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SNAI: Binnengebiete sind festgelegt - Verwaltungsbehörde ist bestimmt

Gebiete "Ultental - Oberes Nonstal - Tisens - Lana" und "Oberer Vinschgau" werden finanziell vom Staat unterstützt - Amt für europäische Integration wird zuständige regionale Verwaltungsbehörde (ARAI)

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 17. Oktober das Auswahlverfahren für die Binnengebiete des Landes Südtirol für die SNAI-Programmplanung 2021 bis 2027 zur Kenntnis genommen. Die beiden neuen, vom Staat mit bis zu 4 Millionen Euro kofinanzierten, Binnengebiete sind das Binnengebiet "Ultental - Oberes Nonstal - Tisens - Lana" und das Binnengebiet „Oberer Vinschgau". Gleichzeitig hat die Landesregierung die zuständige regionale Verwaltungsbehörde (ARAI) definiert.

Seit 2013 werden auf staatlicher Ebene Mittel für die Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie für die Entwicklung der Binnengebiete (SNAI) bereitgestellt. Die Strategie zielt auf die Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger und der wirtschaftlichen Möglichkeiten in den von Marginalisierung bedrohten, peripheren Gebieten ab. Zum Beispiel durch den Ausbau der Mobilität, Investitionen ins Bildungssystem oder in das Gesundheitswesen.

"Mit der Einrichtung der Binnengebiete für Südtirol können nun zusätzliche Fördermittel ins Ultental und den Oberen Vinschgau fließen, um öffentliche Dienstleistungen auszubauen und die Lebensqualität vor Ort zu stärken – das schafft Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum", erläutert Europalandesrätin Magdalena Amhof.

In die beiden Binnengebiete des Landes Südtirol werden staatliche Mittel in der Höhe von bis zu 4 Millionen Euro pro Gebiet fließen, die auf Landesebene durch weitere Mittel in gleicher Höhe ergänzt werden. 

Übertragung der Aufgabe als zuständige regionale Verwaltungsbehörde

Wie im Nationalen Strategieplan für Binnengebiete (PSNAI) vorgesehen, hat die Landesregierung am 17. Oktober dem Amt für europäische Integration der Landesabteilung Europa die Aufgabe der zuständigen Regionalen Verwaltungsbehörde (ARAI) übertragen, um die Koordinierung und gute Verwaltung der Maßnahmen zu garantieren. Auch soll das Amt als Ansprechpartner für die SNAI zuständigen zentralen Verwaltungsstellen fungieren.

pir

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