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Gemeinden können lokale Wirtschaft künftig breiter fördern

Gesetzesänderung ermöglicht wirtschaftliche Unterstützung auch außerhalb strukturschwacher Gebiete

BOZEN (LPA). Gemeinden haben neue Handlungsspielräume in der Förderung der lokalen Wirtschaft: Künftig dürfen sie wirtschaftlich tätige Unternehmen auch außerhalb strukturschwacher Gebiete unterstützen – sofern deren Tätigkeit von besonderem öffentlichem Interesse ist.

Bislang war eine solche Unterstützung laut Landesgesetz vom 14. Februar 1992, Nr. 6, ausschließlich auf strukturschwache Gebiete beschränkt. Mit der neuen Regelung fällt diese Einschränkung weg, wie Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärt: "Mit dieser Öffnung können nachhaltige Entwicklungsprojekte unterstützt werden, die zur Förderung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen."

Voraussetzung für die neue Fördermöglichkeit ist die Einhaltung der EU-Vorgaben für staatliche Beihilfen. Zudem müssen die Gemeinden eine eigene Regelung erlassen, die klare Kriterien für die finanzielle Unterstützung definiert – etwa zur Höhe des Beitrags im Verhältnis zu den Gesamtkosten oder zur Abrechnungspflicht.

Die neue Bestimmung erweitert die kommunale Handlungskompetenz in der Wirtschaftsförderung und stärkt damit die Entwicklungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene.

mdg/pio

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