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Skilehrerausbildung: Mehrsprachigkeit wird in Zukunft belohnt

Landesregierung beschließt auf Vorschlag von Landesrat Walcher Änderungen der Kriterien zu Aus- und Fortbildungskursen für Skischulassistenten und Skischulassistentinnen, Skilehrer und Skilehrerinnen.

BOZEN (LPA). In Zukunft erhalten Kandidaten und Kandidatinnen der Eignungsprüfung zum Skischulassistenten beziehungsweise zur Skischulassistentin einen Fremdsprachen-Bonus: Dies ist die wesentliche Neuerung bei den Änderungen der Kriterien zu Aus- und Fortbildungskursen für Skischulassistenten und Skischulassistentinnen, Skilehrer und Skilehrerinnen, der die Landesregierung am 14. November auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher zugestimmt hat.

"Skilehrerinnen und Skilehrer sind eine der besten Visitenkarten Südtirols", unterstreicht Landesrat Walcher: "Eine gediegene Ausbildung ist der wichtigste Grundpfeiler des allseits anerkannten Skilehrerberufs. Angesichts der stetig zunehmenden Zahl ausländischer Gäste ist es mir wichtig, die Kenntnis von Sprachen zu fördern und zu unterstützen." Den Kandidaten und Kandidatinnen der Eignungsprüfung für die Zulassung zum Ausbildungskurs für Skischulassistenten und Skischulassistentinnen wird künftig ein Zusatzpunkt von 0,50 für jede mittels anerkanntem Zertifikat nachgewiesene Kenntnis einer Sprache - ausgenommen die Sprache laut eigener Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung im Falle von Deutsch, Italienisch und Ladinisch - vergeben, mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, bis maximal 2 Punkte, was 4 Sprachen entspricht.

Neben der Neuheit Fremdsprachen-Bonus wurden Anpassungen praktischer-technischer Natur genehmigt: So ist nun etwa vorgesehen, dass eine Nachprüfung nicht nur für die theoretischen Prüfungen, sondern auch für die praktischen und didaktischen Prüfungen möglich ist. Um eine umfassendere und vollständigere Bewertung zu ermöglichen, werden in den praktischen und didaktischen Prüfungen nicht nur die praktischen und didaktischen Kompetenzen beurteilt, sondern auch die jeweiligen technisch-didaktischen und didaktisch-methodischen Fähigkeiten. Die Bezeichnungen der Schwierigkeitsstufen der praktischen Übungen in der Ausbildung zum Skischulassistenten und zur Skischulassistentinnen in der Disziplin Langlauf sowie zur Langlauflehrerin und zum Langlauflehrer werden an den neuen offiziellen Lehrplan der Federazione Italiana Sport Fisi für die Disziplin Langlauf angepasst: Dieser sieht nicht mehr die Schwierigkeitsstufen Bronze – Silber – Gold, sondern die Schwierigkeitsstufen L1 bis L4 vor. Das Mindestalter für die Zulassung zur Eignungsprüfung für die Zulassung zum Ausbildungskurs für Skischulassistenten beziehungsweise Skischulassistentinnen in der Disziplin Langlauf wird auf die Vollendung des 18. Lebensjahres bis Ende des Jahres, in dem die Eignungsprüfung abgelegt wird, angehoben.

mac

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