FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Kann ein Sommerpraktikum von der Abteilung Arbeitsmarktservice genehmigt werden, falls die interessierte Praktikantin bzw. der interessierte Praktikant das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben bzw. noch 14 Jahre alt sind?

In diesem Fall kann das Sommerpraktikum nicht genehmigt werden. Lediglich Betriebspraktika, die laut Artikel 9, Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 40/1992, i.g.F. von den Berufsschulen genehmigt werden, können auch auf Jugendliche ausgedehnt werden, die das 14. Lebensjahr erreicht haben. 

  • Nummer:  20
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 8.2.2024

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Greift bei Praktikavereinbarungen die Stempelsteuerpflicht?

Ab dem 01.01.2023 greift bei den Praktikavereinbarungen die Stempelsteuer, da die in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehene Befreiung auf der Grundlage des Haushaltsrahmengesetzes für das Jahr 2023 nicht mehr verlängert wurde. Außer in den von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmefällen (siehe dazu auch Faq Nr. 23), beträgt die Stempelsteuer, die auf der von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung anzubringen ist, 16 Euro. 

  • Nummer:  21
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Wer ist als aufnehmende Struktur von der Stempelsteuerpflicht (Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro) betroffen?

Alle aufnehmenden Strukturen, außer jene, bei denen die geltenden Vorschriften eine Befreiung vorsehen (die ONLUS-Vereinigungen, die Sportvereine und Sportverbände, welche vom CONI anerkannt sind, die Organisationen für ehrenamtliche Tätigkeit und die Wohltätigkeitsvereine, die in den entsprechenden Registern eingetragen sind), unterliegen der Stempelsteuerpflicht.

  • Nummer:  23
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Muss die Praktikantin bzw. der Praktikant im Besitz einer Steuernummer sein?

Gemäß Staat-Regionen-Autonome Provinzen- Abkommen vom 25. Mai 2017, welches die Richtlinien für die extracurricularen Praktika enthält, ist das Taschengeld bei den Praktika aus steuerrechtlicher Sicht dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit gleichgestellt (Artikel 50 des ET der direkten Steuern). Aus diesem Grund muss jede interessierte Praktikantin bzw. jeder interessierte Praktikant im Besitz einer Steuernummer sein.   

  • Nummer:  24
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Besteht die Stempelsteuerpflicht auch im Fall einer Verlängerung des Ausbildungs-und Orientierungspraktikums?

Die Stempelsteuerpflicht besteht auch im Fall der Verlängerung eines Praktikums.

  • Nummer:  27
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Unterliegen öffentliche Körperschaften als aufnehmende Strukturen eines Ausbildungs-und Orientierungspraktikums der Stempelsteuerpflicht (Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro)?

Auch die öffentlichen Körperschaften, welche eine Praktikantin bzw. einen Praktikanten aufnehmen, unterliegen der Stempelsteuerpflicht.

  • Nummer:  30
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Wer ist als Schüler bzw. Student berechtigt, ein Sommerpraktikum abzuleisten?

Ein Sommerpraktikum können Mittelschüler, die das 15. Lebensjahr erreicht haben, Oberschüler, Schüler einer Fach-oder Berufsschule ableisten. Grundsätzlich können auch Oberschüler innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss ihres Studiums ein Praktikum ableisten. Ferner können auch Absolventen eines Lehrganges nach der Matura ein Sommerpraktikum ableisten.   

  • Nummer:  90
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Können auch Universitätsstudenten ein Sommerpraktikum ableisten?

Sicherlich. Auch Universitätsstudenten können ein Sommerpraktikum ableisten. Gemeint sind auch Studenten, die einen postuniversitären Fortbildungs- oder Spezialisierungslehrgang oder ein Forschungsdoktorat besuchen. Auch bei Universitätsstudenten gilt, dass sie innerhalb von 12 Monaten nach erfolgtem Studienabschluss ein Praktikum ableisten können.

  • Nummer:  91
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Besteht die subjektive Voraussetzung ein Praktikum abzuleisten, falls die interessierte Person einen Berufsbildungskurs besucht bzw. denselben vor nicht mehr als 12 Monaten ab Beginn des Praktikums abgeschlossen hat?

Die subjektive Voraussetzung besteht, sofern der Berufsbildungskurs von einem akkreditierten Weiterbildungsträger angeboten wird.  

  • Nummer:  92
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Wie hoch soll der Bruttobetrag des monatlichen Taschengeldes sein?

