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Wörterverzeichnis zum Vergaberecht im Amtsblatt veröffentlicht
Die genormte Terminologie zum Vergaberecht ist nun offiziell. Am 25. September hat die Paritätische Terminologiekommission das Verzeichnis im Amtsblatt der Region veröffentlicht.
BOZEN/TRIENT (LPA). Mit der Veröffentlichung der genormten Terminologie zum Vergaberecht als Verzeichnis Nr. 13 im Amtsblatt der Region liegt seit dem 25. September ein einheitlich genormtes Wörterverzeichnis zum Vergaberecht vor. Veröffentlicht wurde das Verzeichnis von der 2024 neu eingesetzten Paritätischen Terminologiekommission.
Nach ihrer Veröffentlichung wird die Terminologie zum Vergaberecht nun in die bei Eurac Research angesiedelte Datenbank "bistro" aufgenommen. Auf Bistro steht das Verzeichnis für Interessierte digital bereit. Bistro liefert zusätzlich noch Definitionen, Angaben zum Rechts- bzw. Sachbereich, Kontext oder sonstige nützliche Informationen. Das Verzeichnis kann auch auf der Homepage der Landesverwaltung im Bereich Rechts- und Verwaltungsterminologie in Südtirol eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Terminologie zum Vergaberecht wurde nach der Übersetzung ins Deutsche des Gesetzbuches "Neuer Kodex des öffentlichen Vergaberechts" erarbeitet und soll in diesem äußerst komplexen Sachbereich terminologische Klarheit schaffen, damit auch die deutschsprachigen Texte in diesem Bereich korrekt, einheitlich und somit auch rechtssicher sind.
"Für alle, ob freiberuflich Tätige oder öffentlich Angestellte, die sich bei ihrer Arbeit mit öffentlichen Aufträgen und Vergaberecht befassen, können die genormten Termini von großem Nutzen sein", sagt der Generalsekretär des Landes Eros Magnago.
Aufgrund der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut (DPR Nr. 574/1988) müssen Gesetze, Verordnungen, Akte und Maßnahmen die genormte Terminologie verwenden, die somit für alle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender, nicht nur für die öffentliche Verwaltung und Gerichte, sondern auch für Private verbindlich ist. Normierte Terminologie, also einheitlich festgelegte Begriffe und Definitionen, gilt auch als zentrales Werkzeug für klare Kommunikation und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie sorgt dafür, dass alle Menschen, unabhängig von Herkunft, Bildung oder Fachgebiet, dieselben Begriffe gleich verstehen. Das ist dort besonders wichtig, wo Missverständnisse schwerwiegende Folgen haben, wie etwa im Vergaberecht.
Durch standardisierte Begriffe werde der Austausch von Wissen vereinfacht, die Zusammenarbeit über Sprachgrenzen hinweg ermöglicht und die Effizienz von Wirtschaft und Verwaltung gesteigert. Nicht zuletzt stärke sie das Vertrauen in Institutionen und Systeme und trage damit maßgeblich zu einer funktionierenden und inklusiven Gesellschaft bei, unterstreicht der Vorsitzende der Paritätischen Terminologiekommission Thomas Mathà.
red/san