-Stiefel niedrig, C-Stiefel halbhoch, D-Stiefel hoch, E-Stiefel oberschenkelhoch.

Die Klassifizierung der Schuhe erfolgt nach 2 Kriterien:

Klassifizierung der Schuhe
Code BenennungKlassifizierung
I Schuhe aus Leder oder anderen Materialien,mit Ausnahme von Vollgummi -oder Gesamtpolymer-schuhen
II Vollgummischuhe oder Gesamt-polymerschuh(d.h. im ganzen vulkanisierte bzw. geformte Schuhe)

Neben den Grundanforderungen wie z. B. Reißfestigkeit des Materials, gibt es für die drei Schuhtypen Zusatzanforderungen mit entsprechenden Symbolen für besondere Anwendungen. Verwendungsbereiche wie Forstwirtschaft, Bergbau, sind in den EN-Normen nicht mehr vorgesehen. Welche Schuhausführung zu wählen ist, hat der Unternehmer oder sein Beauftragter aufgrund der auftretenden Gefahren im Einzelfall festzulegen.

Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen mit entsprechenden Symbolen für die Kennzeichnung

Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen mit entsprechenden Symbolen für die Kennzeichnung

*) nur für Berufsschuhe

Zur Erleichterung der Kennzeichnung wurden für die drei Schuhtypen die wichtigsten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen zusammengestellt und neue Symbole eingeführt:

  • Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345, Kategorie (S)
  • Schutzschuhe nach DIN EN 346, Kategorie (P)
  • Berufsschuhe nach DIN EN 347, Kategorie (O)
Requisiti integrativi per utilizzi particolari con i corrispondenti simboli di contrassegno 2

**) für die Kategorien 01 u. 04 zusätzlich: Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle

Bei antistatischen Schuhen (Zusatzanforderung A) darf der elektrische Durchgangswiderstand nicht geringer als 105 Ohm und nicht größer als 109 Ohm sein.
Leitfähige Schuhe (Zusatzanforderung C) dürfen einen elektrischen Durchgangswiderstand von bis zu 105 Ohm haben.

Kennzeichnung

Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe müssen mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein:

  • Größe
  • Zeichen des Herstellers
  • Typenbezeichnung des Herstellers
  • Herstellungsdatum (Quartal und Jahr)
  • Herstellungsland
  • Nummer der EN-Norm
  • das/die der Schutzfunktion entsprechende(n) Symbol(e)
  • CE-Konformitätszeichen

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Bayerischen Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik.