FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Zusätzliche Dokumente – Müssen mit der Einheitsmeldung noch zusätzliche Dokumente, wie Aufenthaltsgenehmigung und Kopie eines Passes oder Personalausweises verschickt werden?
Nein, mit der Einheitsmeldung müssen keine anderen Papierdokumente verschickt werden. Erhält man die Quittung (Empfangsbestätigung) durch ProNotel2, ist die Meldung ordnungsgemäß durchgeführt worden.
  • Nummer:  10
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Vollmachtgeber – Beauftragte – Darf ein Arbeitsrechtsberater eigene Mitarbeiter beauftragen, ProNotel2 zu verwenden?
„Beauftragte“ von Arbeitsrechtsberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern (mit Doktorat), „Ragionieri“ und Wirtschaftsexperten, welche im Namen dieser ProNotel2 verwenden, dürfen nur eigene, abhängig beschäftigte, Mitarbeiter sein.
  • Nummer:  200
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 9.6.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Vollmachtgeber – Beauftragte – Können mehrere Personen eines Betriebes Meldungen eingeben und verschicken?
Ja. ProNotel2 kann auch zeitgleich von mehreren Personen in einem Betrieb benutzt werden. Der Vollmachtgeber (auch mehrere möglich), der vom Amt für Arbeitsmarktbeobachtung seinen Account bekommen hat, darf auch andere Personen seines Betriebes mit der Meldetätigkeit mittels ProNotel2 beauftragen und für sie eigene Accounts eröffnen.
  • Nummer:  210
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Vollmachtgeber – Über wie viele Vollmachtgeber kann eine Firma verfügen?
Eine Firma kann einen oder mehrere Vollmachtgeber haben.
  • Nummer:  220
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]

Zusammenlegung der Meldetätigkeit – Wie funktioniert die Zusammenlegung der Meldetätigkeit für die Arbeitgeber und die Berater?

Die Arbeitgeber mit zwei oder mehreren Arbeitssitzen in verschiedenen Regionen haben die Möglichkeit, die Meldungen über ein einziges System zu tätigen. Dabei können sie jenes wählen, wo sich einer ihrer Arbeitssitze befindet. Die Berechtigten (Berater) mit mehreren Arbeitssitzen oder Kunden in verschiedenen Regionen können, falls sie die Zusammenlegung wählen, alle ihre Meldungen mittels jenem lokalen Informatiksystem tätigen, wo sich ihr Rechtssitz befindet. Die Zusammenlegung ist erlaubt, sofern vorab eine Mitteilung an das Arbeitsministerium mittels Formular „Accentramento“ auf der ministeriellen Internetseite getätigt wird.

Antrag zur Zusammenlegung der Meldetätigkeit an das Arbeitsministerium (Accentramento)
  • Nummer:  300
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]

Zusammenlegung der Meldetätigkeit – Account - Vom Arbeitsrechtsberater werden Kunden mit Sitz in Südtirol und mit Sitz in anderen Regionen betreut. Was muss gemacht werden, um die Meldungen mittels eines einzigen Systems tätigen zu können?

1. Man benötigt einen Account für ProNotel2, der über die Internetseite des Arbeitsmarktservice anzufragen ist. 2. Falls mit ProNotel2 für ganz Italien gemeldet wird, muss dies dem Ministerium übers Internet mittels Formular "Accentramento" mitgeteilt werden.

  • Nummer:  310
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Zusammenlegung der Meldetätigkeit – Wenn ich mich für die Zusammenlegung der Meldetätigkeit mittels eines einzigen lokalen Informatiksystems entscheide, kann ich auch andere lokale Informatiksysteme benutzen?
Ja, die Zusammenlegung ist nur eine zusätzliche Möglichkeit, die Meldungen zu tätigen; trotz Zusammenlegung ist es weiterhin möglich, auch andere Systeme zu benutzen.
  • Nummer:  320
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 23.4.2012

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]

Zusammenlegung der Meldetätigkeit – Darf ich das für die Zusammenlegung der Meldetätigkeit gewählte lokale Informatiksystem ändern?

Ja, es ist möglich dieses zu ändern. In diesem Fall ist ein neuer Antrag für die Zusammenlegung der Meldetätigkeit an das Arbeitsministerium mittels Formular „Accentramento“ auf der ministeriellen Internetseite zu stellen.

  • Nummer:  330
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Zusammenlegung der Meldetätigkeit – Lehrlingswesen – Ist die Zusammenlegung der Meldetätigkeit bei Lehrlingsverhältnissen erlaubt?
Ja, die Zusammenlegung der Meldetätigkeit von Lehrlingsverhältnissen ist erlaubt.
  • Nummer:  340
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 12.8.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Upload – Wo finden die Softwarefirmen die notwendigen Unterlagen, um das System für die Upload-Meldungen zu entwickeln?
Die für die Softwarefirmen nützlichen Unterlagen sind die Klassifikationstabellen, der data catalog (Datensatz) und das xsd, welche auf der Internetseite der Abteilung Arbeit abrufbar sind.
  • Nummer:  400
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Upload – Wie groß darf die zip-Datei maximal sein, die mittels Upload gesendet werden kann?
Die zip-Datei darf maximal 1 Mb groß sein.
  • Nummer:  420
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Upload – Wenn eine zip-Datei mehrere Meldungen enthält und eine von diesen falsch ist, wird die ganze zip-Datei abgelehnt? Und wann geschieht dies?
Eine zip-Datei, die auch nur eine einzige falsche Meldung enthält, wird als ganze sofort abgelehnt (also die gesamte zip-Datei). Eine Liste mit den ganzen Meldungen und den entsprechenden Fehlern wird sofort erstellt. Man muss die gesamte gezippte Datei mittels Upload neuerlich senden.
  • Nummer:  430
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Mehrfache Wirksamkeit – Nicht-EU-Bürger - Muss die Meldung bezüglich Unterkunft eines Nicht-EU-Bürgers (Art. 7, Abs.1 des E.T. vom 25. Juli 1998, Nr. 286) trotz Einführung der Einheitsmeldung weiterhin getrennt getätigt werden?
Diesbezüglich muss der Arbeitgeber weiterhin die Mitteilung laut Art. 7, Abs. 1 des E.T. vom 25. Juli 1998, Nr. 286 tätigen. Die vereinheitlichte Pflichtmitteilung sieht nämlich nicht die Möglichkeit vor, diese Art von Mitteilungen zu tätigen. Das Gesetz sieht vor, dass jeder, der einem Nicht-EU-Bürger Gastfreundschaft oder Unterkunft anbietet, dies den Polizeibehörden mitteilen muss. Unabhängig vom Grund der Gastfreundschaft oder Unterkunft, ist immer der Gastgeber zur Mitteilung verpflichtet. Für den Fall, dass der Arbeitgeber seinem Beschäftigten, der Nicht-EU-Bürger ist, Gastfreundschaft oder Unterkunft anbietet, ist dieser verpflichtet, als Gastgeber die entsprechende Mitteilung zu tätigen.
  • Nummer:  500
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Mehrfache Wirksamkeit – Mit der Einführung der Einheitsmeldung sind die arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten immer noch dazu verpflichtet, sich bei der Sonderverwaltung des NISF/INPS einzuschreiben?
Ja, mit der Mitteilung Nr. 7505 vom 2. April 2008 hat das NISF/INPS klargestellt, dass laut dem Ministerialdekret vom 30. Oktober 2007 die Mitteilungspflicht des Auftraggebers bezüglich Beginn des Mitarbeiterverhältnisses, die die Einschreibung in die Sonderverwaltung der Mitarbeiter und stillen Gesellschafter/Teilhaber mit sich bringt, die verpflichtende Einschreibung beim NISF/INPS nicht ersetzt. Das NISF/INPS stellt klar, dass die Einschreibepflicht für den Beschäftigten mit dem Beginn des ersten Mitarbeiterverhältnisses übereinstimmt. Es genügt eine einzige Einschreibung und es ist nicht notwendig eine neue Einschreibung vorzunehmen, falls das erste Mitarbeiterverhältnis beendet und ein neues eingegangen worden ist.
  • Nummer:  510
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Mehrfache Wirksamkeit – Bei der Einstellung eines in Italien regulär gemeldeten Nicht-EU-Bürgers muss der Aufenthaltsvertrag durch das Formular „Q" der Polizeibehörde (Quästur) noch übermittelt werden?
Nein. Seit 5.12.2011 (Schreiben des Innenministeriums) muss der Aufenthaltsvertrag durch das Formular „Q" bei der Einstellung eines in Italien regulär gemeldeten Nicht-EU-Bürgers der Polizeibehörde (Quästur) nicht mehr übermittelt werden.
  • Nummer:  530
  • Autor: sl
  • Letzte Aktualisierung: 5.12.2011

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Praktikum – Wer ist im Fall eines Praktikums verpflichtet, die Mitteilung zu tätigen? Ist es z.B. die Universität, welche die INAIL-Versicherung vornimmt?
Im Fall eines Praktikums kann sowohl die Firma, in der das Praktikum absolviert wird, als auch der Träger (Universität, Schule, Arbeitsverwaltung) die Mitteilung tätigen. Dies ist unabhängig davon, wer für die INAIL-Versicherung aufkommt.
  • Nummer:  600
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Welche Meldetermine gelten?

