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Aktualisierungen zur neuen Gesetzgebung für Direktvergaben: keine wesentlichen Änderungen, aber neue Regeln für die Nutzung digitaler Plattformen

Einführung zu den Neuerungen des Vergaberechts: Ab dem 1. Januar 2024 sind einige Bestimmungen des neuen Vergaberechts (GvD vom 31. März 2023, Nr. 36) wirksam geworden. Diese Bestimmungen führen einige Neuerungen für Direktvergaben ein, obwohl sie größtenteils das bisherige Verfahren beibehalten, an das die Vergabestellen in Südtirol gewöhnt sind.

Bestätigte Verfahrensweisen:

  1. Keine Einholung der EEE notwendig: Die Verwendung der EEE ist bei den Direktvergaben nicht erforderlich.
  2. Rolle des EPV: bei Direktvergaben kann von einem Mitarbeiter des RUP eingeleitet werden, die Vergabe selbst muss jedoch durch den EPV mit seinen eigenen Anmeldedaten bestätigt werden.
  3. Formulare und CIG: Die aktuellen Formulare auf dem Portal können weiterhin verwendet werden. Im Feld für den CIG ist "CIG NOCH ZU ERSTELLEN" einzutragen. Die Eintragung des CIG erfolgt nur im Auftragsschreiben, wie von der ANAC (FAQ Januar 2023) bestätigt.
  4. Markterhebung: Die Markterhebung kann weiterhin außerhalb des Portals unter Verwendung der AOV-Formulare durchgeführt werden. Nur die Vergabe selbst muss über das Portal erfolgen, im Einklang mit den neuen Digitalisierungsvorschriften.
  5. Kontrollen bei Direktvergaben: Für Direktvergaben über das Portal mit im telematischen Verzeichnis eingetragenen Wirtschaftsteilnehmern sind die Vergabestellen von der Kontrolle der allgemeinen und besonderen Teilnahmevoraussetzungen befreit. Es reicht aus, wenn der Wirtschaftsteilnehmer die Anlagen A1 Teil I und II unterzeichnet.

Spezifische Neuerungen:

  1. Ausstellung des CIG: Der Code zur Identifizierung der Vergabe (CIG) wird nach der Auftragsbestätigung ausgestellt.
  2. Direktvergaben über die telematische Plattform: Alle Direktvergaben müssen über das PORTAL ISOV abgewickelt werden, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Die VS im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol werden dazu aufgefordert, ausschließlich die SICP-Plattform für Direktvergaben zu nutzen, da die Einholung des CIG über das ANAC-Webformular keine Vereinfachung darstellt. Dies gilt insbesondere, da auch für Direktvergaben unter 5.000 Euro die in den PCP-Formularen vorgesehenen Informationen zwingend bereitgestellt werden müssen.

Anweisungen zum Ausfüllen: 

Verfügbarkeit bei Fragen oder Unklarheiten: Bei Fragen oder Unklarheiten zu den neuen Direktvergabeverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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