FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann ein Saisonsarbeiter, der im Zusammenhang mit dem Quotenkontingent 2021 erst im Oktober 2022 in Italien einreisen konnte, seinen Arbeitsvertrag auf der Grundlage einer Umwandlungsquote, die im Quotenkontingent 2022 verfügbar sein wird, in ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis umwandeln oder wäre eine Umwandlung grundsätzlich nur auf der Grundlage einer Quote, die im Kontingent 2021 verfügbar gewesen wäre, möglich gewesen? 

Der Nicht-EU-Bürger kann im konkreten Fall die Umwandlung des Saisonsarbeitsarbeitsvertrages auf der Grundlage einer Umwandlungsquote, die im Quotenkontingent 2022 für das Jahr 2023 verfügbar sein wird, in ein untergeordnetes Arbeitsverhältnis beantragen.

  • Nummer:  57
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Beispiel: Am 14.09.2023 wird die Arbeitsgenehmigung für die Gesamtdauer von 9 Monaten für den Mitarbeiter XY ausgestellt, welcher nun innerhalb von 6 Monaten (11.03.2024 = 180 Tage) das Visum beantragen, einreisen und beschäftigt werden muss. Kann der Mitarbeiter somit durchgehend für die Sommersaison vom 01.03.2024 bis 30.11.2024 (9 Monate) beschäftig werden (Einreise erst im Jahr 2024) oder muss er bereits im Jahr 2023 einreisen und folglich auch bereits im Jahr 2023 angemeldet werden?

 

Obwohl es Fälle gegeben hat, wo der Antragsteller aufgrund von Verzögerungen erst im Folgejahr eingereist ist, so gilt grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer in jenem Jahr, in dem der Antrag gestellt wurde, einreisen und im selben Jahr gemeldet werden muss.

  • Nummer:  58
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 24.9.2023

War die Antwort hilfreich? 21 Ja 20 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Ist es möglich, die Daten auf Seite 18 der Präsentation vom 31. Juli aufgrund der Bezugssprache der Nutzer aufzuteilen?

Es ist möglich, die Daten in diesem Sinne aufzuteilen und zwar auf der Grundlage der Bewertung des Niveaus der italienischen und deutschen Sprachkenntnisse, die während des Assessments am AVZ stattgefunden hat:

Sprachkenntnisse in der Landessprache, die besser beherrscht wird
Beobachtungszeitraum: Jänner-August 2023
               
Landesteilgebiet A Legende:  
  Einstieg/Wiedereinstieg Upskilling Reskilling Insgesamt      
DE - hoch 121 19 3 143   DE: Deutsch  
DE - mittel 9 5 1 15   IT: Italienisch
DE - nieder 3 0 1 4   BS: Beide Sprachen
IT - hoch 592 125 36 753      
IT - mittel 217 80 15 312      
IT - nieder 28 43 20 91      
BS - hoch 66 9 2 77      
BS - mittel 10 2 0 12      
BS - nieder 2 2 0 4      
BS - Keine Kenntnisse 0 3 0 3      
insgesamt 1048 288 78 1414      
               
Landesteilgebiet B     
  Einstieg/Wiedereinstieg Upskilling Reskilling Insgesamt      
DE - hoch 266 51 5 322      
DE - mittel 26 8 1 35      
DE - nieder 1 1 1 3      
IT - hoch 156 40 5 201      
IT - mittel 149 74 11 234      
IT - nieder 12 23 3 38      
BS - hoch 46 6 0 52      
BS - mittel 23 4 0 27      
BS - nieder 3 2 2 7      
insgesamt 682 209 28 919      
               
Landesteilgebiet C    
  Einstieg/Wiedereinstieg Upskilling Reskilling Insgesamt      
DE - hoch 189 27 7 223      
DE - mittel 16 6 6 28      
DE - nieder 4 3 0 7      
IT - hoch 195 41 5 241      
IT - mittel 130 57 10 197      
IT - nieder 6 21 10 37      
BS - hoch 17 2 1 20      
BS - mittel 10 2 1 13      
BS - nieder 1 1 0 2      
BS - Keine Kenntnisse 1 1 0 2      
insgesamt 569 161 40 770      
               
Insgesamt    
  Einstieg/Wiedereinstieg Upskilling Reskilling Insgesamt      
DE - hoch 576 97 15 688      
DE - mittel 51 19 8 78      
DE - nieder 8 4 2 14      
IT - hoch 943 206 46 1195      
IT - mittel 496 211 36 743      
IT - nieder 46 87 33 166      
BS - hoch 129 17 3 149      
BS - mittel 43 8 1 52      
BS - nieder 6 5 2 13      
BS - Keine Kenntnisse 1 4 0 5      
Insgesamt 2299 658 146 3103      
               
Quelle: Selbsteinschätzung des Nutzers während der Bewertung im AVZ (Assessment)    
  • Nummer:  58
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.9.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Beispiel: Am 24.05.2023 wurde die Arbeitsgenehmigung für die Gesamtdauer von 9 Monaten für den Mitarbeiter XY ausgestellt und die Einreise und Beschäftigung erfolgt für die Sommersaison 2023 ab 15.06.2023 bis ca. 30.09.2023. Eine weitere Beschäftigung ist für die Wintersaison 2023/2024 (ca. 01.12.2023 bis 10.04.2024) vorgesehen – ist es möglich, mit derselben Genehmigung nach dem 30.09.2023 auszureisen und erneut im Jahr 2023 einzureisen und für den Zeitraum von ca. 01.12.2023 bis ca. 10.04.2024 beschäftigt zu werden?

 

Die Arbeitsgenehmigung hat eine maximale Dauer von 9 Monaten im Jahr. Die 9 Monate werden ab der Einreise des Arbeitnehmers bzw. ab dem Ausstellungsdatum des Einreisevisums berechnet.

Ob der Arbeitnehmer 9 Monate durchgehend arbeiten oder ob er mit demselben Visum ein- und ausreisen kann, um zwei verschiedene Saisonen zu machen, hängt von der Art des Einreisevisums ab.

Dabei gilt zu unterscheiden, ob es sich um ein sog.,, visto multiplo“ oder um ein einfaches Visum handelt, welches lediglich die Ein- und Ausreise nach Italien zu Arbeitszwecken vorsieht. Nur im ersteren Fall kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unterbrechen und in sein Herkunftsland zurückkehren, um dann für die nächste Saison wieder einzureisen und die restlichen Monate zu arbeiten. Auf jeden Fall ist die Ein- und Ausreise des saisonalen Arbeitnehmers nur bis zur Fälligkeit des Arbeitsvisum möglich.

 

  • Nummer:  59
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 24.9.2023

War die Antwort hilfreich? 31 Ja 43 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Können die Einrichtungen, die Teil einer Gruppierung (Partner) sind, im Anhang 3, Teil 1, Abschnitt B.3 unter den Schulungsräumen und Räumlichkeiten für die berufliche Orientierung auch Klassenzimmer und Räumlichkeiten  angeben, die ihnen aufgrund einer geltenden Vereinbarung/Nutzungsvereinbarung mit anderen Einrichtungen außerhalb der Gruppierung selbst zur Verfügung stehen können?

Ja, sofern der Dritte keinen eigenen Antrag gestellt hat (einzeln oder in einer Gruppierung), die Schulungsräume in der Provinz Bozen ESF-akkreditiert sind und die Nutzungstitel sowohl der Schulungsräume als auch der Räumlichkeiten für die Orientierung die Garantie der Verfügbarkeit der Gebäude für den gesamten Zeitraum der Aktivitäten enthalten. In der Spalte "Partner" muss die Einrichtung angegeben werden, die den Nutzungstitel unterzeichnet hat.

Für die Durchführung von einzelnen Bildungs- oder Orientierungsmaßnahmen können auch nicht akkreditierte "gelegentliche einmaliger Schulungsräume" genutzt werden (nicht in Anhang 3, Teil 1, Abschnitt B.3 aufzuführen). Siehe FAQ Nr. 33.

