Arbeitsintegration von Personen mit Behinderung
Die Dienste für die Arbeitsintegration von Personen, welche aufgrund einer Behinderung Schwierigkeiten beim Eintritt in die Arbeitswelt begegnen, sind im Amt für Arbeitsmarktintegration und in den Arbeitsvermittlungszentren angesiedelt.
Der Dienst richtet sich an:
- Personen mit Behinderung oder psycho-sozialen Problemen
- Private und öffentlich Arbeitgeber
Dienste für Arbeitgeber
- Beratung
- Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Erfüllung für Personen mit Behinderung
- Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses als Pflichteinstellung
- Anerkennung von Leiharbeiter/innen als Pflichtanstellung
- Beiträge für die Anstellung von Personen mit Behinderung
- Beiträge für die Anpassung des Arbeitsplatzes
- Erklärung zur Erfüllung der Pflichteinstellung (laut Art. 17, Gesetz Nr. 68/1999)
- Direkter Übergang von Personal