Mutterschaft, Vaterschaft

Für wen gilt das Legislativdekret Nr. 151/2001 zum Schutz der arbeitenden Mütter?

Das Gesetz regelt den Schutz der Gesundheit während der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Geburt der arbeitenden Mütter und deren Kinder sowie die Stellung der Mütter und Väter mit einem abhängigen Arbeitsverhältnis während der ersten Lebensjahre der Kinder. Für selbständige Mütter ist eine wirtschaftliche Absicherung vorgesehen.

Wieso wurde das Legislativdekret Nr. 151/2001 erlassen?

Im Legislativdekret Nr. 151/2001 wurden alle vorhergehenden Gesetzestexte zum Schutz der Mutterschaft und der Elternschaft zusammengefasst und gelten nunmehr ausschliesslich im neuen Text.

Gab es nicht schon das Gesetz Nr. 53/2000 und hat dies nicht ausgereicht?

Das Gesetz Nr. 53/2000 hat wesentliche Neuerungen über die erziehungsrechtlich Stellung des lohnabhängigen Vaters eingeführt, das Recht auf Dienstfreistellungen von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus schwerwiegenden Gründen oder für Bildungszwecke stark erweitert, einige Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes in Bezug auf den Mutterschutz umgesetzt und weitere Bestimmungen zur Verbesserung der städtischen Lebensqualität erlassen. Die Bestimmungen waren allerdings in vielen verschiedenen Gesetzen verstreut.

Was ist am Gesetz Nr. 53/2000 für die Mutter neu?

Neu ist der längere Elternzeit für allein stehende Mütter und bei Mehrlingsgeburten, die flexible Beanspruchung des obligatorischen Freistellung wegen Mutterschaftes, die Verdoppelung der Stillzeit bei Mehrlingsgeburten und die Ausdehnung der Zeit für die Beanspruchung der Elternzeit bis zum achten Lebensjahres des Kindes.

Was ist für den Vater neu?

Neu ist, dass der abhängig beschäftigten Vater nunmehr ein eigenes Recht auf Elternzeit hat. Weiters wurde auch die Beanspruchung der obligatorischen Arbeitsenthaltung bei Verhinderung der Mutter durch den Vater ausdrücklich geregelt.

Welche Kategorien von Arbeitnehmern haben Anrecht auf den Gesundheitsschutz, den Mutterschafts- und Elternzeit?

Alle Angestellte, Führungskräfte, Arbeiterinnen und Lehrlinge sowohl im öffentlichen als auch im privaten Dienst sind umfassend geschützt. Heimarbeiterinnen und arbeitende Genossenschaftsmitglieder sind diesen gleichgestellt. Für Hausangestellte ist der Kündigungsschutz, der Elternzeit und die Pflege von kranken Kindern nicht vorgesehen. Selbständige Mütter müssen die Gesundheit selbst schützen, haben allerdings Anrecht auf eine fünfmonatige finanzielle Entschädigung und, unter Umständen, auf die finanzielle Entschädigung für weitere Monate.

Gilt der neue Elternschutz auch für den öffentlichen Dienst?

Ja.

Was ist am Elternschutz im öffentlichen Dienst anders?

Im öffentlichen Dienst ist grundsätzlich nur der Versicherungsträger und das Ausmaß der finanziellen Entschädigung anders. Zum einen wird das Mutterschaftsgeld von der betroffenen öffentlichen Körperschaft selbst bezahlt und zum anderen wird der obligatorische Freistellung wegen Mutterschaft mit 100% der letzten Entlohnung vergütet. Dies ist im Privatbereich nur dann der Fall, wenn der Kollektivvertrag eine Aufstockung des Mutterschaftsgeldes zu Lasten des Arbeitgebers vorsieht.

Was kann der Kollektivvertrag beim Mutterschutz anders regeln?

Der Kollektivvertrag kann nur die Eltern gegenüber den gesetzlichen Rechten besserstellen und die Dauer der Vorankündigung bei der Beanspruchung der Freistellungen regeln.

Gilt der Mutterschutz auch für Selbständige?

Für Selbständige gilt ein eingeschränkter Mutterschutz. Selbständige Mütter müssen sich selbst um den Schutz der Gesundheit kümmern. Weiters gibt es für die zwei Monate vor und drei Monate nach der Geburt, also insgesamt für fünf Monate, eine finanzielle Entschädigung. Die Einstellung der Arbeit ist dabei nicht notwendig.

