Rundschreiben und Mitteilungen

AOV Rundschreiben Nr. 04/2023 • Veröffentlichung der Änderung zum L.G. Nr. 16/2015 und • Qualifikation der Vergabestellen

Veröffentlichung der Änderung zum L.G. Nr. 16/2015

Es wird mitgeteilt, dass das Landesgesetz vom 16. Juni 2023, Nr. 11 (Änderung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“) im Beiblatt Nr. 2 zum Amtsblatt der Region vom 22. Juni 2023, Nr. 25 ver-öffentlicht wurde.

Die Bestimmungen dieses Landesgesetzes sind mit 1. Juli 2023 wirksam.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rundschreiben mit den wichtigsten Neuerungen demnächst folgen wird.

Qualifikation der Vergabestellen

Infolge der Veröffentlichung der Mitteilung des Präsi-denten der ANAC vom 17. Mai 2023 betreffend „Prime indicazioni per l’avvio del sistema di qualificazione delle Stazioni appaltanti” hat der Landeshauptmann erneut den zuständigen Minister sowie den Präsidenten der ANAC ersucht, die Modalitäten mitzuteilen mit denen ANAC das seit 2019 auf Landesebene geltende Qualifikationssystem laut LG Nr. 16 vom 17. Dezember 2015 (Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe) sowie laut enstprechender Anwendungsrichtlinie, letzthin ajouriert mit Beschluss der Landesregierung Nr. 998 vom 30.12.2022, anerkennen kann.

Bereits im Jahr 2022 wurden die nationalen Behörden ersucht mitzuteilen ob, bezugnehmend auf die PNRR/PNC-Aufträgen, das auf Landesebene geltende Qualifikationssystem der Vergabestellen laut Art. 6/bis des LG Nr. 16/2015 dem Qualifikationssystem auf staatlicher Ebene laut Art. 38 des GvD Nr. 50/2016 gelichgesetzt werden kann. Nur das Wirtschaft- und Finanzministerium hat diese Anfrage bearbeitet und mit Rundschreiben Nr. 21 vom 29. April 2022 positiv beanwortet.

Bezugnehmend insbesondere auf die Qualifikation der Vergabestellen wird darauf hingewiesen, dass die Provinz und die Agentur bereits seit geraumer Zeit eine klare Antwort bezüglich der Anerkennung des südtiroler Qualifikationssystem einfordern.

Bislang ist die Antwort bezüglich der Anerkennung unseres Qualifikationssystems noch ausständig. Um etwaige Auslegungszweifel zu vermeiden, haben die Landesführungskräfte die Regierung und die Behörde um eine rechtzeitige Stellungnahme ersucht.

In Erwartung einer Lösung für die aufgeworfenen Probleme, wird den Vergabestellen und den zentralen Beschaffungsstellen empfohlen, sich nicht ins staatliche Verzeichnis einzuschreiben.

Die Einschreibung könnte nämlich die laufenden Verhandlungen beeinträchtigen. Zudem, kann die Einschreibung nicht widerrufen werden und setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Einschreibung sämtliche Voraussetzung laut ANAC und laut den staatlichen Vorschriften erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Die Direktorin der Agentur

Petra Mahlknecht

SV