FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit sich eine ausführende Partei von Bildungsmaßnahmen im Rahmen des GOL-Aufrufs Nr. 1 der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol bewerben kann?

Jede öffentliche oder private Einrichtung, die zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufes (25/09/2023 – 12:00 Uhr) den formellen Antrag um Akkreditierung für die Umsetzung von vom Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Bildungsmaßnahmen gemäß Beschluss der Landesregierung vom 22. März 2016, Nr. 301 und dem Leitfaden für die ESF-Akkreditierung laut Dekret vom 14.11.2017, Nr. 22404, gestellt hat oder bereits akkreditiert ist, kann sich bewerben.

Alle Informationen zur Akkreditierung sind unter folgendem Link einsehbar: Accreditamento FSE 14-20 | Europe Direct Alto Adige (provinz.bz.it)

Außerdem können sich die Schulen, welche die Ausbildung und Weiterbildung auf Landesebene durchführen (und für die Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeit nicht ESF akkreditiert sein müssen), teilnehmen.

 

Für die Zulassung am Bewerbungsverfahren ist zudem der Nachweis über die Erfahrung in der Durchführung von mindestens zwei Maßnahmen, die im Aufruf angeführt sind (Bildung, Orientierung und/oder Ausbildungspraktika mit dazugehörendem Tutoring), unabdingbar.

  • Nummer:  1
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Die Weiterbildungseinrichtung, für die ich arbeite, möchte sich beim ESF akkreditieren. Kann sie als durchführende Partei beim GOL-Aufruf teilnehmen?

Ja, die Möglichkeit besteht, sofern sie innerhalb 25.09.2023, 12:00 Uhr den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt hat. Falls die Weiterbildungseinrichtung als Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht muss die Akkreditierung in jedem Fall vor der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung und also vor dem Beginn der Durchführung der Maßnahmen gültig sein (weder ausgesetzt noch widerrufen sein und es darf auch in der Zwischenzeit kein Verzicht geäußert worden sein).

  • Nummer:  2
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Die Weiterbildungseinrichtung, für die ich arbeite, möchte sich mit anderen Einrichtungen zusammenschließen, um am GOL-Aufruf teilzunehmen. Müssen alle Einrichtungen akkreditiert sein?

Ja, alle beteiligten Einrichtungen müssen vom ESF akkreditiert sein oder zum Zeitpunkt des Annahmeschlusses dieses Aufrufes (25/09/2023 – 12:00 Uhr) den formellen Antrag um Akkreditierung gestellt haben.

  • Nummer:  3
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 27.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welchen Zweck verfolgt der Aufruf?

Der Zweck des Aufrufes besteht darin, eine ausführende Partei zu bestimmen, die in der Lage ist, alle 3 „GOL“-Maßnahmenwege (1. Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, 2. Weiterbildung - upskilling, 3. Ausbildung/Umschulung – reskilling in zumindest einem der drei Landesteilgebiete durchzuführen. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll ein Beitrag zur Zielerreichung geleistet werden, die der Autonomen Provinz Bozen im Zusammenhang mit dem Programm „GOL“ zugewiesen wurde.  

  • Nummer:  4
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wer ist eine ausführende Partei?

Eine ausführende Partei ist ein Wirtschaftsteilnehmer der vom Projektträger (Autonome Provinz Bozen) ermittelt wurde. Die ausführende Partei verfolgt dabei das Ziel, die Maßnahmenwege, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aufruf Gol Nr. 1 vorgesehen sind, zu verwirklichen. Die Maßnahmenwege bestehen im Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, in der Weiterbildung und in der Ausbildung/Umschulung.

  • Nummer:  5
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welche sind die Merkmale geeigneter Teilnahmeberechtigte ausführende Parteien?

Die Merkmale sind:

• das Vorhandensein der operationellen und administrativen Fähigkeiten, um die Durchführung der Maßnahmen in der geplanten Art und Weise und im geplanten Zeitrahmen zu gewährleisten;

• das Fehlen von rechtlichen oder finanziellen Hindernissen für den Abschluss von Verträgen mit öffentlichen Verwaltungen;

• die Erfüllung der Anforderungen zur Gewährleistung der Einhaltung der geltenden Vorschriften im Hinblick auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und die Vermeidung von Doppelfinanzierung und Interessenkonflikten, Betrug und Korruption.

