Anerkennung von Ausbildungsguthaben für die Zulassung zur Berufsbefähigungsprüfung für Orthopädieschuhmacher
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Orthopädieschuhmacher, die ihre Ausbildung außerhalb Südtirols abgeschlossen haben, können die Anerkennung von Ausbildungsguthaben beantragen, um zur Berufsbefähigungsprüfung zugelassen zu werden. Wenn die Prüfungskommission die Ausbildungskredits als genügend anerkennt, kann sie den Antragsteller oder die Antragstellerin von Teilen der Abschlussprüfung oder von der gesamten Abschlussprüfung befreien.
Abschluss einer Ausbildung als Orthopädieschuhmacher außerhalb Südtirols.
- Abschlusszeugnis als Orthopädieschuhmacher,
- Lehrprogramm in Theorie und Praxis mit Angabe der Fächer und Stunden
- Kopie eines gültigen Personalausweises
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 32,00 € (2 Stempelmarken: eine für den Antrag und die andere für den Verwaltungsakt bzw. die Urkunde).
Beschluss der Landesregierung vom 14. April 2008, Nr. 1247 "Regelung betreffend die Berufsbefähigungsprüfung für Orthopädieschuhmacher "
Formulare und Anlagen
Antrag auf Anerkennung von Ausbildungsguthaben für die Zulassung zur Berufsbefähigungsprüfung für Orthopädieschuhmacher
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 03.08.2020)
Zuständige Einrichtung
Amt für GesundheitsordnungLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 81 48 Kostner Elena
0471 41 81 41
Fax: 0471 41 81 59
E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it
PEC: ges.ord.san@pec.prov.bz.it
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Termine
Die Anträge für diese Dienstleistung können jederzeit eingereicht werden.