Die Höhe des Taschengeldes richtet sich an einer empfohlenen Höhe von 650 Euro bis 900 Euro brutto im Monat, wobei gemäß Artikel 50 des Einheitstextes über die direkten Steuern DPR vom 22. Dezember 1986, Nr. 917, in geltender Fassung, das Taschengeld dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit gleichgestellt ist.

  • Nummer:  93
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Können Praktika auch bei aufnehmenden Strukturen durchgeführt werden, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gleichwertigen Tätigkeiten vom Lohnausgleich betroffen sind?

Aufgrund der Entscheidung der Landesarbeitskommission vom 10. Juni 2020 wurde im Rahmen der außerordentlichen Regelung zur Durchführung der Sommerpraktika 2020 entschieden, dass Praktika auch bei aufnehmenden Strukturen durchgeführt werden können, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gleichwertigen Tätigkeiten vom Lohnausgleich betroffen sind oder die ordentliche Leistung des jeweiligen Fonds beziehen. Praktikanten können jedoch nicht als Ersatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, auch im Lohnausgleich eingesetzt werden. Diese Regelung wurde bezogen auf das Jahr 2021 bestätigt.

  • Nummer:  95
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Was ist bei minderjährigen Jugendlichen im Fall von gefährlichen Tätigkeiten zu berücksichtigen?

Im Fall von minderjährigen Jugendlichen, die gefährliche Tätigkeiten ausüben, muss die aufnehmende Struktur frühzeitig im Voraus die Zusatzgenehmigung des Arbeitsinspektorates einholen.

  • Nummer:  96
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

 

Wird auch eine zweite postuniversitäre Ausbildung als subjektive Voraussetzung für die Gewährung eines Ausbildungs- und Orientierungspraktikums gewertet? 

 

 

 

 

 

 

Die Abteilung Arbeit legt den Artikel 5, Absatz 1, Punkt 2 des lokalen Rahmenabkommens vom 19. März 2015 extensiv aus, sodass auch im Fall einer zweiten postuniversitären Ausbildung von Seiten des interessierten Praktikanten, die subjektive Voraussetzung für die Gewährung eines Ausbildungs- und Orientierungspraktikums gegeben sind. 

 

 

 

 

  • Nummer:  97
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Gilt die Pflicht, sich beim Betreten des Arbeitsortes im privaten als auch im öffentlichen Sektor mit dem grünen Pass auszuweisen, auch für die Praktikantinnen bzw. die Praktikanten?

Die Obliegenheit, welche vom Gesetzesdekret vom 21. September 2021, Nr. 127 vorgesehen ist, greift auch Praktikantinnen und Praktikanten. Konkret müssen Praktikantinnen und Praktikanten derzeit, so wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 15. Oktober 2021 und bis zum 31. Dezember 2021 im Besitz des grünen Passes sein und diesen bei Betreten des Arbeitsplatzes vorweisen können.

  • Nummer:  98
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Welche Verpflichtungen hat das Unternehmen, das Jugendliche mit einem Betriebspraktikum aufnimmt?

Der Betrieb ist verpflichtet, das abgeschlossene und genehmigte Abkommen einzuhalten. Der Betrieb ernennt einen Tutor der die oder den Jugendlichen wärend des Praktikums im Betrieb begleitet. Der Betrieb muss die oder den Jugendlichen gegen Unfälle beim INAIL versichern und sorgt für eine ordnungsgemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung des Praktikanten gegenüber Dritten durch eine Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen während des Praktikums sorgt der Betrieb für die Meldung des Vorfalles innerhalb der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Zeiten bei den Versicherungsinstituten, beim INAIL, bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit (Quästur oder Gemeinde) sowie bei dem von der Abteilung Arbeit ernannten Tutor. Bei minderjährigen Praktikantinnen bzw. Praktikanten ist die aufnehmende Struktur in jedem Fall verpflichtet die Jugendschutzbestimmungen (Verbot von Nachtarbeit, Verbot von Überstunden und mindestens 2 Ruhetage/Woche) zu berücksichtigen

Informationsblatt
  • Nummer:  100
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Welcher Verpflichtung unterliegt die aufnehmende Struktur, sobald das Praktikumsprojekt telematisch über das Portal ProPratkika genehmigt wurde? 

Das Praktikumsprojekt muss ausgedruckt, von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden und eine Kopie desselben muss der Praktikantin bzw. dem Praktikanten von der aufnehmenden Struktur ausgehändigt werden.

  • Nummer:  101
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Kann der Mensadienst, sofern er als Zusatzleistung im Praktikumsprojekt enthalten ist, vom vereinbarten Bruttobetrag des monatlichen Taschengeldes in Abzug gebracht werden? 

Da es sich beim Mensadienst um eine gesonderte Leistung handelt, welche die aufnehmende Struktur im Normalfall als Zusatzleistung anbietet und daher im Projekt gesondert ausweist, kann der Mensadienst nicht vom vereinbarten Taschengeld in Abzug gebracht werden.

  • Nummer:  102
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Welche Pflichten hat die aufnehmende Struktur im Fall eines Arbeitsunfalles?

Gemäß Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a) des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 1/2008, ist die Praktikantin bzw. der Praktikant im Fall eines Arbeitsunfalles einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer gleichgestellt. Der Arbeitgeber hat demnach die Pflicht, den Arbeitsunfall umgehend an das Vorsorgeinstitut für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten INAIL und an den designierten Tutor der Abteilung Arbeit zu melden. Bei besonders schweren Unfällen ist die Quästur zu verständigen.  

  • Nummer:  103
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Welche Regelung greift für minderjährige Jugendliche, die ein Praktikum ableisten, im Zusammenhang mit den Ruhetagen?

Minderjährige Jugendliche haben grundsätzlich das Anrecht auf zwei möglichst zusammenhängende Ruhetage in der Woche, wobei einer der Ruhetage, außer in den Bereichen Tourismus, Sport, Kunst und Schauspielwesen, auf den Sonntag fallen muss. Gemäß Artikel 22 des Jugendschutzgesetzes Nr. 977/1967, ist die Sonntagsarbeit im Gastgewerbe bzw. in den touristischen Sektoren nur ab Beendigung der Schulpflicht also ab dem 16. Lebensjahr des Jugendlichen zulässig.

  • Nummer:  120
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Welche Zeitspanne muss im Portal ProPraktika eingefügt werden, falls die Laufzeit eines Praktikums 3 Monate betragen soll? 

Bei einer Eingabe eines Zeitraums von 3 Monaten, z.B. vom 22.05.2021 bis zum 22.08.2021 wird dies im Programm ProPraktika als 3 Monate und 1 Tag berechnet - also um 1 Tag zuviel. Daher muss die Zeitspanne vom 22.05.2017 bis zum 21.05.2017 im Portal ProPraktika eingefügt werden.

  • Nummer:  123
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Für wie viel Wochenstunden kann ein Praktikum (Sommerpraktikum oder Praktikum für am Arbeitsmarkt benachteiligte Person) maximal geleistet und genehmigt werden? 

Das Höchstlimit beträgt 40 Wochenstunden. Bekanntlich beträgt das zulässige Höchstlimit bei minderjährigen Jugendlichen, welche das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, 35 Wochenstunden. 

  • Nummer:  124
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Kann ein Praktikum bei einer aufnehmenden Struktur genehmigt werden, wenn der Praktikant bzw. die Praktikantin und der gleiche Betrieb mit einem gleichwertigen Berufsprofil, in Vergangenheit bereits ein Arbeitsverhältnis begründet hatten?

Im konkreten Fall kann das Praktikum nicht genehmigt werden.

  • Nummer:  125
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Muss ein neuer Antrag über das Portal ProPraktika eingereicht werden, falls sich der Ausbildungsort bzw. die Höhe des Taschengeldes ändert? 

In den genannten Fällen muss einer neuer Antrag eingereicht werden.

  • Nummer:  126
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Was ist zu tun, wenn festgestellt wird, dass bei der Registrierung eine Information falsch eingegeben wurde und der Antrag noch nicht genehmigt wurde?

Falls beim Einreichen des Praktikums festgestellt wird, dass eine Information falsch registriert wurde, kann der Antrag innerhalb von fünf Tagen ab erfolgter Eintragung im ProPraktika Portal zurückgezogen und abgeändert werden. Ist die Fünf-Tages-Frist verstrichen, besteht die Möglichkeit, das Praktikum vorzeitig zu beenden und das Projekt mit den korrekten Daten bzw. Informationen erneut für die Genehmigung vorzulegen.   

  • Nummer:  127
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Worauf bezieht sich die Höchstdauer der zehn Monate bei den Praktika?

Die Höchstdauer der Praktika von zehn Monaten bezieht sich auf die Praktika während der Sommermonate (Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres). Falls Praktika von Universitäts- oder Fachhochschulstudenten absolviet werden, können sie das ganze Jahr über durchgeführt werden und gelten trotzdem als Sommerpraktika.

  • Nummer:  148
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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