FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit sich eine ausführende Partei von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des GOL-Aufrufs Nr. 1 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol bewerben kann?

Jede öffentliche oder private Einrichtung, die zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufes (25/09/2023 – 12:00 Uhr) den formellen Antrag um Akkreditierung für die Umsetzung von vom Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Bildungsmaßnahmen gemäß Beschluss der Landesregierung vom 22. März 2016, Nr. 301 und dem Leitfaden für die ESF-Akkreditierung laut Dekret vom 14.11.2017, Nr. 22404, gestellt hat oder bereits akkreditiert ist, kann sich bewerben.

Alle Informationen zur Akkreditierung sind unter folgendem Link einsehbar: Accreditamento FSE 14-20 | Europe Direct Alto Adige (provinz.bz.it)

Außerdem können sich die Schulen, welche die Ausbildung und Weiterbildung auf Landesebene durchführen (und für die Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeit nicht ESF akkreditiert sein müssen), teilnehmen.

 

Für die Zulassung am Bewerbungsverfahren ist zudem der Nachweis über die Erfahrung in der Durchführung von mindestens zwei Maßnahmen, die im Aufruf angeführt sind (Bildung, Orientierung und/oder Ausbildungspraktika mit dazugehörendem Tutoring), unabdingbar.

  • Nummer:  1
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Beiträge für die Anstellung von Personen mit Beeinträchtigung]

Vereinbarkeit mit anderen Begünstigungen – Was bedeutet die Unvereinbarkeit mit anderen Förderungen oder Begünstigungen? Sind hiermit andere Begünstigungen der Provinz gemeint?

Der Beitrag für die Anstellung einer Person mit Beeinträchtigung ist mit anderen Förderungen und Begünstigungen (inklusive IRAP-Abzug, Beiträge vom Amt für Menschen mit Behinderungen usw.), die denselben Förderungsgrund, also die Anstellung von Menschen mit Behinderung betreffen, unvereinbar.

  • Nummer:  1
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 9.5.2022

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[EURES]
Was ist EURES?

EURES (EURopean Employment Services) wurde im Jahr 1993 gegründet und ist ein Kooperationsnetzwerk, das die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den 28 Ländern der EU sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island erleichtern soll.

Das Netzwerk setzt sich aus dem Europäischen Koordinierungsbüro (ECO), den nationalen Koordinierungsbüros (NCO), den EURES-Partnern und den angeschlossenen EURES-Partnern zusammen. Zu den Partnern können öffentliche Arbeitsverwaltungen, private Arbeitsvermittlungen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und andere einschlägige Akteure des Arbeitsmarktes gehören.

Aufgabe des EURES-Netzes ist es, Informationen, Beratung und Vermittlung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber sowie generell alle Bürger anzubieten, die vom Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen möchten.

Die Hauptziele von EURES sind:

  • Information, Orientierung und Beratung für mobilitätswillige Arbeitskräfte über Arbeitsmöglichkeiten und Lebens- und Arbeitsbedingungen im europäischen Wirtschaftsraum;
  • Unterstützung von Arbeitgebern bei der Rekrutierung von Arbeitskräften aus anderen Ländern;
  • spezielle Beratung und Hilfestellung für Arbeitskräfte und Arbeitgeber in grenzüberschreitenden Regionen.

EURES hat derzeit ein Netz von mehr als 1.000 EURES-Beratern, die in täglichem Kontakt mit Arbeitsuchenden und Arbeitgebern in ganz Europa stehen. In Italien arbeiten 80 Berater, 3 davon in Südtirol (Adressen: siehe hier).

Eine besonders wichtige Rolle spielt EURES in Grenzregionen, d.h. in Gebieten, in denen große grenzüberschreitende Pendlerströme zu finden sind. Derzeit bestehen 12 grenzübergreifende EURES-Partnerschaften, die sich geografisch auf ganz Europa verteilen und an denen 19 Länder beteiligt sind.

EURES
  • Nummer:  1
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Die Weiterbildungseinrichtung, für die ich arbeite, möchte sich beim ESF akkreditieren. Kann sie als durchführende Partei beim GOL-Aufruf teilnehmen?

Ja, die Möglichkeit besteht, sofern sie innerhalb 25.09.2023, 12:00 Uhr den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt hat. Falls die Weiterbildungseinrichtung als Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht muss die Akkreditierung in jedem Fall vor der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung und also vor dem Beginn der Durchführung der Maßnahmen gültig sein (weder ausgesetzt noch widerrufen sein und es darf auch in der Zwischenzeit kein Verzicht geäußert worden sein).

  • Nummer:  2
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[EURES]
Welche Art von Stellen kann ich über EURES finden?

In der EURES-Datenbank sind Stellenangebote für alle möglichen Berufe vorhanden: von hochqualifizierten Berufen (z.B. Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler) bis zu gering qualifizierten Tätigkeiten (z.B. Tellerwäscher, Erntehelfer). Die Stellenangebote stammen im allgemeinen aus dem Privatsektor: Industrie, Handel, Tourismus, Dienstleistungen, usw. und es handelt sich dabei sowohl um Saisonsarbeiten, befristete Stellen, als auch um unbefristete Stellen, Vollzeit- und Teilzeitstellen.

Die Auswahl ist also sehr groß. Es sind über 2 Millionen Stellenangebote in den 32 an EURES beteiligten Ländern in der Datenbank vorhanden, welche laufend aktualisiert werden.

EURES - Stellensuche
  • Nummer:  2
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Die Weiterbildungseinrichtung, für die ich arbeite, möchte sich mit anderen Einrichtungen zusammenschließen, um am GOL-Aufruf teilzunehmen. Müssen alle Einrichtungen akkreditiert sein?

Ja, alle beteiligten Einrichtungen müssen vom ESF akkreditiert sein oder zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufes (25/09/2023 – 12:00 Uhr) den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt haben.

  • Nummer:  3
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[EURES]

Wo finde ich Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den einzelnen Ländern?

Auf der EURES-Homepage gibt es eine Datenbank zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den 32 Ländern, die am EURES-Netzwerk beteiligt sind. Hier finden Sie Informationen zu Arbeitsmarkt, Wohnungssuche, Schule, Steuern, Lebenshaltungskosten, Gesundheit, Sozialgesetzgebung, Vergleichbarkeit von Qualifikationen und vielen anderen Themen.

EURES - Leben und Arbeiten in Europa
  • Nummer:  3
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welchen Zweck verfolgt der Aufruf?

Der Zweck des Aufrufes besteht darin, eine ausführende Partei zu bestimmen, die in der Lage ist, alle 3 „GOL“-Maßnahmenwege (1. Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, 2. Weiterbildung - upskilling, 3. Ausbildung/Umschulung – reskilling in zumindest einem der drei Landesteilgebiete durchzuführen. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll ein Beitrag zur Zielerreichung geleistet werden, die der Autonomen Provinz Bozen im Zusammenhang mit dem Programm „GOL“ zugewiesen wurde.  

  • Nummer:  4
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[EURES]
Wie lange kann ich mich in einem anderen EU-Land als Arbeitsuchender aufhalten?

Jeder EU-Bürger hat das Recht,

  • in einem anderen EU- und EWR-Land Arbeit zu suchen,
  • dabei dieselbe Hilfestellung von den nationalen Arbeitsämtern zu erhalten wie Staatsangehörige des Aufnahmelandes,
  • sich so lange im Aufnahmeland aufzuhalten, wie es für Arbeitssuche, Bewerbung und Einstellung erforderlich ist.

Arbeitssuchende dürfen nicht ausgewiesen werden, wenn sie nachweisen können, dass sie weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit suchen (beispielsweise durch Kopien von Bewerbungen, von Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder von positiven Rückmeldungen auf Bewerbungen). Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie kein Einkommen oder keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit mehr beziehen.

 Weitere Informationen findet man hier.

Recht auf Arbeitssuche
  • Nummer:  4
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wer ist eine ausführende Partei?

Eine ausführende Partei ist ein Wirtschaftsteilnehmer der vom Projektträger (Autonome Provinz Bozen) ermittelt wurde. Die ausführende Partei verfolgt dabei das Ziel, die Maßnahmenwege, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aufruf Gol Nr. 1 vorgesehen sind, zu verwirklichen. Die Maßnahmenwege bestehen im Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, in der Weiterbildung und in der Ausbildung/Umschulung.

  • Nummer:  5
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Beiträge für die Anstellung von Personen mit Beeinträchtigung]
Vereinbarkeit mit anderen Begünstigungen – Kann ich für einen Lehrling mit Beeinträchtigung um einen Beitrag ansuchen?
Der Betrieb kann um einen Beitrag für einen Lehrling ansuchen, sofern für die Anstellung desselben keine weitere Förderung in Anspruch genommen wurde.
  • Nummer:  5
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 22.3.2021

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[EURES]
Habe ich als Arbeitsuchender in einem anderen EU-Land Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit?

Sie haben 3 Monate lang Anspruch auf Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit, falls Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen den Arbeitsverwaltungen des Landes, das Ihre Leistungen bezahlt, für einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen zur Verfügung gestanden haben, nachdem Sie arbeitslos wurden (Ausnahmen sind möglich).
  • Sie müssen bei Ihrer Arbeitsverwaltung das Formular U2 anfordern. Mit diesem Dokument können Sie sich bei den Arbeitsverwaltungen im Ausland anmelden.
  • Innerhalb von 7 Tagen nach der Ausreise müssen Sie sich bei den Arbeitsverwaltungen des Landes anmelden, in dem Sie Arbeit suchen wollen. Anschließend müssen Sie die Verpflichtungen und Kontrollverfahren der dortigen Arbeitsverwaltungen einhalten.
  • Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle finden, müssen Sie vor Ablauf der im Formular U2 genannten Frist zurückkehren. Wenn Sie später zurückkehren, ohne die ausdrückliche Genehmigung der Arbeitsverwaltungen des Landes zu haben, das Ihre Leistungen bezahlt, verlieren Sie alle verbleibenden Leistungsansprüche.

Der Zeitraum kann von der zuständigen Arbeitsverwaltung oder dem zuständigen Träger auf höchstens 6 Monate verlängert werden.

Das Formular U2 wird in Italien von der Sozialversicherungsanstalt NISF/INPS ausgestellt (weitere Informationen siehe hier).

Mehr Informationen zu Leistungen bei Arbeitslosigkeit finden Sie auf dieser Internetseite der Europäischen Kommission.

Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Nummer:  5
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche sind die Merkmale geeigneter Teilnahmeberechtigte ausführende Parteien?

Die Merkmale sind:

• das Vorhandensein der operationellen und administrativen Fähigkeiten, um die Durchführung der Maßnahmen in der geplanten Art und Weise und im geplanten Zeitrahmen zu gewährleisten;

• das Fehlen von rechtlichen oder finanziellen Hindernissen für den Abschluss von Verträgen mit öffentlichen Verwaltungen;

• die Erfüllung der Anforderungen zur Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Vermeidung von Doppelfinanzierung und Interessenkonflikten, Betrug und Korruption.

  • Nummer:  6
  • Letzte Aktualisierung: 31.7.2023

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[EURES]
Benötige ich Aufenthaltsgenehmigung, wenn ich meinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlege?

Nein, als EU-Bürger benötigen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung, um in einem anderen EU-Land zu leben.

Die Formalitäten, welche Sie erfüllen müssen, hängen von der Dauer Ihre Aufenthalts ab.

  • Aufenthalt bis zu 3 Monate
    Als EU-Bürger haben Sie das Recht, sich in einem anderen EU-Land aufzuhalten. Wenn Sie sich dort für weniger als 3 Monate aufhalten, benötigen Sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Aufenthalt über 3 Monate
    Nach 3 Monaten in Ihrem neuen Land müssen Sie sich möglicherweise bei den zuständigen Behörden anmelden (in der Regel im Rathaus oder bei der örtlichen Polizeidienststelle).
    Wenn Sie sich anmelden, erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt, dass Sie ein Aufenthaltsrecht in diesem Land besitzen. Auf der Bescheinigung werden Ihr Name und Ihre Anschrift sowie das Datum der Anmeldung angegeben.
  • Daueraufenthalt
    Wenn Sie fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem anderen EU-Land gelebt haben erwerben Sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für dieses Land. Das bedeutet, dass Sie so lange im Land bleiben können, wie Sie möchten.

Diese und weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht für EU-Bürger finden Sie hier.

Aufenthaltsrecht
  • Nummer:  6
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[EURES]
Was ist unter Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU zu verstehen?

Die Rechtsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung ersetzen einzelstaatliche Systeme nicht durch ein europaweit geltendes System. Jedes Land kann frei entscheiden, wer nach seinen nationalen Rechtsvorschriften versichert werden soll, und welche Leistungen zu welchen Bedingungen gewährt werden. In der EU gelten einheitliche Vorschriften, die dem Schutz Ihrer Sozialversicherungsansprüche dienen, wenn Sie sich innerhalb Europas (EU 28 + Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) aufhalten.

Die vier Grundprinzipien

  1. Sie unterliegen zu jedem Zeitpunkt immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Landes und zahlen daher auch nur in einem Land Beiträge. Welchen Rechtsvorschriften Sie unterliegen, entscheiden die Sozialversicherungsträger. Hier besteht für Sie keine Wahlmöglichkeit.
  2. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Angehörigen des Landes, in dem Sie versichert sind. Man bezeichnet dies auch als Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung.
  3. Wenn Sie eine Leistung beanspruchen, werden Ihre früheren Versicherungs‑, Beschäftigungs- oder Aufenthaltszeiten in anderen Ländern gegebenenfalls angerechnet.
  4. Wenn Sie in einem Land Anspruch auf Geldleistungen haben, können Sie diese grundsätzlich auch dann erhalten, wenn Sie in einem anderen Land leben. Dies wird als Grundsatz der Exportierbarkeit bezeichnet.

Seit dem 1. Mai 2010 wird die Koordinierung durch neue Verordnungen (Verordnungen 883/2004 und 987/2009) geregelt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der EU
  • Nummer:  8
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[EURES]

Was versteht man unter Unionsbürgerschaft?

Wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt, ist automatisch auch ein Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die Staatsangehörigkeit, ersetzt sie aber nicht.

Die Unionsbürgerschaft verleiht Ihnen wichtige Rechte, namentlich:

  • das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen und sich an einem beliebigen Ort der Union niederzulassen;
  • das aktive und passive Wahlrecht bei den Kommunal- und Europawahlen in dem Land der EU, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, auch wenn Sie nicht Staatsangehöriger dieses Landes sind;
  • das Recht auf diplomatischen oder konsularischen Schutz durch jedes andere Land der Union, wenn Sie sich außerhalb der EU in einem Drittstaat aufhalten, in dem Ihr Heimatstaat keine Botschaft und kein Konsulat unterhält;
  • das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten, eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragen einzureichen oder sich schriftlich an jede beliebige EU-Institution zu wenden.
Ihr Europa
  • Nummer:  9
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

In welche Maßnahmenwege gliedert sich das GOL-Programm?

Das Gol Programm umfasst vier Maßnahmenwege und zwar: 1) Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt; 2) Weiterbildung (upskilling); 3) Ausbildung / Umschulung (reskilling); 4) Arbeit und Inklusion. Der öffentliche Gol Aufruf Nr. 1 umfasst jedenfalls nur die ersten drei Maßnahmenwege. 

  • Nummer:  10
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Beiträge für die Anstellung von Personen mit Beeinträchtigung]
Voraussetzung Wohnsitz – Wird der Beitrag gewährt, wenn der Angestellte das Domizil zwar in der Provinz Bozen, den Wohnsitz aber außerhalb hat?
Nein, der Beitrag kann nur für Personen mit Wohnsitz in der Provinz Bozen gewährt werden.
  • Nummer:  10
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 22.3.2021

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[EURES]
Was versteht man unter Recht auf Freizügigkeit?

Die Freizügigkeit ist für den einzelnen Bürger einer der sichtbarsten Vorzüge der Europäischen Union. Rund 11 Millionen Unionsbürger haben bereits Gebrauch davon gemacht und leben in einem anderen Land der EU. Noch größer ist die Zahl derer, die regelmäßig aus geschäftlichen Gründen oder als Touristen in andere EU-Länder reisen; sie profitieren vom Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums bzw. von beschleunigten Kontrollen.