  • Nummer:  59
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.9.2023

War die Antwort hilfreich? 34 Ja 28 Nein

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Beispiel: Am 14.09.2023 wird die Arbeitsgenehmigung für die Gesamtdauer von 9 Monaten für den Mitarbeiter XY genehmigt und die Einreise erfolgt noch im Jahr 2023. Der Mitarbeiter wird für die Wintersaison 2023/2024 beschäftigt und wird somit vom 01.12.2023 bis 10.04.2024 (ca. 4,5 Monate) angemeldet. Kann der Mitarbeiter nach Saisonende wieder in sein Heimatland ausreisen und für die Sommersaison 2024 (ab ca. 15.06.2024 bis 30.09.2024) mit derselben Arbeitsgenehmigung wieder nach Italien einreisen und für weitere 3,5 Monate beschäftigt werden? In Summe hat der Mitarbeiter (im angeführten Beispiel) bis 30.09.2024 insg. 8 Monate (der genehmigten 9 Monate) gearbeitet – ist eine weitere Ausreise nach dem 30.09.2024 und erneute Einreise für 1 weiteres Beschäftigungsmonat (z.B. Dezember 2024) möglich?

Die Möglichkeit hängt von der Art und Dauer des Einreisevisum ab (siehe FAQ Nr. 59).

  • Nummer:  60
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 24.9.2023

War die Antwort hilfreich? 26 Ja 29 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Soll in Anhang 3, Abschnitt E, in der Tabelle, Spalte C, die Gesamtstundenzahl für das Praktikum oder die Gesamtstundenzahl für die Aktivierung und Vorbereitung des Praktikums selbst angegeben werden?
Z.B. 160 Stunden Praktikum für 6 Teilnehmer. Sollten 960 Stunden gezählt werden, oder sollten nur die Stunden gezählt werden, die die Agentur für die Aktivierung dieser Praktika aufwendet?

Es müssen 960 Stunden angegeben werden. Siehe FAQ Nr. 42.

  • Nummer:  60
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.9.2023

War die Antwort hilfreich? 30 Ja 29 Nein

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Beispiel: Am 24.05.2023 wurde die Arbeitsgenehmigung für die Gesamtdauer von 9 Monaten für den Mitarbeiter XY ausgestellt und die Einreise und Beschäftigung erfolgt innerhalb von 6 Monaten, spätestens zum 18.11.2023 (=180 Tage). Muss in diesem Fall der Mitarbeiter für die Gesamtdauer von 9 Monaten durchgehend beschäftigt werden (bis ca. 15.08.2024) oder darf das Arbeitsverhältnis nach der Wintersaison beendet werden (inkl. Ausreise und neuerliche Einreise des Mitarbeiters) und dann mit der aktuellen Genehmigung für die Sommersaison wieder aufgenommen werden?

 

Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber im Antrag bereits festlegen muss, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert. Der Arbeitnehmer muss daher nicht 9 Monate durchgehend beschäftigt werden. Nach Beendigung des saisonalen Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer in sein Herkunftsland zurückkehren und kann mit derselben Genehmigung nur dann in Italien einreisen, wenn sein Visum noch gültig ist bzw. es sich um ein ,,visto multiplo“ handelt.

 

  • Nummer:  61
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 24.9.2023

War die Antwort hilfreich? 28 Ja 32 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Sollen unter Bezugnahme auf Anhang 3, Abschnitt D, in der Zeile "Digitale Grundausbildung" nur die Erfahrungsstunden in Grundkursen gezählt werden oder können auch die Stunden für mittlere und fortgeschrittene Computerkurse oder Grundschulungskurse zu bestimmten Computerthemen (z. B. soziale Medien, Webmarketing usw.) angegeben werden?

Da der Inhalt der Bildungsmaßnahmen auf der Grundlage des im Laufe des GOL-Programms von Zeit zu Zeit festgestellten Bedarfs festgelegt werden muss, ist es angebracht, die Gesamtzahl der durchgeführten digitalen Schulungsstunden anzugeben. Für die Referenzstandards für die Bereitstellung von Bildungsmaßnahmen siehe die Seiten 36 und 37 des Aufrufs.

  • Nummer:  61
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.9.2023

War die Antwort hilfreich? 27 Ja 29 Nein

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Beispiel: Im Drei-Jahres-Plan ist ein Kontingent für Nicht-EU-Bürger vorgesehen - muss für jene Mitarbeiter, welche für die Sommersaison 2024 (ca. 15.06.2024 bis ca. 30.09.2024) beschäftigt werden sollen, ein neuer Antrag gestellt werden, auch wenn noch ein Restguthaben an Monaten aufgrund der vorherigen Genehmigung (ausgestellt im Jahr 2023, Erstbeschäftigung im Jahr 2023) zur Verfügung steht?