Zur Zeit gelten folgende Meldetermine:

• Anmeldung – innerhalb 24 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses

• Alle anderen Ereignisse – innerhalb von 5 Tagen ab dem Eintreten des Ereignisses (bei Verlängerungen ist unter Ereignis der erste Verlängerungstag zu verstehen)

• Private Schulen – innerhalb von 10 Tagen ab dem Eintreten des Ereignisses

• Leiharbeitsverhältnisse und öffentliche Verwaltung – innerhalb dem 20. Tag des darauf folgenden Monats

Drei Ausnahmefälle sind vorgesehen:

• Anmeldung aufgrund von Produktionsnotwendigkeiten

• Anmeldung aufgrund „höherer Gewalt“

• Anmeldung im Tourismussektor, falls nicht alle anagrafischen Daten des Beschäftigten bekannt sind.

 

  • Nummer:  700
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 21.5.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Innerhalb wann muss die Verlängerungsmeldung getätigt werden?
Die Verlängerungsmeldung ist innerhalb von 5 Tagen ab dem ersten Verlängerungstag zu tätigen. Zum Beispiel sollte ein Arbeitsverhältnis am 30. Juni 2017 enden, kann die Verlängerung ordnungsgemäß innerhalb dem 6. Juli 2017 gemeldet werden.
  • Nummer:  701
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 26.9.2017

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Annullierung – Innerhalb wann muss die Annullierung einer Meldung getätigt werden?
Die Annullierung einer Anmeldung kann ordnungsgemäß innerhalb des Datums, das für den Beginn des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist oder innerhalb des erstmöglichen Arbeitstages, falls die Frist auf einen Feiertag fällt, annulliert werden.
Die Annullierung jeder anderer Meldung kann ohne zeitliche Beschränkung bei Nichteintreten des Ereignisses, das Gegenstand der Meldung ist, annulliert werden.
  • Nummer:  704
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 11.12.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Kann der Termin für eine Annullierung oder Richtigstellung auf den nächsten Arbeitstag ohne Verhängung einer Verwaltungsstrafe verlängert werden, falls dieser auf einen Feiertag fällt?
Falls die Frist auf einen Sonn- oder Feiertag (ausgenommen Samstag) fällt, so findet die Regel bezüglich der automatischen Fristverlängerung auf den darauf folgenden Arbeitstag ihre Anwendung.
  • Nummer:  705
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Wann dürfen die Meldungen eingegeben bzw. gesendet werden?
Die Meldungen dürfen im Voraus gesendet werden oder einfach gespeichert und dann rechtzeitig gesendet werden.
  • Nummer:  710
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]

Meldetermine – Wie kann man eine Anmeldung tätigen, wenn das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen ist?

Sollte das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen sein, so kann die Anmeldung von Seiten des Arbeitgebers mittels Formular UniUrg per E-Mail (an notel@provinz.bz.it) oder über die Webseite https://couniurg.lavoro.gov.it innerhalb 24 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses getätigt werden. Es besteht weiterhin die Pflicht für den Arbeitsrechtsberater bzw. den Arbeitgeberverband, die Meldung mit der elektronischen Übermittlung des Formulars UniLav am erstmöglichen Tag ab Wiedereröffnung des Büros zu vervollständigen.

  • Nummer:  720
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.9.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
UniUrg – Muss die Person, die das UniUrg ausfüllt, die gleiche Person sein, welche die nachfolgende UniLav-Anmeldung verschickt?
Nein, es kann auch eine andere Person sein. Zum Beispiel: sollte das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen sein, kann der Arbeitgeber bei dringenden Anmeldungen das ausgefüllte Formblatt UniUrg an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung schicken. Die UniLav-Anmeldung mit Meldeart „Folgemeldung einer Dringlichkeitsmeldung“ kann von seinem Arbeitsrechtsberater dann versendet werden.
  • Nummer:  730
  • Autor: ms
  • Letzte Aktualisierung: 3.3.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
UniUrg – Kann das Modell UniUrg bei kurzfristigem Ersatz eines Arbeitnehmers verwendet werden?
Das Modell Uniurg muss einen Tag vor Arbeitsbeginn übermittelt werden. Daher kann es nicht verwendet werden, wenn ein Arbeitnehmer am gleichen Tag wegen Krankheit oder anderer unvorhergesehener Gründe ausfällt und unverzüglich ein Ersatz gefunden werden muss. In diesen Fällen ist das Formular Unilav-Anmeldung auszufüllen und im Abschnitt Übermittlungsdaten das Feld „Anmeldung aufgrund höherer Gewalt“ auszuwählen: die Beschreibung der höheren Gewalt muss im entsprechenden Feld angeführt werden.
  • Nummer:  740
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
UniUrg – Wie annulliert man eine UniUrg-Anmeldung?
Eine UniUrg-Anmeldung kann nicht elektronisch über ProNotel2 annulliert werden. Dazu kann man eine E-Mail an notel@provinz.bz.it senden.
  • Nummer:  750
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 17.7.2017

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