  • Nummer:  6
  • Letzte Aktualisierung: 31.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

In welche Maßnahmenwege gliedert sich das GOL-Programm?

Das Gol Programm umfasst vier Maßnahmenwege und zwar: 1) Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt; 2) Weiterbildung (upskilling); 3) Ausbildung / Umschulung (reskilling); 4) Arbeit und Inklusion. Der öffentliche Gol Aufruf Nr. 1 umfasst jedenfalls nur die ersten drei Maßnahmenwege. 

  • Nummer:  10
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Zusätzliche Dokumente – Müssen mit der Einheitsmeldung noch zusätzliche Dokumente, wie Aufenthaltsgenehmigung und Kopie eines Passes oder Personalausweises verschickt werden?
Nein, mit der Einheitsmeldung müssen keine anderen Papierdokumente verschickt werden. Erhält man die Quittung (Empfangsbestätigung) durch ProNotel2, ist die Meldung ordnungsgemäß durchgeführt worden.
  • Nummer:  10
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Worum geht es bei der Gol-Maßnahme, welche den Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschreibt?

Die Gol-Maßnahme, welche den Einstieg/Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt beschreibt ist für arbeitsmarktnahe Betreute vorgesehen. Ihnen werden Orientierungs- und Vermittlungsdienstleistungen für die Hinführung zu einem Arbeitsplatz angeboten.

  • Nummer:  11
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Worum geht es beim Maßnahmenweg, welcher die Weiterbildung (upskilling) beschreibt?

Der Maßnahmenweg, welcher die Weiterbildung (upskilling) beschreibt ist für weiter vom Arbeitsmarkt entfernte Arbeitnehmer, die allerdings über verwendbare Kompetenzen verfügen, vorgesehen. Für sie werden vor allem Ausbildungsmaßnahmen von kurzer Dauer und mit berufsbildenden Inhalten angeboten.

  • Nummer:  12
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Welchen Maßnahmenweg beschreibt die Ausbildung / Umschulung (reskilling)?

Der Maßnahmenweg der Ausbildung / Umschulung (reskilling) ist für arbeitsmarktferne Arbeitnehmer, deren Qualifikationen nicht den Anforderungen entsprechen bestimmt. Die Ausbidlung / Umschulng umfasst eine vertiefte Berufsausbildung, die im Allgemeinen durch ein höheres Qualifikations-/EQR-Niveau als das Bildungsniveau gekennzeichnet ist.

  • Nummer:  13
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden Punkte für akkreditierte Schulungsräume vergeben (eine bestimmte Punktzahl für jeden Schulungsraum - wie hoch ist sie in diesem Fall)?

Die Anzahl der akkreditierten Schulungsräume und der Schulungsräume, bei denen die ESF-Akkreditierung anhängig ist, wird unter Anwendung der in Anhang 8 (Seite 3) "Kriterien und Modalitäten zur Bewertung der Bewerbungs- und Finanzierungsansuchen" unter den Punkten B 3.3 und B 3.4 dargelegten Formel berücksichtigt. Die Formel zur Berechnung der Punktzahl lautet wie folgt: Maximaler Wert des Unterkriteriums x [multipliziert] (Gesamtanzahl der vom Projekteinreicher angegeben Schulungsräume mit ESF-Akkreditierung und der Schulungsräume, bei denen eine ESF-Akkreditierung anhängig ist in den Gemeinden von besonderem Interesse / [geteilt] maximalen Wert geäußert unter allen Projekteinreichern für dasselbe Unterkriterium)

