Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol
Von der Strategie zur Umsetzung
Südtirol verfolgt mit absolutem Vorrang die aktive Arbeitsmarktpolitik. Die gültige Strategie und die Umsetzung sind in zwei Dokumenten festgelegt.
Das Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“
Das 2020 verabschiedete Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden.
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Strategiedokument aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-2024
Angenommen von der Landesarbeitskommission am 30.09.2020, genehmigt mit Änderungen von der Südtiroler Landesregierung am 03.11.2020
Pressekonferenz (Link zu Youtube) zur Präsentation des Strategiedokumentes Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24 und der ersten getroffenen Maßnahmen durch Landesrat Philipp Achammer, Donatella Califano und Sabine Mayr als Vertreterinnen der Sozialpartner sowie Abteilungsdirektor Stefan Luther (18.01.2021)
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„Den Südtiroler Arbeitsmarkt stärken“ - Slides zur Pressekonferenz vom 18.01.2021
Die Notwendigkeit, angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen die Transformationen des Arbeitsmarktes zu gestalten, unterstreicht die Wichtigkeit effizienter arbeitsmarktbestimmter Dienstleistungen für Betriebe, Arbeitnehmende und Arbeitssuchende. Aktive Arbeitsmarktpolitik leisten einen wesentlichen Beitrag sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche als auch auf die soziale Nachhaltigkeit Südtirols.
Die Umsetzung der strategischen Zielsetzungen des Dokumentes „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ kann durch ein vom Arbeitsmarktservice vorgenommenes Monitoring sowohl von Seiten der Landesregierung als auch von Seiten der Sozialpartner ständig nachvollzogen werden.
Monitoring der Zielwerte 2024
Der Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“
Am 28. Juni 2022 hat die Südtiroler Landesregierung den Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ genehmigt.
Der Landesanwendungsplan fungiert als operativer Plan zur Umsetzung des Strategiedokumentes „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“. Beide Dokumente räumen der aktiv-gestaltenden Arbeitsmarktpolitik Vorrang ein. Die Dienstleistungsorientierung, das systematische Zusammenwirken von öffentlichen Dienststellen, die Einbeziehung privater Akteure und die starke Nutzung der digitalen Möglichkeiten steht im Mittelpunkt, um Betrieben wie Arbeitsuchenden effiziente arbeitsmarktbestimmte Dienstleistungen in allen Landesteilen anbieten zu können.
- Landesanwendungsplan: „Vereinheitlichter Text“ aufbauend auf den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 464 vom 28.06.2022 und Nr. 575 vom 04.07.2023
- Beschluss der Landesregierung Nr. 645 vom 25.07.2023: Nationaler Aufbau- und Resilienzplan („PNRR“) – Programm „Garantie der Beschäftigungsfähigkeit für Arbeitnehmende GOL“ — Genehmigung des öffentlichen Aufrufs Nr. 1. Hier gelangen Sie zum Aufruf: Aufrufe „GOL”-Programm
- Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 04.07.2023: Änderung und Ergänzung des Beschlusses Nr. 464 vom 28.06.2022: Landesanwendungsplan des Nationalen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern ("GOL") und Aktualisierung der standardisierten Einheitskosten – PNRR-Mission 5, Komponente 1, Reform 1.1
- Positives Gutachten der „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro” vom 20.06.2023 zur Aktualisierung des Landesanwendungsplanes
- Beschluss der Landesregierung Nr. 830 vom 15.11.2022: Vereinbarung zur Umsetzung der Reform "Aktive Arbeitsmarktpolitik und Berufsausbildung" zwischen dem Land Südtirol, dem Arbeitsministerium und der Anpal
- Beschluss der Landesregierung Nr. 464 vom 28.06.2022
- Landesanwendungsplan des staatlichen Programms für die Beschäftigungsfähigkeitsgarantie von Arbeitnehmern („GOL“) - PNRR Mission 5, Komponente C1, Reform 1.1
Der Landesanwendungsplan ist vom Beschluss der Landesregierung Nr. 575 vom 04.07.2023 im Hinblick auf Maßnahmenwege und standardisierte Einheitskosten ajouriert worden. (Hinweis: Die deutsche Version ist eine maschinelle Übersetzung des italienischen Originals.) - Positives Gutachten hinsichtlich der Kohärenz des Landesanwendungsplanes mit dem nationalen Programm durch die „Agenzia Nazionale per le Politiche Attive del Lavoro” vom 29.07.2022
- Präsentation „Der Südtiroler Weg zur Garantie der Beschäftigungsfähigkeit“ anlässlich der Pressekonferenz vom 20.07.2022 über den Landesanwendungsplan
Monitoring „GOL“
Jobs Act - wichtigste staatliche Bestimmungen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik
- Auszug der wichtigsten Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150 vom 14. September 2015 „Bestimmungen zur Neugestaltung der Rechtsvorschriften für die Arbeitsverwaltungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Jobs act) - INFORMELLE ÜBERSETZUNG DES ITALIENISCHEN GESETZESTEXTES
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Dienstleistungsnetz für aktive Arbeitsmarktpolitik (Titel I des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 1, 2, 3, 4 und 9)
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Verwaltung des Arbeitslosenstatus (Titel II des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 18, 19, 20, 21 und 25)
Mehrjahrespläne für die Beschäftigungspolitik seit 1997
Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2013-2020 | |
Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2007-2013 | |
Monitoring der Maßnahmen des Mehrjahresplanes für die Beschäftigungspolitik 2000-2006 Bericht über den Umsetzungsstand der vorgesehenen Maßnahmen - 1. Semester 2005 |
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Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2000-2006 Dieser Mehrjahresplan beinhaltet die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Südtiroler Landesregierung und setzt sich mit grundsätzlichen Überlegungen zum Arbeitsmarkt auseinander. |
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Dreijahresplan für die Beschäftigungspolitik 1997 - 1999 |