 

Ja, es muss ein neuer Antrag gestellt werden.

  • Nummer:  62
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 24.9.2023

War die Antwort hilfreich? 30 Ja 32 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Ist die Auszahlung von Vorschüssen zugunsten der ausführenden Partei vorgesehen?

Nein, die Auszahlung von Vorschüssen ist nicht vorgesehen.

  • Nummer:  62
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.9.2023

War die Antwort hilfreich? 32 Ja 34 Nein

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Über welche gleichwertige Berufsführerscheine müssen die Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern verfügen, welche den Warentrasport für Dritte oder den Personentransport mittels Busdienst ausüben? Welche Voraussetzungen müssen überdies vorliegen, damit die Fahrertätigkeit effektiv ausgeübt werden kann? 

Die Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, welche im Sektor Warentransport für Dritte tätig sind, müssen über einen Berufsführerschein verfügen, der gleichwertig mit dem Führerschein CE ist. Die Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, welche im Sektor Personentransport mittels Busdienst tätig sind, müssen über Berufsführerscheine verfügen, die den Kategorien C1 und C (Sonderführerschein), sowie C1E, CE, D1, D, D1E und DE, CE entsprechen.

Überdies müssen die Transportunternehmen im Zusammenhang mit der effektiven Beschäftigung des Fahrers auf dem italienischen Staatsgebiet nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung der Ermächtigung des Sonderführerscheins (CQC = Carta di Qualificazione del Condcuente) gemäß Gv.D. Nr. 50/2020, vorliegen.

Aus diesem Grund müssen die Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern, welche Inhaber eines nicht europäischen Berufsführerscheins für die Kategorien C1 und C (Sonderführerschein) oder der Kategorien C1E, CE, D1, D D1E und DE CE sind, auch im Besitz des Sonderführerschein CQC sein. Nur dadurch sind sie ermächtigt, Fahrzeuge, die in Italien immatrikuliert sind, im Namen von italienischen Unternehmen zu fahren. Überdies wird präzisiert, dass der Führerschein innerhalb eines Jahres umzuwandeln ist.

  • Nummer:  63
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 13.11.2023

War die Antwort hilfreich? 20 Ja 24 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Für eine Gruppierung zwischen eingen Einrichtungen und einem Konsortium, müssen die einzigen Mitglieder des Konsortiums Partner der Gruppierung sein?

Nein, die Teilnahme des Konsortiums an der ATI/ATS ist ausreichend. Bitte beachten Sie, dass das einzelne Mitglied des Konsortiums die in Abschnitt 10.1 des Aufrufes aufgeführten Regeln für die korrekte Einreichung des Bewerbungsantrags berücksichtigen muss. Daraus folgt, dass der Bewerbung eines einzlenen Konsortiumsmitglieds unzulässig wäre.

  • Nummer:  63
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 8.9.2023

War die Antwort hilfreich? 34 Ja 35 Nein

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Wann wird im Genehmigungsverfahren der saisonalen und nichtsaisonalen Arbeitsgenehmigung die provisorische und definitive Steuernummer für den Nicht-EU-Bürger im Zuge der Ersteinreise generiert?

Die vorläufige Steuernummer wird unmittelbar nach der Ausstellung des Einreisevisums generiert: der Arbeitgeber findet die vorläufige Steuernummer (nur numerisch) auf dem Portal des Innenministeriums (SPI 2.0/ALI). Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, den Ausländer über die Erteilung und die Einzelheiten des vorläufigen Steuernummer zu informieren.

Die endgültige Steuernummer wird im Zuge der Vidimierung des Aufenthaltsvertrags vom System SPI 2.0 automatisch generiert, d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem beide Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) beim Verwaltungsamt Arbeitsmarkt vorstellig werden und den Aufenthaltsvertrag unterschreiben.

Dem Nicht-EU-Bürger, der sich ohne Arbeitgeber beim genannten Amt vorstellt, kann die Steuernummer nicht gewährt werden, da das System SPI 2.0 die Steuernummer nur dann generieren kann, sobald die Vertragsparteien den Aufenthaltsvertrag gemeinsam unterschreiben.

 

  • Nummer:  64
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

War die Antwort hilfreich? 27 Ja 21 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Im Aufruf Nr. 1 auf Seite 37 heißt es: „Die Bestätigung der Lernergebnisse kann direkt von der ausführenden Partei ausgestellt werden, während sämtliche Validierungen und Zertifizierung von den Stellen ausgestellt werden müssen, die auf nationaler oder Landesebene durch einschlägige Bestimmungen über die Zertifizierung der Kompetenzen hierzu befähigt sind.". Sind etwaige Kosten für die Validierung und Zertifizierung der Kompetenzen von den Begünstigten (als Ergänzung der Bestätigung der Lernergebnisse) oder von der ausführenden Partei zu tragen?

Die Kosten für die Validierung und Zertifizierung der Kompetenzen, ausser jenen für die Stempelmarke, können nicht zu Lasten des Begünstigten gehen. Sofern zwischen der ausführenden Partei und der Einrichtung, die die Bescheinigung ausstellt, nichts anderes vereinbart wurde, sind sie von der ausführenden Partei zu tragen.

  • Nummer:  64
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 13.9.2023

War die Antwort hilfreich? 41 Ja 27 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Mit Bezug auf Anhang 4 „Verpflichtungserklärung zur Gründung eines TUV/TZV („ATI/ATS“), eines Konsortiums oder anderer Formen einer Partnerschaft“ wird folgendes gefragt:

a. muss bei der Einreichung der Bewerbung in Form einer Gruppierung die finanzielle Aufteilung zwischen den Partner angegeben werden?

b. muss die ausgewählte ausführende Partei in der "gemeinsamen unwiderruflichen Sondervollmacht mit Vertretungsbefugnis, die sich aus einer öffentlichen Urkunde, einer beglaubigten Privaturkunde oder einer beglaubigten Kopie davon ergibt" ausdrücklich die von jedem Partner durchzuführenden Tätigkeiten und die entsprechende finanzielle Aufschlüsselung der für jede Maßnahme veranschlagten Kosten angeben?

Nein, solche Angaben sind nicht vorgesehen.

  • Nummer:  65
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 13.9.2023

War die Antwort hilfreich? 38 Ja 36 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Im Anhang 8, für die Sektionen C-D-E heißt es: Wenn der vom Projekteinreicher angegebene Wert gleich oder höher ist als der im Landesanwendungsplan für das betreffende Landesteilgebiet festgelegte Wert, wird die für das Unterkriterium der Bewertung vorgesehene Höchstpunktzahl vergeben..

Diesbezüglich wird gefragt:

a. Wird die Höchstpunktzahl vergeben, wenn für das Bewertungsunterkriterium den im Landesanwendungsplan PAR“ angegeben Wert ausschließlich durch eine der zwei Sprachen erreicht wird?

Beispiel: Bewertungsunterkriterium: Gruppenworkshop / PAR-Landesteilgebiet B: jährliche Gesamtstundenanzahl 2.592
Gruppenworkshop in italienischer Sprache: 2592 Stunden, Jahr 2021
Gruppenworkshop in deutscher Sprache: 0 Stunden
Werden dem Projekteinreicher 60 Punkten vergeben?

b. Wenn ja, unterliegt die Aufteilung der gelieferten Stunden auf die italienische und die deutsche Sprache in den Tabellen in Anhang 3, C-D-E, anderen Bewertungskriterien und der entsprechenden Punktevergabe in anderen Sektionen des Bewertungsrasters?

 

Mit Bezugnehme auf die erste Frage:

a. Ja, es wird die maximale Punktzahl von 60 Punkten vergeben.

Mit Bezugnahme auf die zweite Frage:

b. Ja, die Bewertungskommission hat die Befugnis, die mangelnde Erfahrung bei der Durchführung von Maßnahmen in einer der beiden Sprachen bei der Bewertung des Gesamtprojektvorschlags zu berücksichtigen (Sektion A, Unterkriterium A.1, maximal 200 Punkte, Ermessen der Kommission).

  • Nummer:  66
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 13.9.2023

War die Antwort hilfreich? 46 Ja 35 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Muss der Anhang Nr. 7-bis „Vertrag zwischen Verantwortlichem für die Verarbeitung und Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 des Datenschutzgrundverordnung 2016/679ausgefüllt und der Bewerbung beigefügt werden?

Nein. Dieses Dokument wird von der ausgewählten ausführenden Partei und der Autonomen Provinz Bozen unterzeichnet.

  • Nummer:  67
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 13.9.2023

War die Antwort hilfreich? 44 Ja 37 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Im Anhang 2 „Bewerbungs- und Finanzierungsansuchen", am Ende der Seite 5 findet man die Liste der Anhänge, wobei es möglich ist, das Kästchen Andere Anhänge (bitte angeben)" anzukreuzen. 
Welche Art von Dokumenten kann beigefügt werden und mit welcher Beschränkung (z.B. wie viele Seiten)?

Es ist möglich Dokumente über die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen beizufügen, die nicht Gegenstand einer Selbsterklärung sein können (zum Beispiel als Nachweis für die Durchführung der Maßnahmen im Vierjahreszeitraum 2019-2022).
Es gibt keine Beschränkungen für die Anzahl der Seiten. Bitte stellen Sie sich sicher, dass die Größe der informatischen Datei für die reibungslose Übermittlung über PEC geeignet ist.
Bei Gelegenheit wird es darauf aufmerksam gemacht, dass der Beleg für die Zahlung der Stempelgebühr, falls diese geschuldet ist, ebenso beizulegen ist.

 

  • Nummer:  68
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 13.9.2023

War die Antwort hilfreich? 35 Ja 35 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Es wird gefragt, ob es möglich ist, in den Abschnitten C-D-E von Anhang 3 auch die im Rahmen des ESF durchgeführten Tätigkeiten zur Verringerung des Schulabbruchs zu berücksichtigen.

Es können nur Stunden angerechnet werden, die sich auf “Sprachausbildung in Italienisch” und “Sprachausbildung in Deutsch“ beziehen (Abschnitt D von Anhang 3).

  • Nummer:  69
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 18.9.2023

War die Antwort hilfreich? 36 Ja 31 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wie sind Anhang 2 und das Zusatzblatt bei einer Bietergemeinschaft, die aus einem federführenden Unternehmen und mehr als einem Partner bestehen, korrekt auszufüllen?

Bitte beachten Sie die folgende Vorgangsweise beim Ausfüllen und Unterzeichnen des Anhangs 2 und des entsprechenden Zusatzblatts:

1. Ausfüllen und Unterzeichnung im Falle einer Bietergemeinschaft/Partnerschaft mit (1) einem federführenden Unternehmen und (1) einem Partner

Die Seite 5 von Anhang 2 ist nicht nur vom federführenden Unternehmen, sondern auch vom Partner Nr. 1 auszufüllen.

Alle ausgefüllten Unterlagen sind zu einem einzigen Dokument zusammenzufügen, das von der Bietergemeinschaft/Partnerschaft gemeinsam unterzeichnet wird (federführendes Unternehmen und Partiner 1). Auch im Falle des Mitglieds Nr. 1 muss das Zusatzblatt  hinzugefügt werden (als weitere Seite 3).

2. Ausfüllen und Unterzeichnung im Falle einer Bietergemeinschaft mit einem federführenden Unternehmen und einer Anzahl von mehreren als einem Partner

Die Seite 5 der Anlage 2 ist nicht nur vom federführenden Unternehmen und dem Partner Nr. 1 auszufüllen, sondern auch von jedem weiteren Partner.

Ferner müssen die Partner 2, 3 usw. das Zusatzblatt des Anhangs 2 ausfüllen.

Alle ausgefüllten Unterlagen sind zu einem einzigen Dokument zusammenzufügen, das von der Bietergemeinschaft/Partnerschaft gemeinsam unterzeichnet wird (federführendes Unternehmen und Partner 1,2,3 usw.).

Schlussendlich, muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigenes Dokument / eine eigene Datei erstellt werden, indem die bearbeitbaren Felder für die persönlichen Daten ausgefüllt werden. Für jedes Mitglied muss also die Seite „5“ ausgefüllt und gespeichert werden. 

Anbei finden Sie eine Übersicht mit der Anzahl und Zusammensetzung der Seiten, aus denen der gesamte Anhang 2 besteht, je nach Anzahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Anzahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft

Anzahl der “Seite 5” des Anhangs 2

Anzahl “Zusatzblatt” des Anhangs 2 

Gesamtanzahl der Seiten des Anhangs 2

1 (+ federf.. Unternehmen)

2

1

8

2 (+ federf.. Unternehmen)

3

1

10

 3 (+ federf.. Unternehmen)

 4

 2

12

  • Nummer:  70
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 19.9.2023

War die Antwort hilfreich? 28 Ja 34 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Ist es möglich Kurse zur Verbesserung der digitalen Kompentenzen mit Teilnehmern aus den verschiedenen GOL-Maßnahmewege 1, 2, 3 zu organisieren oder müssen alle Teilnehmer eines einzigen Kurses demselben Maßnahmeweg zugeordnet werden? 

Es ist möglich, dass Begünstigte, die verschiedenen GOL-Maßnahmewegen zugeordnet wurden, in denselben Kurs eingeschrieben werden, aber diese Möglichkeit muss von Fall zu Fall in Zusammenarbeit mit dem zuständigen AVZ geprüft werden.

  • Nummer:  71
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 20.9.2023

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[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Sind die verschiedenen im Aufruf Nr. 1 angegeben Fristen für die Zusammenarbeit mit den Landesberufsschulen als Kalendertage oder als Arbeitstage zu verstehen? (z.B. 7 Tage für die Konsultation der Landesberufsschule, 10 Tage für die Rückmeldung der Schule, 30 Tage für die Aktivierung der Maßnahme).

Dabei handelt es sich um Kalendertage einschließlich Feiertage.

  • Nummer:  72
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 20.9.2023

War die Antwort hilfreich? 34 Ja 31 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Unter Bezugnahme auf die FAQ Nr. 50: Wie detailliert wird das AVZ die zu aktivierenden Maßnahmen mitteilen oder wird es im Aktionsplan darüber berichten? Wird insbesondere ein Thema oder ein Titel des Berufsausbildungskurses angegeben (z.B. Kurs für Hilfskoch) oder nur der Kompetenzbereich (z.B. Sep 23, Verpflegungsdienstleistungen)?

Der Aktionsplan enthält Standardtexte zu den mit dem Begünstigten vereinbarten Maßnahmen, wie z.B. "Der Begünstigte verpflichtet sich, im Rahmen des GOL-Programms an einem Ausbildungs-/Weiterbildungskurs teilzunehmen". Zusätzlich zu dem in der Bewertungsphase (Assessment) zugewiesenen GOL-Maßnahmeweg werden Angaben zu dem vom Begünstigten angestrebten Beruf gemacht; außerdem müssen die Ergebnisse der durchzuführenden "Skill Gap Analysis" als Teil der beruflichen Orientierung berücksichtigt werden, wenn dies vom AVZ im Aktionsplan selbst angegeben wird.

  • Nummer:  73
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 20.9.2023

War die Antwort hilfreich? 32 Ja 29 Nein

[Aufrufe „GOL”-Programm - Aufruf Nr. 1]

Wer sollte die Informationen, welche die Gründe für das Ausscheiden des Begünstigten aufgrund höherer Gewalt (Mutterschaft, Unfall, Langzeiterkrankung von mehr als 30 Tagen, Beginn eines Arbeitsverhältnisses, betreffen, - Seite 38 des Aufrufes Nr. 1) sammeln?

Die ausführende Partei verpflichtet sich, vom Begünstigten die Erklärung über den Rücktritt von der Maßnahme aus einem der oben genannten Gründe einzuholen. Im Falle von Mutterschaft oder Langzeiterkrankung, die länger als 30 Tage andauern, muss der Begünstigte eine entsprechende ärztliche Bescheinigung beifügen (da eine Selbstbescheinigung gemäß DPR Nr. 445/2000 nicht möglich ist); im Falle von Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist eine Selbstbescheinigung ausreichend. Der ausführenden Partei wird ein dafür vorgesehnes Mitteilungsformular zur Verfügung gestellt.

  • Nummer:  74
  • Autor: 19.7
  • Letzte Aktualisierung: 20.9.2023

War die Antwort hilfreich? 38 Ja 39 Nein