Was beinhaltet der Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind?

Der Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind beinhaltet die Befreiung der Arbeitnehmerin von jeder Situation bzw. von jedem Kontakt mit Substanzen, welche vom Beginn der Schwangerschaft bis zu sieben Monate nach der Geburt gefährlich sein könnten. Der Arbeitgeber muss die Gefährdung laut Legislativdekret Nr. 81/2008 erheben und die Gefahren beseitigen oder der Mutter eine andere Tätigkeit zuweisen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann beim Arbeitsinspektorat um vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft angesucht werden.

Wer hat Anrecht auf den Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind?

Anrecht auf den Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind haben Arbeiterinnen, Angestellte, Führungskräfte und Lehrmädchen ohne Unterschied, ob sie im privaten oder öffentlichen Dienst arbeiten.

Wie weiß der Arbeitgeber, dass die Tätigkeit der Mutter nicht zuträglich ist?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, nicht nur sämtliche von der Arbeit und dem Arbeitsumfeld ausgehenden Gefahren für die Arbeitnehmer seines Betriebes, sondern auch die speziellen Gefährdungen für die Mutter und das Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt zu erheben. Ist er dazu selbst nicht in der Lage, muss er sich dabei betriebsexterner oder speziell beauftragter Experten bedienen. Über die Situation des Betriebes und die notwendigen Maßnahmen kann er sich auch mit dem zuständigen Arzt für Arbeitsmedizin beraten.

Wann beginnt der Gesundheitsschutz für Mutter und Kind?

Der spezifische Gesundheitsschutz für Mutter und Kind beginnt mit Beginn der Schwangerschaft und endet mit dem siebten Monat nach der Geburt. Der Arbeitgeber ist allerdings im Rahmen der Bestimmungen über den allgemeinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zum weiteren Schutz der Gesundheit verpflichtet.

Wann muss die Schwangerschaftsbescheinigung beim Arbeitgeber abgegeben werden?

Gesetzlich ist kein Abgabetermin für die Schwangerschaftsbescheinigung vorgesehen. Es liegt allerdings im Interesse der Betroffenen diesen so früh als möglich abzugeben, damit der Gesundheitsschutz für Mutter und Kind sobald als möglich beginnen kann.

Muss für die Beanspruchung der vorzeitigen Freistellung wegen Mutterschaft immer ein Gesuch gemacht werden?

Ja, es sei denn ein Arbeitsinspektor stellt bei einer Routinekontrolle eine unzumutbare Situation für die Schwangerschaft fest und verfügt eine sofortige Arbeitsenthaltung.

Welcher Unterschied besteht zwischen der vorzeitigen Freistellung wegen Mutterschaft wegen unzumutbarer Arbeit und wegen schwerer Komplikationen?

Die vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft wegen schwerer Komplikationen wird aufgrund ärztlich festgestellter Beschwerden gewährt. Bei einer unzumutbaren Arbeit wird vom Arbeitsinspektorat zuerst festgestellt, ob objektiv oder aufgrund der betrieblichen Risikobewertung eine Gefährdung vorhanden ist, ob die Gefahren beseitigt werden können oder ob eine andere Tätigkeit zugewiesen werden kann. Nur wenn eine Gefährdung vorliegt und weder eine Beseitigung der Gefahren noch eine andere Tätigkeit möglich ist, verfügt das Arbeitsinspektorat die vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft.

Was muss dem Gesuch für die vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft beigelegt werden?

Dem Gesuch um vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft wegen schwerer Komplikationen müssen das Schwangerschaftszeugnis, die Bestätigung des Frauenarztes über die Komplikationen und, sofern vorhanden, die weiteren fachärztlichen Atteste beigelegt werden. Dem Gesuch um vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft wegen unzumutbarer Arbeit ist nur das Schwangerschaftszeugnis beizulegen.

Wer kann das Gesuch für die vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft einreichen?

Das Gesuch um vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft muss grundsätzlich von der betroffenen Arbeitnehmerin eingereicht werden. Sollte die Arbeit oder der Arbeitsplatz die Gesundheit der Arbeitnehmerin gefährden, kann der vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft auch vom Arbeitgeber beantragt werden.

