Tag der Autonomie 2014

News 2015

Für die Gesundheit des Waldes

Um die Gesundheit der Wälder zu erhalten und zu verbessern, sind gezielte Investitionen notwendig - Landesregierung ändert Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich

BOZEN (LPA). "Die aktive Waldentwicklung spielt eine entscheidende Rolle bei der Anpassung unserer Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels", unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Wir setzen gezielte Maßnahmen, um unsere Wälder besser gegen Extremwetterereignisse, Schädlinge und Krankheiten zu schützen. Dazu gehören die Auswahl standortgerechter und vielfältiger Baumarten, die Förderung der natürlichen Verjüngung und der Aufbau strukturreicher Waldbestände.“

In ihrer Sitzung vom 23. Jänner hat die Landesregierung die von Landesrat Walcher vorgeschlagenen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im forstlichen Bereich gutgeheißen. "Mit einer aktiven und vorausschauenden Bewirtschaftung stärken wir die Widerstandskraft unserer Wälder gegen Klimaeinflüsse und fördern die Artenvielfalt. Gleichzeitig sichern wir die Funktion des Waldes als Lebensraum, Wirtschaftsfaktor und Erholungsort", betont Landesrat Walcher.

"Die Weiterführung des Schadholzmanagements infolge der Naturereignisse der vergangenen Jahre ist eines der Ziele der abgeänderten Richtlinien", erläutert Landesforstdirektor Günther Unterthiner: "Zudem fördern wir eine aktive Waldentwicklung zur Steigerung von Klimaresilienz und Biodiversität." Die Fördermaßnahmen beziehen sich auf die gesamte Waldfläche, nur eine Maßnahmenschiene bezieht sich ausschließlich auf den Schutzwald.

Vorgesehen sind Änderungen hinsichtlich des Ausmaßes der Förderungen sowie zusätzliche Fördermöglichkeiten: Zur Gewährleistung der Sicherheit werden auch die verpflichtende Entfernung von Bäumen aufgrund entsprechender Vorschriften und die Schlägerung mit eventuellem Belassen der Bäume an Ort und Stelle zur Beitragsgewährung zugelassen. Für alle waldbaulichen Eingriffe und für die Revitalisierung des Niederwaldes wird der Beitragsprozentsatz auf 70 Prozent vereinheitlicht, die Einheitskosten werden erhöht. Gefördert wird auch eine neue Maßnahme, die die Verjüngung des Waldes fördert. Zusätzlich zu den Pflegemaßnahmen im Schutzwald werden auch Pflegemaßnahmen in besonderen Waldlebensräumen zur Beitragsgewährung zugelassen. In Bezug auf die Einheitskosten fällt die Unterscheidung hinsichtlich der Neigung des Geländes weg, sie werden auf 5000 Euro pro Hektar angepasst.

Weitere Informationen zu den Beiträgen können entweder auf der Homepage der Landesabteilung Forstdienst oder über die Forstinspektorate und Forststationen eingeholt werden. Die neuen Bestimmungen treten ab 23. Jänner in Kraft.

mac


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