ePer - Arbeitsverhältnisse einsehen

ePer

ePer ist ein Dienst des Arbeitsmarktservice zur Online-Abfrage von Arbeitsperioden und Pflichtmeldungen (CO).

ePer richtet sich an Bürger/-innen, Arbeitgeber/-innen, „Berechtigte“ (z.B. Arbeitsrechtsberater/-innen) und öffentliche Körperschaften.

Bürger/-in

Was kann ich sehen?

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann seine eigenen Arbeitsverhältnisse einsehen.

Was sind die Voraussetzungen?

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, Sie müssen lediglich mit einer digitalen Identität Ihrer Wahl (SPID, elektronischer Personalausweis oder Bürgerkarte) auf den Dienst zugreifen.

Arbeitgeber/-in

Was kann ich sehen?

Jeder Arbeitgeber und jede Arbeitgeberin kann die Daten seines Unternehmens einsehen (Arbeitsperioden, Pflichtmeldungen UniLav/VarDatori/UniSomm).

Was sind die Voraussetzungen?

Wenn Sie ein Einzelunternehmer oder eine Einzelunternehmerin sind, brauchen Sie nur mit SPID, elektronischem Personalausweis oder Bürgerkarte auf ePer zuzugreifen.

In allen anderen Fällen müssen Sie:

  • sich anmelden (mit SPID, elektronischer Identitätskarte oder Bürgerkarte) und einen Antrag auf Vollmacht stellen (über die entsprechende Funktion), oder
  • von einem anderen Nutzer* eingeladen werden, der bereits im System für das Unternehmen registriert ist.

* dieser Nutzer muss bereits einen Antrag auf Vollmacht als "legitimierte Person" (z.B. gesetzlicher Vertreter, Geschäftsführer, Generaldirektor,...) oder einen Antrag auf Vollmacht mit der Möglichkeit der Übertragung seiner Vollmacht an einen Dritten ("Vollmachtgeber") eingereicht haben.

 

Öffentliche Körperschaft

Öffentliche Körperschaften können Daten für ganz Südtirol einsehen (Arbeitsperioden, Pflichtmeldungen UniLav/VarDatori/UniSomm).

Was sind die Voraussetzungen?

Es muss die Rechtsgrundlage angeführt werden, die den Zugriff durch die Körperschaft legitimiert. Die Körperschaft darf die Daten nur für institutionelle Zwecke einsehen.

Die einzelnen Nutzer der Körperschaft müssen über eine SPID, einen elektronischen Personalausweis oder einer Bürgerkarte* verfügen.

* Benutzer der so genannten "föderierten Einrichtungen" (Landesverwaltung, Gemeinden, Südtiroler Sanitätsbetrieb und Bezirksgemeinschaften) können sich auch mit dem Benutzernamen der Körperschaft anmelden, der sie angehören ("prov.bz"/"gvcc.net"/...)

Wie erhalte ich Zugang?

Startpunkt ist die Registrierung eines Key-Users im System, d. h. einer Person, die eine leitende Position innerhalb der Körperschaft innehat (z. B. Gemeindesekretäre, Amtsdirektoren oder andere Führungskräfte).

Um sich im System zu registrieren, muss sich zuerst der Key-User auf ePer einloggen und selbst die Zulassung als Key-User online beantragen.

Nach der Freigabe durch das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung sind die Key-Users in der Lage, in völliger Autonomie ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über die entsprechende Funktion für die Nutzung des Dientes einzuladen (freizuschalten).

Das Vorhandensein eines Key-Users ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung von ePer durch eine öffentliche Körperschaft.

Zugang zu ePer

Kontakte

Arbeitsmarktservice
Amt für Arbeitsmarktbeobachtung

Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1
39100 Bozen
Zimmer 131 (1. Stock)
Tel. 0471 41 85 58
E-Mail: notel@provinz.bz.it

Der ePer-Helpdesk ist ausschließlich von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:30 Uhr erreichbar.

Außerhalb dieser Zeiten oder bei Anrufen an andere Telefonnummern kann der Service nicht garantiert werden.