Ein praktisches Beispiel: Projekteinreicher X, der im Landesteilgebiet A teilnehmen möchte, verfügt über 3 Schulungsräume in den Gemeinden von besonderem Interesse (2 in Bozen, 1 in Neumarkt), für welche die ESF-Akkreditierung formell beantragt wurde. Ein anderer Projekteinreicher Y verfügt über 5 akkreditierte Schulungsräume in Bozen, was in unserem Beispiel den maximalen Wert unter allen Projekteinreichern darstellt. Der maximale Wert für das Unterkriterium (Anzahl der Schulungsräume mit ESF-Akkreditierung und der Schulungsräume, bei denen die ESF-Akkreditierung im Landesteilgebiet anhängig ist – Gemeinden von besonderem Interesse) beträgt 20. Projekteinreicher X erhält 20 [multipliziert] (3 / [geteilt] 5) = 20 x [multipliziert] 0,6 = 12 Punkte für seine 3 Schulungsräume.

Darüber hinaus ist die Anzahl der akkreditierten Schulungsräume und der Schulungsräume, bei denen die ESF-Akkreditierung anhängig ist, sowie die Anzahl der in den verschiedenen Gemeinden des Landesteilgebiets vorhandenen Räume für die berufliche Orientierung ausschlaggebend für die Zuweisung der Punktzahl für die Unterkriterien B 3.1 und B 3.2 "Weitverbreitete Präsenz auf dem Landesteilgebiet". Es wird die in den Punkten B 3.1 und B 3.2 des Abschnitts B von Anhang 8 beschriebene Methode angewandt: Für jede in der Kategorie "Gemeinden von besonderem Interesse" (bzw. „Sonstige Gemeinden“) enthaltene Gemeinde, in der es mindestens einen Schulungsraum mit ESF-Akkreditierung oder einen Raum, bei dem die ESF-Akkreditierung noch anhängig ist oder mindestens einen Raum für die berufliche Orientierung gibt, wird eine Punktzahl vergeben, die dem Verhältnis zwischen der für das Unterkriterium vorgesehenen Höchstpunktzahl und der Anzahl der Gemeinden von besonderem Interesse (bzw. der sonstigen Gemeinden) im Landesteilgebiet entspricht.

Ein praktisches Beispiel: Projekteinreicher X, der im Landesteilgebiet A teilnehmen möchte, hat 3 Schulungsräume in den Gemeinden von besonderem Interesse (2 in Bozen, 1 in Neumarkt), für welche formeller Antrag um ESF-Akkreditierung gestellt wurde. Für die weitverbreitete Präsenz im Landesteilgebiet - Gemeinden von besonderem Interesse erhält der Projekteinreicher folgende Punkte: 2 (weil in 2 Gemeinden Räume vorhanden sind) x [multipliziert] (40,00 (Höchstpunktzahl) / [geteilt] 7 (Anzahl der Gemeinden von besonderem Interesse im Landesteilgebiet A)) = 11,43 Punkte.

  • Nummer:  19
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Kann ein Sommerpraktikum von der Abteilung Arbeitsmarktservice genehmigt werden, falls die interessierte Praktikantin bzw. der interessierte Praktikant das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben bzw. noch 14 Jahre alt sind?

In diesem Fall kann das Sommerpraktikum nicht genehmigt werden. Lediglich Betriebspraktika, die laut Artikel 9, Absatz 4 des Landesgesetzes Nr. 40/1992, i.g.F. von den Berufsschulen genehmigt werden, können auch auf Jugendliche ausgedehnt werden, die das 14. Lebensjahr erreicht haben. 

  • Nummer:  20
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 8.2.2024

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden Punkte für nachgewiesene Erfahrungen in der Durchführung von Maßnahmen vergeben? (eine bestimmte Punktzahl für jede Stunde Erfahrung - wie viel in diesem Fall?)

