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Können zwei (oder mehr) Körperschaften eine Vereinbarung, welche die Ausarbeitung einer einzigen Ausschreibung und nachrangig den Abschluss von zwei (oder mehr) einzelnen Verträgen mit der jeweiligen getrennten Buchführung abschlie

Ja, wenn die von zwei oder mehr Körperschaften auszuschreibende Arbeiten im gleichen Aushub liegen und untrennbar sind, sodass eine getrennte Ausführung zu einer Verdoppelung der Kosten und bedeutende Schwierigkeiten in der Logistik sowie in der Baustelleneinrichtung zur Folge hätte.
Die zwei (oder mehr) Körperschaften müssen zwecks Ausarbeitung einer gemeinsamen Ausschreibung – d.h. mit einem einzigen Ausschreibungsbetrag, entsprechender SOA und einem einzigen Zuschlagsempfänger -  im Vorfeld eine Vereinbarung zur Bestimmung der Verhältnisse zwischen ihnen abschließen. Nachrangig kann der Abschluss von zwei einzelnen Verträgen mit der jeweiligen getrennten Buchführung erfolgen. Es kann nur einen einzigen EVV geben. Im Zuge der Umsetzung der Vereinbarung kann ein CIG “padre” eingeholt werden und sobald der Abschluss der einzelnen Verträge erfolgt, können zwei CIG “figli” eingeholt werden.

Der Projektant muss bereits im Anhang C1 die Kosten zwischen den verschiedenen Körperschaften aufteilen.

SV