Soziale Abfederungsmaßnahmen (Arbeitslosengeld, Lohnausgleichskasse, ...)

Sind Sie ein lohnabhängiger Arbeitnehmer, der unfreiwillig den Arbeitsplatz verloren hat? Dann können Sie das Arbeitslosengeld NASPI beantragen. Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Arbeitslosenunterstützung (für maximal 24 Monate) für Personen, die entlassen wurden oder - nur in bestimmten Fällen - selbst gekündigt haben. Die Leistung wird vom NISF/INPS bearbeitet und ausbezahlt.

 

Neu: Videotutorials über "Arbeitslosenmeldung und Arbeitslosengeld" und "Arbeitslos: Das müssen Sie beachten"

 

 

 

Sind Sie ein koordinierter und kontinuierlicher Mitarbeiter, Projektarbeiter, Doktorand, der ein Stipendium bezieht, oder sind Sie Bezieher eines Forschungsstipendiums, der unfreiwillig seine Beschäftigung verloren hat? Dann können Sie das Arbeitslosengeld DIS-COLL beantragen.

Finanzielle Leistung des NISF/INPS zur Überbrückung zeitlich begrenzter Schwierigkeiten, die vorübergehenden Charakter haben und anderer Ereignisse, die nicht vermeidbar und vorhersehbar waren und die nicht vom Unternehmer oder von den Arbeitskräften abhängen. Nach Mitteilung der Gründe, des Ausmaßes, der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und der Dauer durch den Arbeitgeber an die einheitlichen Gewerkschaftsvertretungen und an die Fachgewerkschaften erfolgt nach gemeinsamer Prüfung die Antragstellung durch den Arbeitgeber beim NISF/INPS.

Finanzielle Leistung des NIFS/INPS für Unternehmen, die sich in einer Betriebskrise befinden, eine Umstrukturierung vornehmen oder ein Konkursverfahren anhängig haben.  

Gewerkschaftliche Vereinbarungen zur Reduzierung der Arbeitsstunden, um eine angedrohte Entlassung der Arbeitnehmer abzuwehren.

 

Das Bürgereinkommen (RDC) wurde mit Gesetzesdekret Nr. 4 vom 28. Jänner 2019 eingeführt. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates für Personen und Familien in Schwierigkeiten. Das Bürgereinkommen ist gleichzeitig auch eine Maßnahme zur sozialen Integration und zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Die finanzielle Unterstützung wird von INPS ausbezahlt. Der Betrag wird monatlich auf die elektronische RDC-Karte geladen.

Auch das Land Südtirol gewährt Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes Einkommen verfügen, eine finanzielle Hilfe. Es wird zudem eine Beratung und Betreuung zur Überwindung der Notsituation angeboten. Ein gleichzeitiger Bezug der Leistung des Staates und der entsprechenden Leistungen des Landes ist nicht möglich. Weitere Infos dazu finden Sie unter der Seite Finanzielle Sozialhilfe der Südtiroler Landesverwaltung.

Zugangsvoraussetzungen für das Bürgereinkommen

Details finden Sie unter folgendem Link.

Wo kann ich um Bürgereinkommen ansuchen?

Details finden Sie unter folgendem Link.

Der Antrag wurde genehmigt – was muss ich tun?

Das Bürgereinkommen ist eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, müssen Sie:

a) die INPS-Mitteilung bezüglich Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags abwarten. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail oder SMS an die im Antrag angegebenen Kontaktdaten.

b) falls Ihr Antrag angenommen wurde, die Mitteilung der Post abwarten, damit Sie dort Ihre RDC-Karte und den PIN abholen können. Sie erhalten nur eine einzige RDC-Karte, auch wenn Ihre Familie aus mehreren Familienmitgliedern besteht. Die Karte ist auf den Namen des Antragstellers ausgestellt.

c) die Einladung durch das zuständige Arbeitsvermittlungszentrum oder den Sozialsprengel abwarten, nachdem das Arbeitsministerium die Listen der RDC-Empfänger dem Land übermittelt hat. Alle Ihre Familienmitglieder müssen, sofern sie der Verpflichtung unterliegen, ihre unmittelbare Verfügbarkeit für die Arbeitsaufnahme erklären (DID).