Es gibt keine definierte Punktzahl für jede Stunde nachgewiesener Erfahrung. Die Anzahl der Erfahrungsstunden wird berücksichtigt, indem sie in Relation zu den Bezugswerten für die "Gesamtstundenanzahl" gesetzt wird, die im Südtiroler Landesanwendungsplan PAR vorgesehen sind (siehe Tabelle auf Seite 5 von Anhang 8). Wenn der vom Projekteinreicher angegebene Wert gleich oder größer ist als der im PAR für das Referenzgebiet festgelegte Wert, wird die für das Unterkriterium vorgesehene Höchstpunktzahl vergeben. In allen anderen Fällen erfolgt die Berechnung nach der Formel unter "Abschnitte C - D - E" auf Seite 4 von Anhang 8: Maximaler Wert des Unterkriteriums x [multipliziert] (vom Projekteinreicher für das Landesteilgebiet angegebener Wert für das Unterkriterium / [geteilt] Gemeldeter Wert für das Unterkriterium "Jährliche Gesamtstundenanzahl für die Begünstigten" für das Landesteilgebiet). 

  • Nummer:  20
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Arbeitsvermittlung]

Was besagt die Bestimmung über den Beginn des arbeitsfähigen Alters?

Artikel 1, Abs. 622 des Gesetzes Nr. 296/2006 (Finanzgesetz für das Jahr 2007) verfügt, dass das Mindestalter für den Arbeitsbeginn ab dem 01.09.2007 auf 16 Jahre angestiegen ist. Eine Ausnahme gilt für Lehrlinge: diese können unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 15 Jahren einen Lehrvertrag abschließen.

  • Nummer:  20
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Soll bei dem Kriterium " Förderung Ausbildungspraktika in Verbindung mit Kursen" die Gesamtzahl der absolvierten Praktikumsstunden aller Teilnehmer angegeben werden?

Ja, beim Unterkriterium "Förderung Ausbildungspraktika in Verbindung mit Kursen" ist gemäß berichtigtem Anhang 3 des öffentlichen Aufrufs die Summe aller in einem der Jahre des Zeitraums 2019 – 2022 absolvierten Praktikumsstunden aller Teilnehmer anzugeben. Das Jahr mit der höchsten Gesamtstundenanzahl ist gemeint.

  • Nummer:  21
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Greift bei Praktikavereinbarungen die Stempelsteuerpflicht?

Ab dem 01.01.2023 greift bei den Praktikavereinbarungen die Stempelsteuer, da die in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehene Befreiung auf der Grundlage des Haushaltsrahmengesetzes für das Jahr 2023 nicht mehr verlängert wurde. Außer in den von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmefällen (siehe dazu auch Faq Nr. 23), beträgt die Stempelsteuer, die auf der von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung anzubringen ist, 16 Euro. 

  • Nummer:  21
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Arbeitsvermittlung]

Kann ich den Arbeitslosenstatus beantragen und erhalten, wenn ich nur das Arbeitslosengeld beanspruchen möchte, ohne dass ich eine Arbeit suchen will?

Nein, ich kann mich nicht nur wegen Erhalt des Arbeitslosengeldes den Arbeitslosenstatus erhalten, sondern ich muss für eine sofortige Arbeitsaufnahme zur Verfügung stehen.

  • Nummer:  21
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden bei Ansuchen in Form von Unternehmensverbünden die Punkte für die nachgewiesene bisherige Erfahrung vergeben? (Zählt die Gesamtzahl der Stunden, die Höchstzahl, der Durchschnitt?)

Gezählt wird laut berichtigtem Anhang 3 des öffentlichen Aufrufs GOL Nr. 1 die "Gesamtstundenzahl", d. h. die Summe der Werte, die von jedem Partner im Unternehmensverbund in Bezug auf das einzelne Unterkriterium angegeben werden.

  • Nummer:  22
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Arbeitsvermittlung]

Was bedeutet Arbeitslosenstatus?

Arbeitslosenstatus bedeutet, dass jemand ohne Arbeit ist und für eine sofortige Arbeitsaufnahme zur Verfügung steht. Eine Person, die ihren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Entlassung, Kündigung, einvernehmlichen Auflösung oder fehlenden Erneuerung verliert, beantragt über das Portal des NISF telematisch das Arbeitslosengeld und erklärt ihre sofortige Verfügbarkeit. Innerhalb von 15 Tagen ab dem Antrag um Gewährung des Arbeitslosengeldes, muss sich die Person an das Arbeitsvermittlungszentrum wenden, um ihren Arbeitslosenstatus zu bestätigen.