Gemäß Artikel 21 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder EU-Bürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.

 Die Richtlinie 2004/38/EG finden Sie hier.

Richtlinie 2004/38/EG
  • Nummer:  10
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Zusätzliche Dokumente – Müssen mit der Einheitsmeldung noch zusätzliche Dokumente, wie Aufenthaltsgenehmigung und Kopie eines Passes oder Personalausweises verschickt werden?
Nein, mit der Einheitsmeldung müssen keine anderen Papierdokumente verschickt werden. Erhält man die Quittung (Empfangsbestätigung) durch ProNotel2, ist die Meldung ordnungsgemäß durchgeführt worden.
  • Nummer:  10
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Worum geht es bei der Gol-Maßnahme, welche den Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschreibt?

Die Gol-Maßnahme, welche den Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschreibt ist für arbeitsmarktnahe Betreute vorgesehen. Ihnen werden Orientierungs- und Vermittlungsdienstleistungen für die Hinführung zu einem Arbeitsplatz angeboten.

  • Nummer:  11
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[EURES]
Welche Einreise- und Aufenthaltsbstimmungen gelten für EU-Bürger in der Schweiz?

Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vom 21. Juni 1999 zwischen der EU und der Schweiz werden die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht.

EU-/EFTA-Angehörige mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz können sich für die Dauer von drei Monaten ohne ausländerrechtliche Bewilligung im Land aufhalten. Es besteht aber eine Meldepflicht. Die Aufenthaltsbewilligung können sie bei der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Umzug und vor Stellenantritt beantragen. Dazu brauchen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen Reisepass und sowie eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers.

Seit dem 1. Januar 2017 profitieren auch kroatische Staatsangehörige von der Personenfreizügigkeit. Für kroatische Staatsangehörige, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, gelten Übergangsbestimmungen.

Die Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" von, welche im Februar 2014 von der Schweizer Bevölkerung knapp angenommen wurde, wird zu einem Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik der Schweiz führen. Bis zu einer allfälligen Revision oder Kündigung gilt das Abkommen zur Personenfreizügigkeit (FZA) jedoch weiterhin.

Detaillierte Informationen zur Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration (BFM).

Personenfreizügigkeit Schweiz - EU-EFTA
  • Nummer:  11
  • Autor: as
  • Letzte Aktualisierung: 1.1.2017

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Worum geht es beim Maßnahmenweg, welcher die Weiterbildung (upskilling) beschreibt?

Der Maßnahmenweg, welcher die Weiterbildung (upskilling) beschreibt ist für weiter vom Arbeitsmarkt entfernte Arbeitnehmer, die allerdings über verwendbare Kompetenzen verfügen, vorgesehen. Für sie werden vor allem Ausbildungsmaßnahmen von kurzer Dauer und mit berufsbildenden Inhalten angeboten.

  • Nummer:  12
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

War die Antwort hilfreich? 47 Ja 45 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welchen Maßnahmenweg beschreibt die Ausbildung / Umschulung (reskilling)?

Der Maßnahmenweg der Ausbildung / Umschulung (reskilling) ist für arbeitsmarktferne Arbeitnehmer, deren Qualifikationen nicht den Anforderungen entsprechen bestimmt. Die Ausbidlung / Umschulng umfasst eine vertiefte Berufsausbildung, die im Allgemeinen durch ein höheres Qualifikations-/EQR-Niveau als das Bildungsniveau gekennzeichnet ist.

  • Nummer:  13
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Beiträge für die Anstellung von Personen mit Beeinträchtigung]
Voraussetzung Wohnsitz – Kann um einen Beitrag angesucht werden, wenn der Angestellte seinen Wohnsitz in der Provinz Bozen hat, aber in einer Filiale in Trient arbeitet?

Ja, das Beitragsansuchen kann auch Personen betreffen, welche außerhalb der Provinz Bozen angestellt wurden. Voraussetzung bleibt, dass die Person in der Provinz Bozen ansässig sein muss, und für die Anstellung derselben keine weiteren Begünstigungen in Anspruch genommen wurden.
  • Nummer:  15
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 22.3.2021

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