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Barrierefreiheit: Regelungen für Mobilität und Campingplätze angepasst
Über den Abbau von (architektonischen) Hindernissen wird dem Recht auf Teilhabe und Inklusion nachgekommen – Barrierefreier Zugang zu Campingplätzen und Bussen und Haltestellen geregelt
BOZEN (LPA). Die Förderung von Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen wird seit zehn Jahren über ein eigenes Landesgesetz in Südtirol vorangetrieben (LPA hat berichtet). Dies wirkt sich auf verschiedene Bereiche aus, nicht zuletzt auf die Beseitigung und Überwindung von (architektonischen) Barrieren. Auf Antrag von Landesrätin Rosmarie Pamer hat sich die Landesregierung am 22. Juli mit einer Anpassung für Campingplätze und für die Mobilität befasst.
"Barrierefreiheit ist ein wichtiger Aspekt, wenn es darum geht Teilhabe und Inklusion aller Menschen zu fördern. Der Austausch mit Betroffenen hat gezeigt, in welchen Bereichen wir noch nachbessern müssen. Durch die nun genehmigten Änderungen kommen wir diesen Anregungen nach", betont Landesrätin Rosmarie Pamer. Ihr Ressort sowie die zuständigen Stellen der Landesverwaltung seien derzeit mit mehreren Maßnahmen dabei, die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter auszubauen. "Dies trägt dazu bei, Südtirol zu einer inklusiveren Gesellschaft zu machen", ist Pamer überzeugt.
Konkret wurden Bestimmungen in Bezug auf die Errichtung von Campingplätzen erlassen: Damit wird festgehalten, dass fünf Prozent der gesamten Stellplätze künftig barrierefrei zugänglich sein müssen. Zudem müssen barrierefrei erreichbare Sanitäranlagen und Duschen vorgesehen sein.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Infrastrukturen und Mobilität sowie dem Amt für Personenverkehr hat das Amt für Menschen mit Behinderungen zudem die Richtlinien in Bezug auf Haltestellen und auf die Busdienste der öffentlichen Mobilität überarbeitet. Dabei wurden die technischen Voraussetzungen der Haltestellen genauer definiert. Diese müssen mit einem barrierefrei zugänglichen und gekennzeichneten Wartebereich versehen sein und die Fahrpläne und Linienverläufe gut lesbar angezeigt werden.
Die Änderungen haben die Ämtern in Rücksprache mit der Sozialgenossenschaft Independent L., dem Blindenzentrum St. Raphael, dem Amt für Brandverhütung und der Rechtsabteilung des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) ausgearbeitet.
ck