  • Nummer:  22
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Was muss in der Beschreibung des Projektvorschlags (Abschnitt A) enthalten sein?

Wie in der entsprechenden Sektion des berichtigten Anhang 3 des berichtigten öffentlichen Aufrufs GOL Nr. 1 beziehen sich die vorzulegenden Informationen auf den gesamten Projektvorschlag, der auch das geplante Organisationsmodell enthalten muss. Der Projekteinreicher muss einen organisatorischen und funktionellen Projektvorschlag vorlegen, aus dem hervorgeht, wie sein Unternehmen die Übernahme in Betreuung der Begünstigten und die Durchführung der Maßnahmen zugunsten der Begünstigten verwalten will, im Hinblick auf die im Aufruf in Abschnitt 6.2 genannten Punkte und die folgenden Elemente:

  • die Übernahme in Betreuung der vom AVZ entsandten Begünstigten;
  • die Einschreibung der Begünstigten in die spezifischen Maßnahmen;
  • die Vorgehensweise bei problematischen Situationen, insbesondere in Bezug auf die Nichtteilnahme von Begünstigten an Maßnahmen oder den vorzeitigen Ausstieg;
  • die Anpassung des Maßnahmenangebots innerhalb des im Aufruf vorgesehenen Zeitrahmens für die Aktivierung der Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Modalitäten zur Erreichung der Mindestanzahl von Begünstigten für die Aktivierung von Gruppenmaßnahmen;
  • Mittel und Wege, um die Achtung der Chancengleichheit, die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung, die Aufwertung der jungen Menschen sowie die Verringerung der Unterschiede zwischen Landesteilen zu gewährleisten und zu fördern;
  • Zusammensetzung und Gesamtqualität des operativen Teams, das an der Durchführung des Projektvorschlags beteiligt ist.
  • Nummer:  23
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Wer ist als aufnehmende Struktur von der Stempelsteuerpflicht (Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro) betroffen?

Alle aufnehmenden Strukturen, außer jene, bei denen die geltenden Vorschriften eine Befreiung vorsehen (die ONLUS-Vereinigungen, die Sportvereine und Sportverbände, welche vom CONI anerkannt sind, die Organisationen für ehrenamtliche Tätigkeit und die Wohltätigkeitsvereine, die in den entsprechenden Registern eingetragen sind), unterliegen der Stempelsteuerpflicht.

  • Nummer:  23
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Arbeitsvermittlung]

Was bedeutet Verlust des Arbeitslosenstatus?

Der Verlust des Arbeitslosenstatus bedeutet, dass sämtliche damit zusammenhängende Rechte und Pflichten sowie Leistungen verloren gehen.

  • Nummer:  23
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Sommerpraktika und Ausbildungs- und Orientierungspraktika]

Muss die Praktikantin bzw. der Praktikant im Besitz einer Steuernummer sein?

Gemäß Staat-Regionen-Autonome Provinzen- Abkommen vom 25. Mai 2017, welches die Richtlinien für die extracurricularen Praktika enthält, ist das Taschengeld bei den Praktika aus steuerrechtlicher Sicht dem Einkommen aus unselbständiger Arbeit gleichgestellt (Artikel 50 des ET der direkten Steuern). Aus diesem Grund muss jede interessierte Praktikantin bzw. jeder interessierte Praktikant im Besitz einer Steuernummer sein.   

  • Nummer:  24
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Arbeitsvermittlung]

Welches Dokument braucht es für die Einschreibung beim Arbeitsvermittlungszentrum (EU-Bürger, Nicht-EU-Bürger, italienische Staatsbürger mit Residenz außerhalb Südtirol, italienische Staatsbürger/Südtiroler mit Residenz in Südtirol)?

Für die Einschreibung beim Arbeitsvermittlungs-zentrum ist ein gültiges Erkennungsdokument notwendig. Nicht EU-Bürger brauchen zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, die zur Arbeit berechtigt. Im Fall einer Entlassung von seiten des Arbeitgebers empfiehlt es sich, das entsprechende Entlassungsschreiben mitzubringen.

  • Nummer:  24
  • Autor: GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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