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Feuerwehrfahrzeuge: Unterschriften unter neue Richtlinien
Landeshauptmann, Landesfeuerwehrverbandspräsident und Gemeindenverbandspräsident unterzeichnen Einvernehmensprotokoll bezüglich der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren
BOZEN (LPA). Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren Südtirols werden nach ihrer hauptsächlichen Verwendung in acht Fahrzeugtypen unterteilt: Feuerlöschfahrzeuge, Hubrettungsfahrzeuge, Rüstfahrzeuge, Gefahrgutfahrzeuge, Einsatzleitfahrzeuge, Mannschaftstransportfahrzeuge, Nachschubfahrzeuge und Sonderfahrzeuge. Die Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren sind nach festgelegten Richtlinien auszuführen, die unter anderem die Anforderungen an das Fahrgestell, die Besatzung, die höchstzulässige Gesamtmasse, die Pflichtbeladung sowie die Farbgebung und Beschriftung definieren. Eine Arbeitsgruppe des Landesfeuerwehrausschusses hat mit der Landesfeuerwehrschule im vergangenen Jahr alle bisherigen Fahrzeugtypen und zugehörigen Baurichtlinien für die Freiwilligen Feuerwehren Südtirols überarbeitet und zum Teil neu festgelegt.
Diese neuen Richtlinien haben am 14. Oktober Landeshauptmann und Bevölkerungsschutzlandesrat Arno Kompatscher, der Präsident des Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Martin Künig und der Präsident des Gemeindenverbandes Dominik Oberstaller gutgeheißen und ein diesbezügliches Einvernehmensprotokoll unterzeichnet.
"Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein tragender Pfeiler unseres Bevölkerungsschutzes", unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher. 306 Freiwillige Feuerwehren gibt es in Südtirol, sie gewährleisten im ganzen Land flächendeckend den Personenschutz und Sachschutz bei Bränden und anderen Notfällen. "Die Feuerwehren benötigen geeignete Fahrzeuge und Geräte, damit sie bei Bränden und sonstigen Notfällen schnelle und wirkungsvolle Hilfe leisten können", betont Kompatscher: "Die Feuerwehrfahrzeuge müssen Richtlinien entsprechen, damit die aus taktischer Sicht notwendige Einheitlichkeit und damit Austauschbarkeit gewährleistet ist und auch die Ausbildung einheitlich erfolgen kann."
Alle Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren müssen in das Kraftfahrzeugregister eingetragen werden, das vom Funktionsbereich Brandschutz der Agentur für Bevölkerungsschutz geführt wird. Wenn eine Freiwillige Feuerwehr beabsichtigt, ein neues Fahrzeug anzuschaffen, muss die gesamte Planung und Abwicklung des Projektes in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Bezirksfeuerwehrverband erfolgen, bei Stützpunkt- und Sonderfahrzeugen auch in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband. Der Feuerwehrdienst ist mit Landesgesetz Nr. 15 vom Dezember 2002 geregelt.
mac
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