FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie ist die Beziehung zwischen der ausführenden Partei und der Arbeitsvermittlungszentren?

Sowohl in der Phase der Ermittlung der für den einzelnen Begünstigten am besten geeigneten Maßnahmen als auch in der Phase ihrer Umsetzung wird eine enge Interaktion erforderlich sein. Der Antragsteller sollte in seinem Projekt beschreiben, wie er diese Interaktion umzusetzen gedenkt, da dieser Aspekt von der Kommission beurteilt wird.

  • Nummer:  41
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.8.2023

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[Mobilität]

Mit Wirkung vom 1.1.2017 wurde die Bestimmung, welche das staatliche Mobilitätsgeld regelt, abgeschafft. Bleiben die Bestimmungen hinsichtlich des kollektiven Entlassungsverfahrens bzw. des Mobilitätsverfahrens dennoch aufrecht?

Falls ein Arbeitgeber, welcher während des letzten Semesters durchschnittlich mehr als 15 Personen beschäftigte, beabsichtigt innerhalb von 120 Tagen mindestens 5 Personen infolge eines objektiven Rechtfertigungsgrundes zu entlassen, greifen nach wie vor die Bestimmungen des Mobilitätsverfahrens.

  • Nummer:  41
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 14.8.2019

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie werden di Stunden der „Förderung von Ausbildungspraktika in Verbindung mit Kursen“ berechnet?

Die Gesamtzahl der Stunden wird berechnet, indem die Gesamtzahl der Stunden für die Dauer des Praktikums mit der Anzahl der Praktikanten multipliziert wird (z.B. wenn 14 Praktikanten im Bezugszeitraum 200 Stunden Praktikum absolviert haben, sind 14 x 200 = 2.800 Stunden).

  • Nummer:  42
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 7.8.2023

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[Mobilität]
Besteht nach dem 31.12.2016 die Möglichkeit, aufgrund eines kollektiven Entlassungsverfahrens, in die Mobilitätsliste eingetragen zu werden?
Die Fornerreform (G.Nr. 92/2012) hat bestimmt, dass die Eintragung in die Mobilitätsliste infolge eines kollektiven Entlassungsverfahrens bzw. eines Mobilitätsverfahrens ab dem 31.12.2016 nicht mehr möglich ist.
  • Nummer:  42
  • Autor: G.A.
  • Letzte Aktualisierung: 14.8.2019

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Können in der Tabelle in Abschnitt D.1 von Anhang 3 nur Ausbildungsmaßnahmen eingetragen werden, die zu einem SEP-Code gehören?

Nein, es müssen nicht unbedingt Tätigkeiten angegeben werden, die mit den „SEP“ übereinstimmen, aber es können Ausbildungstätigkeiten angegeben werden, die sich inhaltlich auf einen der „SEP“ zurückführen lassen. Die im Aufruf Nr. 1 (insbesondere in Tabelle 1E von Anhang 1) genannten „SEP“ wurden ausgewählt, weil sie für den Arbeitsmarkt in Südtirol am relevantesten sind. In Abschnitt 6.2 des Aufrufs Nr. 1 wird in der Liste der Maßnahmen, die im Rahmen der Maßnahmewege 2 und 3 aktiviert werden können (Seiten 31 und 32), zum Beispiel auf die oben genannten „SEP“ verwiesen. Daher müssen in den Spalten von Abschnitt D.1 des Anhangs 3 mit den Bezeichnungen "Kodex des Sektors – codice settore (SEP)", "Kodex des Prozesses – Codice processo" und "Kodex der Sequenz" die Kenndaten des Sektors „SEP“ angegeben werden, auf den sich die Maßnahme inhaltlich im Wesentlichen bezieht.

  • Nummer:  43
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Im Zusammenhang mit der Rechnungslegung über die Ausgaben für Bildungsmaßnahmen:

  1. Wie hoch ist die Mindestanzahl der Begünstigten, die die Bildungstätigkeiten absolvieren müssen?
  2. Wie hoch ist der Anteil/Prozentsatz an der Gesamtzahl der zu leistenden Stunden für jeden aktivierten Kurs?
  3. Wie hoch ist die Anwesenheitsquote der einzelnen Begünstigten?
  4. Wie hoch ist der Prozentsatz der Bildungstätigkeiten, die in synchronem Fernunterricht durchgeführt werden?
  5. Wie hoch ist der Prozentsatz der Bildungstätigkeiten, die in asynchronem Fernunterricht durchgeführt werden?

Für die Rechnungslegung über die Ausgaben für Bildungsmaßnahmen:

  1. In der Regel müssen mindestens 4 Begünstigte die Ausbildungsaktivitäten abschließen. Von dieser Zahl kann für bis zu 2 Begünstigte abgewichen werden, wenn der Rücktritt durch: den Beginn eines Arbeitsverhältnisses, einen obligatorischen Mutterschaftsurlaub oder eine schwere Krankheit oder einen Unfall von mehr als 30 Tagen Dauer gerechtfertigt ist. Siehe FAQ Nr. 39.
  2. Es wurde kein Mindestwert festgelegt.
  3. Der Begünstigte muss mindestens 70% der Kursstunden besuchen, um als weitergebildet zu gelten (es sei denn, er zieht sich aus einem der oben genannten Gründe zurück).
  4. 30% der Kursstunden können im synchronen Fernunterricht abgehalten werden.
  5. Es ist nicht möglich, Bildungstätigkeiten im asynchronen Fernunterricht durchzuführen.
  • Nummer:  44
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 11.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Ist es möglich, temporäre/gelegentliche Veranstaltungsorte für die Durchführung der Kurse zu verwenden?

Ja, so genannte "gelegentliche einmalige Schulungsräume" können verwendet werden. Siehe FAQ Nr. 33.

  • Nummer:  45
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 11.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Kann eine akkreditierte Einrichtung sowohl für Ausbildungs- als auch für Beschäftigungsdienstleistungen beide Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildungs- und Beschäftigungsbekanntmachungen durchführen?

Am öffentlichen Aufruf GOL Nr. 1 vom 14.07.2023 können nur ESF-akkreditierte Einrichtungen in der Provinz Bozen teilnehmen. Siehe FAQ Nr. 1.

  • Nummer:  46
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 11.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Werden die Aufrufe, die in den Folgejahren veröffentlicht werden, die Teilnahme von Ausbildungseinrichtungen, die im ersten Jahr nicht teilgenommen haben, zulassen?

Der öffentliche Aufruf GOL Nr. 1 sieht in der Autonomen Provinz Bozen keine Bewerbung für die Aufnahme in eine spezielle Liste von ausführenden Parteien der GOL-Maßnahmen vor. Daher schließt eine Nichtbewerbung für den öffentlichen Aufruf GOL Nr. 1 die Teilnahme am nachfolgenden Aufruf nicht aus.

  • Nummer:  47
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 11.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wann ist der Beginn des zweiten Jahres des GOL-Programms und der damit verbundenen Aufrufe zu erwarten?

Es wird erwartet, dass in den kommenden Monaten ein öffentlicher Aufruf zur Umsetzung des GOL-Maßnahmeweges Nr. 4 veröffentlicht wird.

  • Nummer:  48
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 11.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Inwieweit müssen die Berufsschulen einbezogen werden?

Der Antrag auf Zusammenarbeit muss alle Phasen der Maßnahme abdecken und zwar von der Planung bis zur Durchführung der Ausbildung. Die vorab kontaktierte Schule teilt schliesslich mit, an welchen Phasen des Projekts sie beabsichtigt, teilzunehmen.

Die ausführende Partei bleibt die alleinige Inhaberin der Maßnahme, auch für den Fall, wonach die Zusammenarbeit mit der Schule aktiviert wird. Dies bedeutet, dass für die Nutzung der Räumlichkeiten und der Ausstattung der Berufsschulen die üblichen Kosten anfallen, die für die Nutzung durch Dritte vorgesehen sind. Die Lehrkräfte werden von der ausführenden Partei bestimmt und unter Vertrag genommen. Es ist weiters nicht möglich, die Begünstigten für die von den Schulen angebotenen Kurse einzuschreiben.

