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IRAP-Senkung: Landesregierung legt Kriterien fest

Ab 2025 gilt gesenkter IRAP-Steuersatz für Unternehmen mit zusätzlichen Leistungen für Mitarbeitende – Sozialpartner in Ausarbeitung eingebunden

BOZEN (LPA). In ihrer Sitzung am 20. Mai hat die Landesregierung festgelegt, unter welchen Bedingungen Unternehmen ab dem Jahr 2025 eine niedrigere IRAP-Steuer zahlen können. Diese Steuererleichterung ist Teil des Haushaltsgesetzes 2025 und war gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet worden. Ziel war es, genau zu bestimmen, welche Unternehmen davon profitieren können, und unklare Begriffe im Gesetz zu erklären.

Konkret bedeutet das, dass Unternehmen in Südtirol, die mit ihren Mitarbeitenden Zusatzkollektivverträge auf Landesebene oder Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben – und darin zusätzliche finanzielle Leistungen für ihr Personal vorsehen –,  den IRAP-Steuersatz von derzeit 3,9 Prozent auf 2,68 Prozent senken können.

"Damit möchten wir die Arbeitgeber ermutigen, ihre Mitarbeitenden besser zu bezahlen. Das ist gerade in Südtirol wichtig, wo die Lebenshaltungskosten besonders hoch sind", sagt Landeshauptmann und Finanzlandesrat Arno Kompatscher

Die Landesregierung hat dabei genau geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu zählen unter anderem, dass die Verträge oder Vereinbarungen gültig und offiziell hinterlegt sein müssen. Außerdem muss klar geregelt sein, wie und wann die vereinbarten Zusatzleistungen ausgezahlt werden.

In den kommenden Monaten wird das Land gemeinsam mit den Sozialpartnern prüfen, wie sich diese Maßnahme in der Praxis auswirkt. Falls notwendig, sollen gezielte Anpassungen vorgenommen werden – zum Beispiel, um die Wirkung zu verbessern oder die Begünstigungen ab 2026 auch an Kriterien wie Geschlechtergleichstellung oder soziale Nachhaltigkeit zu knüpfen.

mdg/pio

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