Der Arbeitslosenstatus

Das Arbeitsvermittlungszentrum kann Ihren Arbeitslosenstatus anerkennen und bestätigen.

Falls Sie unfreiwillig arbeitslos werden, können Sie Arbeitslosengeld – NASPI, DIS-COLL oder das Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft – über ein Patronat oder online über das Nationalfürsorgeinstitut INPS beantragen.
Mit dem Antrag um Arbeitslosengeld NASPI oder DIS-COLL erklären Sie gleichzeitig, dass Sie ohne Arbeit sind und für die unmittelbare Aufnahme einer Arbeitstätigkeit und für Maßnahmen zur aktiven Arbeitssuche zur Verfügung stehen (DID – dichiarazione di immediata disponibilità). Ab diesem Zeitpunkt besitzen Sie den Arbeitslosenstatus.

Den Arbeitslosenstatus müssen Sie innerhalb von 15 Tagen in Ihrem Arbeitsvermittlungszentrum bestätigen. Bitte senden Sie uns folgende Dokumente per E-Mail (für die Kontaktadressen siehe hier):

  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises, Reisepass oder Führerschein
  • falls Sie aus einem Nicht-EU-Land kommen: Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Italien
  • die Kopie des Antrags um Arbeitslosengeld NASPI oder DIS-COLL

Wir werden Sie kontaktieren, um Ihren Arbeitslosenstatus zu bestätigen.

In Italien besteht grundsätzlich nur bei unfreiwillig eingetretener Arbeitslosigkeit Anrecht auf Arbeitslosengeld.
Über Ihre persönliche Position können Sie sich bei Ihrem Patronat informieren.

Sie bleiben so lange arbeitslos gemeldet, bis Sie wieder anfangen zu arbeiten. Das Arbeitslosengeld steht Ihnen allerdings nur für die maximale Bezugsdauer laut INPS-Berechnung zu.

  • Aussetzung des Arbeitslosenstatus bei Beginn einer lohnabhängigen Tätigkeit
    Bei Beginn einer lohnabhängigen Tätigkeit wird der Arbeitslosenstatus automatisch für maximal 180 Tage ausgesetzt. Arbeiten Sie durchgehend länger als 180 Tage, verlieren Sie den Arbeitslosenstatus. Arbeiten Sie weniger lange, bleibt der Arbeitslosenstatus für die Dauer des Arbeitsvertrags ausgesetzt und läuft danach automatisch weiter. Zurzeit gilt das aber nur für den Arbeitslosenstatus und nicht immer auch für das Arbeitslosengeld, für welches besondere Regeln gelten: Deshalb ist es immer wichtig, sich über die eigene Position beim Patronat zu informieren, und zwar jedes Mal, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird.
  • Beginn einer selbständigen Tätigkeit
    Bitte informieren Sie das Arbeitsvermittlungszentrum, wenn Sie eine selbständige Tätigkeit beginnen. Mit Beginn der selbständigen Tätigkeit verlieren Sie den Arbeitslosenstatus. Eine Ausnahme bilden selbständige Tätigkeiten mit geringem Einkommen, siehe folgenden Punkt.
  • Beibehaltung des Arbeitslosenstatus bei Tätigkeit mit geringem Einkommen
    Im Fall einer lohnabhängigen oder selbständigen Tätigkeit mit einem jährlichen Bruttoeinkommen unterhalb des steuerpflichtigen Mindesteinkommens greift die Beibehaltung des Arbeitslosenstatus. Sie bleiben weiterhin arbeitslos gemeldet. Um aber auch das Arbeitslosengeld weiter zu beziehen, müssen Sie die Tätigkeit innerhalb von 30 Tagen ab Arbeitsbeginn dem Nationalfürsorgeinstitut INPS melden. Vergessen Sie deshalb bitte nicht, das Patronat darüber zu informieren!