Kann auch eine Mutter mit einem langen und beschwerlichen Weg zum Arbeitsplatz den vorzeitigen Mutterschutz beanspruchen?

Nein. Die vorzeitige Freistellung wegen Mutterschaft kann nur wegen schwerer Komplikationen bzw. der Gefährdung durch die Arbeit oder das Arbeitsumfeld gewährt werden.

Was ist die Freistellung wegen Mutterschaft?

Die Freistellung wegen Mutterschaft ist die obligatorische Freistellung von der Arbeit der Mutter mit einem untergeordnetem Arbeitsverhältnis vor und nach der Geburt des Kindes.

Wie lange dauert die Freistellung wegen Mutterschaft?

Die Freistellung wegen Mutterschaft dauert fünf Monate und umfasst grundsätzlich die zwei Monate vor und die drei Monate nach der Geburt. Sollte das Kind vorzeitig auf die Welt kommen, können die Tage zwischen dem effektiven und dem voraussichtlichen Geburtsdatum nachgeholt werden. Wenn sich die Geburt über das voraussichtliche Datum hinauszögert, umfasst die Freistellung wegen Mutterschaft auch die Tage bis zum effektiven Geburtsdatum.

Wie lange dauert die Freistellung wegen Mutterschaft bei Mehrlingsgeburten?

Bei Mehrlingsgeburten hat die Mutterschafts bzw. Freistellung wegen Vaterschaft die selbe Dauer wie bei einfachen Geburten.

Kann die Freistellung wegen Mutterschaft auch flexibel genossen werden?

Ja, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung vorliegt, kann bis zur Geburt weitergearbeitet werden und dafür die Freistellung wegen Mutterschaft nach der Geburt entsprechend verlängert werden.

Wer muss die ärztliche Unbedenklichkeitserklärung für die flexible Freistellung wegen Mutterschaft ausstellen?

Die ärztliche Unbedenklichkeitserklärung muss von einem Frauenarzt der Sanitätseinheit oder mit einem Auftrag derselben ausgestellt werden. Sollten für die Tätigkeit der Mutter periodische Kontrollen des zuständigen arbeitsmedizinischen Facharztes vorgesehen sein, muss auch dieser dem Aufschub der Freistellung wegen Mutterschaft zustimmen.

Was ist die Freistellung wegen Vaterschaft?

Die Freistellung wegen Vaterschaft ist die Freistellung des Vaters mit untergeordnetem Arbeitsverhältnis, wenn die Mutter das Kind wegen ihres Ablebens, einer schweren Krankheit oder der Übertragung des ausschliesslichen Sorgerechtes an den Vater nicht betreuen kann.

Was passiert, wenn während des Aufschubes der Freistellung wegen Mutterschaft, Komplikationen auftreten?

Wenn während des Aufschubes des Schwangerschaftsurlaubes Komplikationen auftreten, endet der Aufschub ohne weiteres: in diesem Fall können nach der obligatorischen Freistellung wegen Mutterschaft nach der Geburt nur die im achten Schwangerschaftsmonat effektiv gearbeiteten Tage nachgeholt werden. Der zuständige Arzt braucht seine Zustimmung zum flexiblen Genuss des Schwangerschaftsurlaubes nicht revidieren, sofern sich die Arbeitsbedingungen nicht geändert haben.

Wie lange dauert die Freistellung wegen Vaterschaft?

Die Freistellung wegen Vaterschaft umfasst die obligatorische Arbeitsenthaltung nach der Geburt.

Steht für die Krankheit, welche während des Mutterschafts- oder Elternzeites eintritt, ein Krankengeld zu?

Für die Krankheit, welche während der Mutterschafts- oder Vaterschaftsfreistellung eintritt, steht kein Krankengeld zu. Die Krankheit unterbricht auch nicht diese Freistellung. Hingegen kann durch die ordnungsgemäße Vorlage des Krankenscheines beim Arbeitgeber und Sozialversicherungsinstitut und einschlägiger Willensäußerung die Elternzeit durch die Krankheit unterbrochen und das Krankengeld dafür bezogen werden.

Wer hat Anrecht auf die Elternzeit und für wie lange?

