News

AKTUALISIERUNG DER BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN UND DES VERGABEVERMERKS AUFGRUND DES INKRAFTTRETENS DES LG 5/2021 (Omnibusgesetz 2021/legge omnibus 2021)

Es wird mitgeteilt, dass die besonderen Vertragsbedingungen und der Vergabevermerk, aufgrund des Inkrafttretens des LG 5/2021 (Omnibusgesetz 2021/Legge Omnibus 2021), auf der Website der AOV aktualisiert worden sind.

Die Änderung betrifft die Ausschreibungsverfahren für Bauleistungen unter 500.000,00 Euro für welche die Vergabestellen vom Ausführenden der Arbeiten, außer in Ausnahmefällen und bei angemessener Begründung, von einer Versicherungspolizze zur Deckung der durch die Beschädigung oder die ganze oder teilweise Zerstörung von Anlagen und Bauwerken während der Ausführung der Arbeiten ihnen entstandenen Schäden durch den Ausführenden der Arbeiten absehen können, sowie von einer Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritte während der Ausführung der Arbeiten absehen können, sofern der Auftragnehmer über eine allgemeine Haftpflichtversicherung verfügt (Absätze 14 und 15 von Artikel 27 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16).  

Um die Lesbarkeit der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird – nur zur Ansicht – eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen, in grüner Farbe, enthält.

Die Vordrucke ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Vertragsunterlagen" - "Besondere Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten" unter folgendem Link verfügbar:
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/vertragsunterlagen.asp
"Unsere Dienste" – "Ausschreibungsunterlagen" – "Ernennung des EVV und Vergabevermerk"
https://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/Ernennung-EVV-und-Vergabevermerk.asp

mm