FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen (LG 11/86)]

Wann kann der Antrag für Projekte/Vorhaben eingereicht werden?

Der Antrag um Genehmigung des Projektes ist nicht früher als drei Monate vor Beginn des zeitweiligen Einsatzes von arbeitslosen Personen beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum einzureichen.

  • Nummer:  600
  • Autor: sd
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Praktikum – Wer ist im Fall eines Praktikums verpflichtet, die Mitteilung zu tätigen? Ist es z.B. die Universität, welche die INAIL-Versicherung vornimmt?
Im Fall eines Praktikums kann sowohl die Firma, in der das Praktikum absolviert wird, als auch der Träger (Universität, Schule, Arbeitsverwaltung) die Mitteilung tätigen. Dies ist unabhängig davon, wer für die INAIL-Versicherung aufkommt.
  • Nummer:  600
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen (LG 11/86)]

Wie hoch ist die Stundenvergütung?

Die Stundenvergütung beträgt laut Beschluss der Landesregierung Nr.1395/2017, ab dem 1. Jänner 2018, 7,00 Euro. 

  • Nummer:  700
  • Autor: sd
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Welche Meldetermine gelten?

Zur Zeit gelten folgende Meldetermine:

• Anmeldung – innerhalb 24 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses

• Alle anderen Ereignisse – innerhalb von 5 Tagen ab dem Eintreten des Ereignisses (bei Verlängerungen ist unter Ereignis der erste Verlängerungstag zu verstehen)

• Private Schulen – innerhalb von 10 Tagen ab dem Eintreten des Ereignisses

• Leiharbeitsverhältnisse und öffentliche Verwaltung – innerhalb dem 20. Tag des darauf folgenden Monats

Drei Ausnahmefälle sind vorgesehen:

• Anmeldung aufgrund von Produktionsnotwendigkeiten

• Anmeldung aufgrund „höherer Gewalt“

• Anmeldung im Tourismussektor, falls nicht alle anagrafischen Daten des Beschäftigten bekannt sind.

 

  • Nummer:  700
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 21.5.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Innerhalb wann muss die Verlängerungsmeldung getätigt werden?
Die Verlängerungsmeldung ist innerhalb von 5 Tagen ab dem ersten Verlängerungstag zu tätigen. Zum Beispiel sollte ein Arbeitsverhältnis am 30. Juni 2017 enden, kann die Verlängerung ordnungsgemäß innerhalb dem 6. Juli 2017 gemeldet werden.
  • Nummer:  701
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 26.9.2017

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Annullierung – Innerhalb wann muss die Annullierung einer Meldung getätigt werden?
Die Annullierung einer Anmeldung kann ordnungsgemäß innerhalb des Datums, das für den Beginn des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist oder innerhalb des erstmöglichen Arbeitstages, falls die Frist auf einen Feiertag fällt, annulliert werden.
Die Annullierung jeder anderer Meldung kann ohne zeitliche Beschränkung bei Nichteintreten des Ereignisses, das Gegenstand der Meldung ist, annulliert werden.
  • Nummer:  704
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 11.12.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Kann der Termin für eine Annullierung oder Richtigstellung auf den nächsten Arbeitstag ohne Verhängung einer Verwaltungsstrafe verlängert werden, falls dieser auf einen Feiertag fällt?
Falls die Frist auf einen Sonn- oder Feiertag (ausgenommen Samstag) fällt, so findet die Regel bezüglich der automatischen Fristverlängerung auf den darauf folgenden Arbeitstag ihre Anwendung.
  • Nummer:  705
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Meldetermine – Wann dürfen die Meldungen eingegeben bzw. gesendet werden?
Die Meldungen dürfen im Voraus gesendet werden oder einfach gespeichert und dann rechtzeitig gesendet werden.
  • Nummer:  710
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]

Meldetermine – Wie kann man eine Anmeldung tätigen, wenn das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen ist?

Sollte das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen sein, so kann die Anmeldung von Seiten des Arbeitgebers mittels Formular UniUrg per E-Mail (an notel@provinz.bz.it) oder über die Webseite https://couniurg.lavoro.gov.it innerhalb 24 Uhr des Tages vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses getätigt werden. Es besteht weiterhin die Pflicht für den Arbeitsrechtsberater bzw. den Arbeitgeberverband, die Meldung mit der elektronischen Übermittlung des Formulars UniLav am erstmöglichen Tag ab Wiedereröffnung des Büros zu vervollständigen.

  • Nummer:  720
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.9.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
UniUrg – Muss die Person, die das UniUrg ausfüllt, die gleiche Person sein, welche die nachfolgende UniLav-Anmeldung verschickt?
Nein, es kann auch eine andere Person sein. Zum Beispiel: sollte das Büro des Arbeitsrechtsberaters bzw. des Arbeitgeberverbandes geschlossen sein, kann der Arbeitgeber bei dringenden Anmeldungen das ausgefüllte Formblatt UniUrg an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung schicken. Die UniLav-Anmeldung mit Meldeart „Folgemeldung einer Dringlichkeitsmeldung“ kann von seinem Arbeitsrechtsberater dann versendet werden.
  • Nummer:  730
  • Autor: ms
  • Letzte Aktualisierung: 3.3.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
UniUrg – Kann das Modell UniUrg bei kurzfristigem Ersatz eines Arbeitnehmers verwendet werden?
Das Modell Uniurg muss einen Tag vor Arbeitsbeginn übermittelt werden. Daher kann es nicht verwendet werden, wenn ein Arbeitnehmer am gleichen Tag wegen Krankheit oder anderer unvorhergesehener Gründe ausfällt und unverzüglich ein Ersatz gefunden werden muss. In diesen Fällen ist das Formular Unilav-Anmeldung auszufüllen und im Abschnitt Übermittlungsdaten das Feld „Anmeldung aufgrund höherer Gewalt“ auszuwählen: die Beschreibung der höheren Gewalt muss im entsprechenden Feld angeführt werden.
  • Nummer:  740
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
UniUrg – Wie annulliert man eine UniUrg-Anmeldung?
Eine UniUrg-Anmeldung kann nicht elektronisch über ProNotel2 annulliert werden. Dazu kann man eine E-Mail an notel@provinz.bz.it senden.
  • Nummer:  750
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 17.7.2017

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[Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen (LG 11/86)]

Ist bei der zeitweiligen Beschäftigung von Arbeitslosen gemäß Landesgesetz Nr. 11, vom 11. März 1986, die Meldung des Projektes verpflichtend?

Ja, der "zeitweilige Einsatz von Arbeitslosen" ist mittels ProNotel2 online zu melden, und zwar unter Angabe der Vertragsart "Sozialnützliche Tätigkeit / Arbeit (auch L.G. Nr. 11/86)".

  • Nummer:  800
  • Autor: sd
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann ein Nicht EU Bürger/eine Nicht EU Bürgerin ein Arbeitsverhältnis eingehen, wenn seine/ihre Aufenthaltsgenehmigung verfallen ist, er/sie aber bereits um Verlängerung angesucht oder die Ausstellung einer neuen Arbeitsgenehmigung beantragt hat?

Mit Gesetzesdekret vom 6. Dezember 2011, Nr. 201 (sog. Monti-Dekret) wurde der Art. 5 des Einheitstextes für die Einwanderung (Gesetzesvertretendes Dekret vom 25. Juli 1998, Nr. 286) durch Einfügen des Absatzes 9-bis abgeändert.

Dieser besagt, dass ein Nicht EU Bürger/eine Nicht EU Bürgerin, welcher/welche um Verlängerung oder Neuausstellung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, diese aber noch nicht erfolgt ist, sich dennoch rechtmäßig in Italien aufhalten und ein gültiges Arbeitsverhälntis eingehen kann.

  • Nummer:  800
  • Autor: kp
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Was versteht man unter dem Begriff "Work and Travel Visum"?

Das "Work and Travel Visum" hat eine Dauer von einem Jahr und sieht vor, dass der Inhaber 6 Monate arbeiten und 6 Monate reisen kann. Eine Verängerung des Visums ist alledings nicht möglich.

  • Nummer:  801
  • Autor: MS - GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann eine saisonale Arbeitsgenehmigung, welche ursprünglich "nur für 6 Monate" beantragt und genehmigt wurde, in bestimmten Fällen verlängert werden?

Artikel 24, Absatz 7 des Gv.D. Nr. 286/1998 sieht vor, dass die saisonale Arbeitsgenehmigung, die zwar ursprünglich "nur für 6 Monaten" ausgestellt wurde, ggf. um weitere 3 Monate verlängert werden kann, sofern die 9 Monate (der saisonalen Arbeitstätigkeit) innerhalb des Sonnenjahres nicht überschritten wurden und der ursprüngliche Arbeitgeber bzw. ein neuer Arbeitgeber ein entsprechendes saisonales erweitertes Arbeitsangebot unterbreitet. Die Verlängerung für die saisonale Aufenthaltsgenehmigung ist über das Kit-Postale in die Wege zu leiten.

  • Nummer:  802
  • Autor: MS - GA
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen (LG 11/86)]

Kann die Wertschöpfungssteuer IRAP rückvergütet werden?

Nein, die Wertschöpfungssteuer Irap kann nicht rückvergütet werden, da es sich dabei um keine Sozialabgabe handelt.

  • Nummer:  900
  • Autor: SD
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Quittung – Empfangsbestätigung - Nachdem eine Meldung getätigt wurde, wann erhält man die entsprechende Quittung?
Die Quittung („Empfangsbestätigung“) wird sofort nach der erfolgreich getätigten Übermittlung erstellt. Für jede Mitteilung wird eine eigene Quittung ausgestellt, welche alle Daten der Mitteilung selbst beinhaltet.
  • Nummer:  900
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Quittung – Empfangsbestätigung – Der Arbeitnehmer bzw. die Firma braucht eine Bestätigung der Anmeldung. Kann der Arbeitgeber bzw. der Arbeitsberater etwas aushändigen und was?
Ja, die Quittung (Empfangsbestätigung) der über ProNotel2 getätigten Meldung, welche alle gemeldeten Daten beinhaltet, kann als PDF-Datei gedruckt und dafür verwendet werden.
  • Nummer:  910
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2008

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[Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen (LG 11/86)]

Besteht für Projekte, die bereits vor dem 1. Jänner 2018 genehmigt wurden aber erst nach diesem Datum starten, die Möglichkeit, um eine Beitragsergänzung anzusuchen? 

Die Möglichkeit besteht. Die aufnehmende Struktur kann beim Arbeitsservice um die Beitragsergänzung ansuchen.

  • Nummer:  1000
  • Autor: sd
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Sanktionen – In welchen Fällen werden Sanktionen fällig und wie hoch sind sie?
Die Sanktionen sind im Fall einer unterlassenen oder verspäteten Meldung vorgesehen. Die Höhe der Sanktion ist jene gemäß Artikel 19, Absatz 3 des Legislativdekretes vom 10. September 2003, Nr. 276 und beträgt 100 bis 500 € pro betroffenen Beschäftigten.
  • Nummer:  1000
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann ein Nicht-EU-Bürger/ eine Nicht-EU-Bürgerin mit Aufenthaltsgenehmigung, die von einem anderen EU-Land ausgestellt wurde, rechtmäßig in Italien arbeiten?

Nein, dies ist nicht möglich. Um in Italien arbeiten zu können, muss die Aufenthaltsgenehmigung eines anderen EU_Mitgliedsstaates über das Quotensystem in eine italienische Arbeitsgenehmigung umgewandelt werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer gültigen, langfristigen Aufenthalsgenehmigung gemäß Artikel 9 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 286/1998 ist. 

  • Nummer:  1001
  • Autor: M.S.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann ein Nicht-EU-Bürger/eine Nicht-EU-Bürgerin, der/die im Besitz einer saisonalen Arbeitsgenehmigung ist auch einer Tätigkeit nachgehen, die nicht saisonalen Charakter hat?

Nein! Um ein abhängiges, nicht saisonales Arbeitsverhältnis einzugehen, muss der Nicht-EU-Bürger bzw. die Nicht-EU-Bürgerin über das Quotensystem eine Umwandlung der saisonalen Arbeitsgenehmigung beantragen.

  • Nummer:  1002
  • Autor: S.M.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann eine saisonale Arbeitsgenehmigung verlängert werden?

Gemäß Artikel 24, Absatz 8 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 286/1998 kann eine saisonale Arbeitsgenehmigung innerhalb der vorgesehenen Höchstdauer von 9 Monaten verlängert werden, sofern sich eine neue Arbeitsmöglichkeit - auch bei einem anderen Arbeitgeber - ergibt.

  • Nummer:  1003
  • Autor: S.M.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann ein Nicht-EU-Bürger bzw. eine Nicht-EU-Bürgerin mit einer Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen rechtmäßig eine Arbeitstätigkeit ausüben?

Ja, die Möglichkeit besteht. Der Nicht-EU-Bürger bzw. die Nicht-EU-Bürgerin kann mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen höchstens 20 Stunden die Woche oder höchstens 1.040 Stunden im Jahr arbeiten.

  • Nummer:  1004
  • Autor: S.M.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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