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Öffentlicher Dienst: Nächster Schritt vorwärts für Inflationsanpassung
Nach Unterzeichnung des Vorvertrags im August gibt Landesregierung grünes Licht für definitive Unterschrift – Vertrag gilt für Körperschaften des BÜKV und Personal der Landesschulen und Kindergärten
BOZEN (LPA). Am 7. Oktober hat die Landesregierung auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof die Zweckbindung der Geldmittel genehmigt, die für die angekündigte Inflationsanpassung der Gehälter aller Bediensteten des bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) benötigt werden. Der Vertrag, an dem seit April dieses Jahres gearbeitet wird, ist damit kurz vor der Umsetzung: Zur definitiven Unterzeichnung ist nur noch ein positives Gutachten des Rechnungshofes erforderlich.
Dauerhafte Anpassung der Löhne auf Basis der Inflation der vergangenen Jahre
Für die Mitarbeitenden von Landesverwaltung (inklusive Lehr- und Erziehungspersonal der Landesschulen und Kindergärten), Landesgesundheitsdienst, Gemeinden, Seniorenwohnheimen, Bezirksgemeinschaften, WOBI, Verkehrsamt Bozen und Kurverwaltung Meran bedeutet das, dass sie voraussichtlich noch vor Jahresende eine umfangreiche Nachzahlung aller Monatsraten seit dem 1. Januar 2025 erhalten werden und im Anschluss monatlich, je nach Funktionsebene, zwischen 280 Euro und 395 Euro brutto mehr Lohn. Die strukturelle Inflationsanpassung soll als dauerhaftes Lohnelement dazu beitragen, die Kaufkraft der Mitarbeitenden zu stärken.
Geplante Maßnahmen Schritt für Schritt in Umsetzung gebracht
Der Maßnahme waren mehrere Una-Tantum-Zahlungen zur Berücksichtigung der Inflation vorausgegangen. "Unser Ziel für das heurige Jahr war es, nach der mittlerweile erfolgten Begleichung der beiden Einmalzahlungen die Gehälter dauerhaft anzupassen, eine entsprechende Absichtserklärung haben wir im April unterzeichnet. Seither wurde intensiv gearbeitet, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir auch diesen Schritt noch vor Ende des Jahres in die Wege leiten können", erklärt Personallandesrätin Amhof.
Bis dahin muss der Vertrag noch die Zustimmung des Rechnungshofs erhalten, der 15 Tage Zeit für die Begutachtung hat. Im Anschluss – bei positiver Rückmeldung – wird definitiv unterzeichnet und die Auszahlung in die Wege geleitet.
Der Vertragsentwurf übernimmt auch die geltende staatliche Regelung, die einen bezahlten Sonderurlaub für die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sowie für Athletinnen und Athleten der Paralympischen Spiele vorsieht.
red/san