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Landesämter am Staatsfeiertag, am Tag der Arbeit und am "Fenstertag" davor geschlossen
LPA - Am morgigen Staatsfeiertag (25. April) und auch am internationalen Tag der Arbeit (1. Mai) bleiben die Landesämter geschlossen; da letzterer in diesem Jahr auf einen Dienstag fällt, ist auch der Montag davor frei.
Am Montag, dem 30. April, steht der Betrieb der Landesverwaltung zum größten Teil still, auch die traditionelle Montags-Landesregierungssitzung und demzufolge die daran anschließende Pressekonferenz entfallen. Dieser freie Tag wird den Landesangestellten von ihrem Urlaubskonto abgezogen. Aufrecht erhalten werden die wichtigsten Dienste wie der Feuerwehrdienst, die Verkehrsmeldezentrale, der Wetterdienst, der Forst- und der Straßendienst.
Am Mittwoch, dem 2. Mai, wird der Dienst in den Landesämtern wieder aufgenommen.
mac
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