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Weiterbildung: Angleichung der Beiträge für italienische Einrichtungen

Neue Förderkriterien für Weiterbildung und Bibliothekwesens der italienischen Sprachgruppe beschlossen

BOZEN (LPA). Am 31. Oktober hat die Landesregierung auf Vorschlag des Landesrats für Italienische Bildung und Kultur, Marco Galateo, neue Kriterien zur Weiterbildung beschlossen. Sie ermöglichen eine Angleichung der Regelungen für die Weiterbildung der italienischen Sprachgruppe an jene der deutschen Sprachgruppe. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der gesamten Unterrichtsstunden, die für die Finanzierung des Personals berücksichtigt werden.

Die wichtigste Neuerung sieht vor, dass eine Unterrichtseinheit künftig mindestens 45 Minuten dauert. Diese Zeitspanne dient nun als Grundlage für die Berechnung der Dauer jeder Weiterbildungsaktivität. 

"Bisher galt diese Regelung nur für deutsche Weiterbildungseinrichtungen, was zu einer Ungleichbehandlung der italienischsprachigen Einrichtungen führte", erklärt Landesrat Galateo. "Mit der neuen Regelung werden die Gleichbehandlung wiederhergestellt, die Kriterien vereinheitlicht und höhere Beiträge für das Personal der italienischsprachigen Einrichtungen gewährleistet", so Galateo abschließend. 

tl/kat

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