Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Anstellung von Personen mit Behinderung
Ein Dienst der Südtiroler Landesverwaltung
Allgemeine Beschreibung
Alle verpflichteten und nicht verpflichteten Betriebe können ein Aufnahmeprogramm zur stufenweisen Anstellung von Personen mit Behinderung mit dem Arbeitsmarktservice abschließen. Mit dem Abschluss eines Aufnahmeprogramms planen Betriebe gemeinsam mit einer Fachkraft des Amtes für Arbeitsmarktintegration, in welchen Zeitabschnitten und auf welche Art und Weise die Anstellungen vorgenommen werden sollen.
Zusätzlich können folgende Möglichkeiten vereinbart werden:
- Numerische oder namentlichen Aufnahme
- Durchführung von Praktika
- Anstellungen durch zeitbegrenzte Aufnahmen (mindestens 6 Monate)
- Verlängerung der Probezeit
Die Höchstdauer des Aufnahmeprogramms beträgt bei Betrieben bis 35 Beschäftigte 12 Monate. Bei Betrieben ab 35 Beschäftigten hingegen kann für das Aufnahmeprogramm eine Dauer bis zu 24 Monate vereinbart werden. Innerhalb der ersten 12 Monate muss dabei die erste Anstellung erfolgen. Die Laufzeit des Aufnahmeprogramms bleibt während einer Reduzierung bzw. Aussetzung der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ausgesetzt.
Die Fachkraft für Arbeitsintegration schließt das Aufnahmeprogramm mit dem Betrieb ab
Dem Aufnahmeprogramm ist eine Stempelmarke zu 16,00 € beizulegen.
Für die digital übermittelten Aufnahmeprogramme ist im vorgesehenen Textfeld der Kodex der auf dem Papier angebrachten Stempelmarke anzuführen.
- Gesetz vom 12. März 1999, Nr. 68
- Beschluss der Landesregierung vom 18. Juni 2001, Nr. 1994*
- Artikel 4, Absatz 2 des DPR vom 10. Oktober 2000, Nr. 333
(Letzte Aktualisierung Dienstleistung: 20.07.2022)
Zuständige Einrichtung
Amt für ArbeitsmarktintegrationLandhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 86 00
E-Mail: as@provinz.bz.it
PEC: as.sl@pec.prov.bz.it