  • Nummer:  49
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wird das AVZ im Falle einer Zuweisung zu Maßnahmenweg 2-3 angeben, welche berufliche Ausbildung auf der Grundlage des Assessment aktiviert werden soll?

Ja, die Angabe erfolgt durch das AVZ nach Rücksprache mit dem Begünstigten selbst und mit der ausführenden Partei (siehe FAQ Nr. 41). Im Aufruf Nr. 1 heißt es (Abschnitt 6.2, S. 35) dazu wörtlich: "Im Einvernehmen mit dem Begünstigten weist das AVZ nach dem Assessment und dem gewählten GOL-Maßnahmenweg die spezifischen Maßnahmen zu, die aus dem Aktionsplan ersichtlich sind, der zur Vervollständigung des zwischen den Parteien unterzeichneten persönlichen Leistungsvereinbarung erstellt wird.". Er sieht auch vor (Abschnitt 8, S. 42), dass alle Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den AVZ erbracht werden müssen, insbesondere "Unter enger Zusammenarbeit mit den AVZ ist zu verstehen, dass den AVZ eine einzige “Schnittstelle” zur Verfügung gestellt wird, über welche die Betreuung der Begünstigten und die Koordinierung der Maßnahmenwege und der finanzierten Maßnahmen organisiert wird. Diese Funktion soll dazu beitragen, die für die Aktivierung der Maßnahmen erforderliche Zeit zu optimieren und sie an die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Begünstigten, die von den AVZ vertreten werden, anzupassen.“. Siehe schließlich Abschnitt 12, Ziffer 4, S. 48 (Die ausführende Partei verpflichtet sich, bei Bedarf die Maßnahmen mit dem Referenz-Arbeitsvermittlungszentrum abzustimmen).

  • Nummer:  50
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 28.8.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Kann der Begünstigte von der ausführenden Partei in einen Kurs eingeschrieben werden, der von einer anderen Einrichtung organisiert wird (z. B. in einen der Kurse aus dem Katalog "Berufliche Weiterbildung", die an Berufsschulen stattfinden)?

Nein, die Kurse müssen von der ausführenden Partei selbst organisiert und verwaltet werden, und zwar ausschließlich für die Begünstigten des GOL-Programms, sie müssen ausschließlich aus GOL-Mitteln finanziert werden (siehe auch FAQ Nr. 49) und für den Begünstigten völlig kostenlos sein.

  • Nummer:  51
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 1.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Können die Anfragen um Gewährung einer saisonalen Arbeitsgenehmigung lt. DPCM vom 29.12.2022 bereits vorab ausgefüllt und zwischengespeichert werden?

Vom 30.01.2023 ab 9:00 Uhr bis zum 22.03.2023 können dei Anfragen um Gewährung einer saisonalen Arbeitsgenehmigung lt. DPCM vom 29.12.2022 auf der Adresse https://portaleservizi.dlci.interno.it vorab ausgefüllt und zwischengespeichert werden. Das Informatiksystem ist in der Zeitspanne von 08:00 Uhr - 20:00 Uhr an jedem Wochentag verfügbar. Am 27.03.2023, ab 9:00 Uhr muss der Antrag dann über das Portal des Innenministeriums SPI 2.0 abgeschickt werden.

  • Nummer:  51
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Sollten im Anhang 3, Teil 1, Abschnitt B.3 für den Fall, dass eine oder mehrere Schuleinrichtungen ebenfalls Teil einer Gruppierung sind, die Räumlichkeiten und Adressen dieser Einrichtungen auch in der Tabelle B.3 angeführt werden?

Der Zweifel ergibt sich aus der Erläuterung, in der angegeben wird, ob es sich um ESF-akkreditierte Unterrichtsräume für die Ausbildung oder um Räumlichkeiten für die Orientierung handelt. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Schule Schulungsräume zur Verfügung stellen kann, obwohl sie nicht vom ESF akkreditiert ist, und ob diese in Tabelle B.3 angeführt werden sollten.

Ja, in der Tabelle, Abschnitt B3, Teil 1 des Anhangs 3 müssen die Schulungs- und Orientierungsräume der Schuleinrichtung, die Teil des Landesbildungssystems ist und sich einzeln oder in Gruppen bewirbt, angegeben werden.

  • Nummer:  52
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Muss im Zuge eines Antrags um Erhalt einer saisonalen Arbeitsgenehmigung lt. DPCM vom 29.12.2022 vorab die Verfügbarkeit einer Arbeitskraft auf nationalem Gebiet lt. Art. 22, Abs. 2 des GvD. Nr. 286/1998 geprüft werden?

Nein, bei den Anträgen um Erhalt einer saisonalen Arbeitgenehmigung lt. DPCM vom 29.12.2022 muss vorab keine Verfügbarkeit einer Arbeitskraft auf nationalem Gebiet lt. Art. 22, Abs. 2 des GvD. Nr. 286/1998 geprüft werden.

  • Nummer:  52
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Im italienischen Text von Anhang 3 Teil 1 Abschnitt C (berufliche Orientierung) erscheint die Formulierung "Inserisci proposta progettuale senza superare i 25.000 caratteri". Da sich der Platz für den Projektvorschlag in Abschnitt A befindet, fragen wir uns, ob es sich hierbei um einen Tippfehler handelt. 

Ja, das ist ein Tippfehler, bitte beachten Sie den Satz nicht. Am 04.09.2023 wurde der korrekte Text veröffentlicht.

  • Nummer:  53
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Was versteht man unter dem Begriff Beteuerung "asseverazione" und wer erklärt sie?

Die Beteuerung "asseverazione" besteht in der Überprüfung der Kriterien, welche sich auf die Vermögenssituation, dem wirtschatlich-finanziellen Gleichgewicht, dem Umsatz, der Anzahl der Mitarbeiter und der Art der Tätigkeit beziehen. Die Beteuerung "asseverazione" wird dem Antrag um Gewährung einer Arbeitsgenehmigung beigelegt. Sie kann von einem Arbeitsrechtsberater, von einem Anwalt, von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Arbeitgeberorganisation, welche auf nationaler Ebene stark vertreten ist, erklärt werden. 

  • Nummer:  53
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

In Bezug auf Anhang 3 Teil 1 Abschnitt A - Projektvorschlag - ist es richtig und erschöpfend, diesen Abschnitt anhand der 6 Elemente in Teil 2 - Anweisungen für das Ausfüllen - zu formulieren (als ob es sich um 6 zu entwickelnde Kapitel handeln würde)?

Der Antragsteller kann den Text frei formulieren. Dabei muss das Projekt in seinen verschiedenen Phasen so beschrieben werden, dass seine Funktionalität und Kohärenz in Bezug auf die Ziele der auszuführenden Maßnahmen und die in Abschnitt 6.2 der Bekanntmachung Nr. 1 und in Teil 2 (Anweisungen für die Fertigstellung), Abschnitt A von Anhang 3 angegebenen Besonderheiten verdeutlicht werden. Siehe auch FAQ Nr. 41 zum Thema Kommunikation mit den AVZ.

  • Nummer:  54
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Wann kann von einer Beteuerung "asseverazione" im Sinne der Verfahrensvereinfachtung abgesehen werden?

Die vertretungsstärksten Arbeitgeberverbände auf nationaler Ebene, welche mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik ein entsprechendes Einvernehmensprotokoll unterschrieben haben, können bei den Anträgen um Erhalt der Arbeitsgenehmigungen, die sie im Namen und auf Rechnung ihrer Mandanten (den potentiellen Arbeitgebern) einreichen, von der Übermittlung der Beteuerung "asseverazione" absehen.

  • Nummer:  54
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Entspricht die „Jährliche Gesamtstundenanzahl für die Begünstigten“ jener, die in der Tabelle des Anhangs 8 des Landesanwendungsplanes angeführt ist und mit Beschluss der Landesregierung Nr. GD 575/2023 genehmigt wurde?

Ist als Zeitraum für die Ausführung der Maßnahmen der Zweijahreszeitraum 2024-2025 zu betrachten?

Ja, die „Jährliche Gesamtstundenanzahl für die Begünstigten“ ist im Anhang 8 angeführt (Tabelle auf der letzten Seite des Dokuments, Seite 8, Abschnitt „Bezugswerte für die Gesamtstundenanzahl, die auf der Grundlage des Landesanwendungsplans -PAR - vorgesehen ist“).

Die Maßnahmen werden hauptsächlich ab dem kommenden Jahr 2024 bis zum Ende des PNRR (derzeit voraussichtlich bis zum 31.12.2025) gewährt.

  • Nummer:  55
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 4.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Besteht in der Provinz Bozen die Möglichkeit im Zusammenhang mit dem DPCM vom 29.12.2022 für das Jahr 2023 "Nicht-Saisonale Arbeitsgenehmigungen" für Nicht-EU-Bürger in den Sektoren: Warentransport im Auftrag Dritter, Baugewerbe, Tourismus, Mechanik, Fernmeldewesen, Lebensmittel, Schiffbau zu erhalten?

Auf der Grundlage der Entscheidung der Landesarbeitskommission vom 08.02.2023 besteht diese Möglichkeit derzeit nicht.

  • Nummer:  55
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wenn eine Einrichtung (oder eine Gruppierung) einen Bewerbungsantrag für alle drei Bereiche stellen möchte, muss sie dann für jeden Bereich einen Antrag einreichen (d.h. drei separate Anträge)?

Ja, für jedes Landesteilgebiet muss ein separater Bewerbungsantrag gestellt werden, und für jedes Landesteilgebiet müssen verschiedene administrative und technische Leiter ernannt werden.

Es wird betont, dass die Abschnitte des öffentlichen Aufrufs Nr. 1, in denen die Regeln für die ordnungsgemäße Einreichung von Anträgen dargelegt sind (insbesondere Abschnitt 6.2, Seiten 39-40, Abschnitt 7, Abschnitt 10), genauestens beachtet werden müssen.

  • Nummer:  56
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 5.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Wurden die Aufenthaltsgenehmigungen infolge zeitweiligem Schutzstatus für Personen, die aus der Ukraine stammen und die am 04.03.2023 verfallen sind, verlängert?

Artikel 2 des Gesetzes Dekretes vom 02.03.2023, Nr. 16 hat für die Personen, die aus der Ukraine stammen, die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung infolge zeitweiligem Schutzstatus bis zum 31.12.2023 verfügt. Das Gesetzes Dekret ist zwar unmittelbar wirksam, muss allerdings innerhalb von 60 Tagen, also innerhalb 01.05.2023, in ein ordentliches Gesetz umgewandelt werden. 

  • Nummer:  56
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie wird die Beherrschung der deutschen und italienischen Sprache für den technischen Leiter und den Verwaltungsleiter bestimmt?

Die Unterkriterien B1 und B2 der Bewertungstabelle (Anhang 8 – „Kriterien und Modalitäten zur Bewertung der Bewerbungs- und Finanzierungsansuchen“) sehen vor, dass die Kommission die Profile der technischen Leiterin/des technischen Leiters und der Verwaltungsleiterin/des Verwaltungsleiters nach Ermessen bewertet und die maximale Punktzahl von 50 Punkten für das einzelne Profil vergeben kann. Deshalb müssen in den Lebensläufen der beiden verantwortlichen Personen (die zusammen mit Anhang 3 - "Formular für den Projektvorschlag" - einzureichen sind) der Besitz von Sprachzertifikaten und alle nützlichen Informationen angegeben werden, die der Kommission die Bewertung ermöglichen. Der Besitz eines bestimmten Mindestzertifikats ist nicht erforderlich, sondern die Beherrschung der beiden Sprachen, was die Fähigkeit voraussetzt, sich in jeder der beiden Sprachen ohne Schwierigkeiten zu verständigen.

  • Nummer:  57
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 6.9.2023

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