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Zusatzrente für Künstlerinnen und Künstler: Was ist zu tun?

Voraussetzungen, um 2026 eine Rentenzuzahlung zu erhalten - Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Kunstschaffende aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur, Film

BOZEN (LPA). Künstlerinnen und Künstler, die eine Rentenzuzahlung der öffentlichen Hand beanspruchen möchten, sollten bis Ende des Jahres in einen von ihnen gewählten Zusatzrentenfonds einzahlen. Kunstschaffende, die kontinuierlich den Zusatzrentenfonds in Anspruch nehmen möchten, müssen jährlich diese drei Voraussetzungen erfüllen: Innerhalb 2025 muss eine Einzahlung von mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds erfolgen. Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr 2025 selbst in einen Zusatzrentenfonds eigener Wahl einzahlen, können 2026 mit einer Ergänzung von 500 bis 1000 Euro durch die öffentliche Hand rechnen, sofern das Gesamtbruttoeinkommen im Jahr 2025 den Betrag von 40.000 Euro nicht überschreitet. Eine weitere Voraussetzung ist die Eintragung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler. Der Antrag um Eintragung muss bis spätestens 31. März 2026 erfolgen, und zwar im jeweils zuständigen Kulturamt der deutschen, ladinischen oder italienischen Sprachgruppe. Drittens ist die Rentenzuzahlung dann bis zum 30. November 2026 bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE zu beantragen.

Diejenigen, die bereits im vergangenen Jahr 2024 in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben, können bis zum 1. Dezember 2025 selbst oder durch ein Patronat das Gesuch für die Zusatzrente an die ASWE telematisch übermitteln. Der gewährte Beitrag entspricht der Höhe des Betrages, der von der antragsstellenden Person in den Zusatzrentenfonds eingezahlt wurde (mindestens 500 Euro und maximal 1000 Euro). Antragsberechtigt sind hauptberuflich tätige Kunstschaffende aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film, die aus Südtirol stammen oder seit mindestens zwei Jahren in Südtirol leben und arbeiten.

"Kunst- und Kulturschaffende leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Vielfalt und Lebendigkeit unserer Gesellschaft. Dennoch sind viele von ihnen strukturell benachteiligt – insbesondere in Bezug auf soziale Absicherung und Altersvorsorge", betont Kulturlandesrat Philipp Achammer. "Vor diesem Hintergrund ist es ein wichtiges Signal der Anerkennung und Unterstützung, dass es uns in diesem Jahr gelungen ist, die Beiträge der öffentlichen Hand für Kulturschaffende von 500 auf 1000 Euro zu verdoppeln. Diese Maßnahme stärkt die finanzielle Grundlage der Kreativen und sichert ihre wertvolle Arbeit für Kultur und Gesellschaft nachhaltig ab."

Zugangsvoraussetzungen

Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren in der Region Trentino-Südtirol ansässig sein und ihren Wohnsitz in Südtirol haben; sie muss im Landesregister der Künstlerinnen und Künstler gemäß Artikel 2/bis des Landesgesetzes Nr. 9 vom 27. Juli 2015 eingetragen sein. Das einkommensteuerpflichtige Gesamtbruttoeinkommen (jeweils im Jahr vor der der Antragstellung) der antragstellenden Person darf die Höchstgrenze von 40.000 Euro nicht überschreiten. Wer den Antrag stellt, muss selbst mindestens 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds einzahlen und darf keine direkte Rente beziehen.

Für diese unterstützende Maßnahme, die sich vor allem an junge, hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler richtet, werden jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltet werden diese Mittel der Region durch die beiden Länder Südtirol und Trentino laut Regionalgesetz Nr. 4 von 2020.

red/mac

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