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Neue Leistung fördert Selbstständigkeit von Menschen mit Autismus

Landesregierung befasst sich mit Tarifen der Sozialdienste – "Sozialpädagogische Begleitung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung" ergänzt Angebot der Sozialdienste

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich am 19. Dezember auf Antrag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer mit den Tarifen der Sozialdienste befasst. Dabei entschied die Landesregierung, dass die bisher geltenden Tarife beibehalten und nicht erhöht werden. Zudem wurden im selben Beschluss vorgesehen, unterschiedliche Dienste, zum Beispiel der Tagespflege oder der ambulanten Betreuungsdienste künftig stärker zu finanzieren. 

"Unser Sozialsystem ist über Jahre und Jahrzehnte hinweg zu einem dichten sozialen Netz gewachsen. Dennoch gilt es immer wieder genau hinzuschauen und Lücken zu schließen", sagt Landesrätin Pamer. Im Landeshaushalt seien darum mehr Mittel auch für den Bereich Soziales vorgesehen, um Nutzerbeiträge senken und Dienstfinanzierungen erhöhen zu können.

Im Beschluss wird zudem der Tagessatz für die neu eingeführte Leistung "Sozialpädagogische Begleitung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen" festgelegt. Diese war Ende November durch einen Landesregierungsbeschluss eingeführt worden und soll das bestehende Angebot an teilstationären und stationären Diensten mit ambulanten Leistungen in Einzel- oder Gruppensettings ergänzen. 

Das Angebot sieht eine Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung von Menschen mit (diagnostizierten) Autismus-Spektrum-Störungen vor. Die persönlichen und sozialen Fähigkeiten und Kompetenzen sollen dahingehend erweitert werden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Durch den Beschluss von Ende November wird das Angebot als Leistung von Landesinteresse anerkannt. 

In einigen Sozialdiensten gibt es ein Angebot dieser Art schon, nun wird der Dienst auf das ganze Landesgebiet ausgebaut und abgesichert. Ansprechpersonen sind die Fachteams für Autismus-Spektrum-Störungen in den Sozialdiensten, jährlich stehen rund 1,8 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre zur Verfügung. Dies bedeutet, dass nun alle Sozialdienste diese Leistung planen und ab 2026 aus- oder aufbauen können.

Erhöht wurden in diesem Zusammenhang die Landesbeiträge für den Dienst "Gemeinsam Alltag Leben", für die Tagespflege im Seniorenwohnheim, für die Tagespflege von Menschen mit Demenz, für den Dienst Betreutes Wohnen Plus sowie für einen Dienst im Bereich der Obdachlosigkeit. Angehoben wurde auch die Vergütung für die familiäre Anvertrauung von Minderjährigen und Erwachsenen. "Die Erhöhung der Landesfinanzierung kommt zum einen den Nutzenden zugute, indem die Nutzertarife nicht angehoben werden. Andererseits werden damit Geldmittel bereitgestellt, um das Personal künftig besser entlohnen zu können. Denn wir wissen, dass es ohne Menschen, die mit Einsatz und Professionalität ihrem Beruf nachgehen, nicht geht", ist Landesrätin Pamer überzeugt.

ck

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