Fußschutz
Seit 01.01.1993 sind für Schuhe im gewerblichen Bereich folgende harmonisierte EN-Normen gültig:
- DIN EN 344: Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
- DIN EN 345: Spezifikation der Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
Die neuen Normen unterscheiden - je nach Risikoniveau - 3 Typen von Schuhen:
- Sicherheitsschuhe
- Schutzschuhe
- Berufsschuhe
Die Norm DIN EN 345 sowie zwei weitere Normen legen die besonderen Anforderungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Bereich fest:
- DIN EN 346: Spezifikation der Schutzschuhe für den gewerblichen Gebrauch
- DIN EN 347: Spezifikation der Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
Sicherheitsschuhe und Schutzschuhe unterscheiden sich in den Grundanforderungen nur durch die verschieden große Belastbarkeit der Zehenschutzkappen.
Schuhformen und Klassifizierung
Nach DIN EN 344 gibt es 5 Schuhformen mit verschiedenen Schafthöhen (h):
A-Halbschuh, B-Stiefel niedrig, C-Stiefel halbhoch, D-Stiefel hoch, E-Stiefel oberschenkelhoch.
Die Klassifizierung der Schuhe erfolgt nach 2 Kriterien:
Code Benennung | Klassifizierung |
---|---|
I | Schuhe aus Leder oder anderen Materialien,mit Ausnahme von Vollgummi -oder Gesamtpolymer-schuhen |
II | Vollgummischuhe oder Gesamt-polymerschuh(d.h. im ganzen vulkanisierte bzw. geformte Schuhe) |
Neben den Grundanforderungen wie z. B. Reißfestigkeit des Materials, gibt es für die drei Schuhtypen Zusatzanforderungen mit entsprechenden Symbolen für besondere Anwendungen. Verwendungsbereiche wie Forstwirtschaft, Bergbau, sind in den EN-Normen nicht mehr vorgesehen. Welche Schuhausführung zu wählen ist, hat der Unternehmer oder sein Beauftragter aufgrund der auftretenden Gefahren im Einzelfall festzulegen.
Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen mit entsprechenden Symbolen für die Kennzeichnung
*) nur für Berufsschuhe
Zur Erleichterung der Kennzeichnung wurden für die drei Schuhtypen die wichtigsten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen zusammengestellt und neue Symbole eingeführt:
- Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345, Kategorie (S)
- Schutzschuhe nach DIN EN 346, Kategorie (P)
- Berufsschuhe nach DIN EN 347, Kategorie (O)
**) für die Kategorien 01 u. 04 zusätzlich: Kraftstoffbeständigkeit der Laufsohle
Bei antistatischen Schuhen (Zusatzanforderung A) darf der elektrische Durchgangswiderstand nicht geringer als 105 Ohm und nicht größer als 109 Ohm sein.
Leitfähige Schuhe (Zusatzanforderung C) dürfen einen elektrischen Durchgangswiderstand von bis zu 105 Ohm haben.
Kennzeichnung
Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe und Berufsschuhe müssen mit folgenden Informationen gekennzeichnet sein:
- Größe
- Zeichen des Herstellers
- Typenbezeichnung des Herstellers
- Herstellungsdatum (Quartal und Jahr)
- Herstellungsland
- Nummer der EN-Norm
- das/die der Schutzfunktion entsprechende(n) Symbol(e)
- CE-Konformitätszeichen
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Bayerischen Landesamtes für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik.