Auflösung des Arbeitsvertrages von Landesbediensteten
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Dieser Dienst umfasst alle Verwaltungsmaßnahmen, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus den verschiedensten Gründen (z.B. Kündigung, Ableben, Dienstenthebung aus Gesundheitsgründen, Altersgrenzen, usw.) vorzunehmen sind.
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 21.03.2017)
Zuständige Einrichtung
PensionsamtLandhaus 8, Rittner Straße 13, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 21 80
Fax: 0471 41 21 98
E-Mail: pensionsamt@provinz.bz.it
PEC: fuersorge.previdenza@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr