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Autonomiereform stärkt Südtirols Zuständigkeiten
Landeshauptmann Arno Kompatscher informiert Tiroler Landtag über aktuelle Reform und neue Schutzklauseln
INNSBRUCK (LPA). Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am 23. September vor dem Tiroler Landtag in Innsbruck über die aktuelle Autonomiereform Südtirols informiert und die Ausgangslage sowie die Neuerungen erläutert.
„Südtirols Autonomie wurde durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes infolge der italienischen Verfassungsreform von 2001 beeinträchtigt. Ziel der Reform ist es, die Zuständigkeiten wiederherzustellen, die durch Urteile geschmälert wurden, und zugleich unsere Autonomie stärker abzusichern“, erklärte der Landeshauptmann.
Konkret wird bei den einzelnen Zuständigkeiten nun ergänzt, dass diese trotz der Verfassungsreform beim Südtiroler Landtag verbleiben. Zudem wird erstmals die Zuständigkeit für Umwelt und Ökosysteme, die bisher beim Staat lag, als Landeskompetenz festgeschrieben.
Mit der Reform entfällt eine wesentliche Grenze der Südtiroler Landesgesetzgebung, nämlich jene der Grundsätze der staatlichen Reformgesetze. Zusätzlich wird eine Schutzklausel eingeführt: Bisher konnte der Südtiroler Landtag zu Abänderungsinitiativen im Römischen Parlament nur ein Gutachten abgeben. Künftig muss das Parlament das Einvernehmen des Landtages einholen. Wird dieses nicht erteilt, kann das Parlament zwar die Initiative weiterverfolgen, doch alle Passagen, die die Autonomie in irgendeiner Form beeinträchtigen würden, müssen gestrichen werden.
„Mit dieser Klausel erreichen wir erstmals auch eine innerstaatliche Absicherung der Autonomie, die sich zusätzlich zur völkerrechtlichen Absicherung durch den Pariser Vertrag gesellt. Dieser internationale Schutz wird von der Reform natürlich nicht berührt“, betonte Kompatscher.
pio