Die Elternzeit steht der Mutter bis zu höchstens sechs Monate zu, dem Vater bis zu höchstens sechs Monate oder sieben, wenn er mindestens drei Monate beansprucht, und dem alleinerziehenden Elternteil bis zu höchstens zehn Monate, der für den Vater bei einem Genuss von mindestens drei Monaten auf elf angehoben werden kann. Insgesamt dürfen die Eltern nicht mehr als zehn oder elf Monate beanspruchen.

Wie lange dauert die Elternzeit bei Mehrlingsgeburten?

Bei Mehrlingsgeburten steht die Elternzeit, welche bekanntlich im Ausmaß von 6, 7, 10 oder 11 Monate jeweils für die Mutter, für den Vater, der mehr als drei durchgehende Monate beansprucht, für die alleinstehende Mutter sowie für den alleinstehenden Vater, der mehr als drei durchgehende Monate beansprucht, vorgesehen ist, für jedes Kind zu.

Bis wann muss die Elternzeit aufgebraucht werden?

Die Elternzeit kann bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes genossen werden. Die nicht genossene Elternzeit verfällt.

Wann kann der Vater die Elternzeit beanspruchen?

Der Vater kann die Elternzeit sofort nach der Geburt des Kindes beanspruchen, selbst wenn die Mutter noch den obligatorischen Freistellung wegen Mutterschaft oder ihren Elternzeit genießt.

Steht die zehnmonatige bzw. elfmonatige Elternzeit für alleinstehende Eltern auch Unverheirateten zu, welche nicht mit dem anderen Elternteil zusammenleben?

Grundsätzlich nicht. Unverheiratete, welche allein leben bzw. das Kind allein erziehen, haben Anrecht auf die verlängerte Elternzeit, nur wenn das Kind diesem Elternteil mit formellem Akt, anvertraut ist.

Wie ist die Elternzeit finanziell abgesichert?

Die Elternzeit ist für höchstens sechs Monate mit einer Entschädigung von 30% der zustehenden Entlohnung abgesichert, sofern der einschlägige Kollektivvertrag keine Besserstellung verfügt. Die weiteren Monate sind nur dann abgesichert, wenn die Elternzeit innerhalb des dritten Lebensjahres des Kindes genossen wird und das individuelle Einkommen des Elternteiles den Betrag von 2,5 Mal die Mindestpension nicht übersteigt.

Kann die Elternzeit verweigert werden?

Nein. Der Arbeitgeber, welcher die Beanspruchung der Elternzeites behindert, macht sich strafbar.

Wann muss dem Arbeitgeber der Genuss der Elternzeit vorangekündigt werden?

Der Genuss der Freistellung wegen Mutterschaft muss dem Arbeitgeber mindestens 15 Tage vor Beginn angekündigt werden. Die Kollektivverträge können eine längere Ankündigungsfrist vorsehen. Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, braucht die Ankündigungsfrist nicht eingehalten werden.

Ist die Ankündigungsfrist in effektiven Arbeitstagen zu berechnen?

Nein, die Ankündigungsfrist umfasst fünfzehn Kalendertage.

Kann die Elternzeit auch unterbrochen bzw. tageweise beansprucht werden?

Ja, die Elternzeit kann auch tageweise beansprucht werden.

Steht für die Krankheit, welche während des Mutterschafts- oder Elternzeites eintritt, ein Krankengeld zu?

Nein. Für die Krankheit, welche während der Mutterschafts- oder Elternzeit eintritt, steht kein Krankengeld zu.

Haben auch freie Mitarbeiter und Projektarbeiter Anrecht auf Elternzeit?

Nein. Zwar können grundsätzlich auch Selbstständige eine finanziell entschädigte Elternzeit beanspruchen, doch besteht das Anrecht für nur für Landwirtinnen und Gleichgestellte, Handwerkerinnen und Kauffrauen bzw. mit Bezug auf deren Kinder, welche nach dem 1. Januar 2000 geboren wurden. Die Elternzeit ist in diesen Fällen ist auf drei Monate innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes beschränkt. Für freie Mitarbeiter, Projektarbeiter, Freiberufler sowie einige weitere Kategorien ist keine Elternzeit vorgesehen.

Wie viele Ruhepausen stehen der Mutter zu?

Die Ruhepausen stehen im Verhältnis zur täglichen Arbeitszeit. Eine Mutter, mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden hat Anrecht auf zwei Ruhepausen von je einer Stunde; bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden stehen zwei Ruhepausen von je einer halben Stunde zu. Die genannten Ruhepausen eines Tages können auch zusammengelegt werden.

Können die täglichen Ruhepausen mehrerer Tage oder einer ganzen Woche zusammengelegt werden?

Nein, die Ruhepausen müssen innerhalb des Tages, an welchem sie anreifen, genossen werden.

Wie viele Ruhepausen stehen bei Mehrlingsgeburten zu?

Bei Mehrlingsgeburten werden die täglichen Ruhepausen verdoppelt. Die täglichen Ruhepausen bleiben verdoppelt auch im Falle, dass drei oder mehr Kinder geboren wurden.

Können die täglichen Ruhepausen auch vom Vater genossen werden?

Ja, sofern der Vater das alleinige Sorgerecht hat oder die Mutter ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis hat und die Ruhepausen nicht beansprucht oder beanspruchen kann, weil sie selbständig als Handwerkerin, Freiberuflerin oder als Händlerin arbeitet. Die Ruhepausen stehen dem Vater auch zu, wenn die Mutter Hausfrau ist bzw. im Falle des Todes oder einer schweren Krankheit der Mutter.

Wie lange dürfen Eltern zur Pflege von kranken Kindern von der Arbeit fernbleiben?

Die Abwesenheit von der Arbeit wegen Krankheit des Kindes ist unbeschränkt für Kinder bis zum dritten Lebensjahr und beträgt bei Kindern zwischen drei und acht Jahren für jeden Elternteil bis zu fünf Tage pro Jahr.

Haben auch freie Mitarbeiter und Projektarbeiter Anrecht auf Freistellungen zur Pflege von kranken Kindern?

Nein. Die Freistellungen zur Pflege von kranken Kindern können, wie die täglichen Ruhepausen (Stillstunden), ausschließlich von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beansprucht werden.

Steht die Freistellung wegen Mutterschaft auch für die Adoption oder Anvertrauung eines Kindes zu?

Ja, es stehen drei Monate Freistellung wegen Mutterschaft zu, vorausgesetzt, dass dieser innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme des Kindes beansprucht werden und dieses das sechste Lebensjahr noch nicht überschritten hat.

Im Falle einer Adoption oder Anvertrauung steht auch die Elternzeit zu?

Ja, sofern aber folgende Bedingungen vorliegen. Der Elternzeit steht allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu außer den Hausangestellten und denen mit Heimarbeitsverhältnis. Für die in den ersten Lebensjahren aufgenommenen Kindern kann der Elternzeit wie für die natürlichen Kinder innerhalb des achten Lebensjahres genossen werden. Falls das Kind zum Zeitpunkt der Adoption oder Anvertrauung zwischen 6 und 12 Jahre alt ist, muss der Elternzeit innerhalb der ersten drei Jahre nach der Aufnahme des Kindes beansprucht werden.

Für welche Mütter gilt das Entlassungsverbot?

Das Entlassungsverbot gilt nur für Arbeitnehmerinnen. Selbständige Mütter haben keine Beschäftigungsgarantie.

Wie lange gilt das Entlassungsverbot?

Das Entlassungsverbot beginnt mit Beginn der Schwangerschaft und endet mit dem ersten Lebensjahr des Kindes.

Kann das Arbeitsverhältnis während des Entlassungsverbotes unter keinen Umständen aufgelöst werden?

Während des Entlassungsverbotes kann das Arbeitsverhältnis aus gerechtem Grund, wegen Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages oder wegen gänzlicher Schließung des Betriebes oder der entsprechenden Abteilung aufgelöst werden.

Gilt das Entlassungsverbot auch für Väter?

Ja, das Entlassungsverbot gilt auch für Väter, sofern sie die obligatorische Freistellung wegen Vaterschaft beanspruchen und zwar bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes.

Die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bzw. die freiwillige Kündigung der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes müssen vom Arbeitsinspektorat bestätigt werden. Siehe dazu die Seite der Formulare.

Arbeitsinspektorat
Andreina Vezzaro
Tel. 0471 418567