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Munition an Grenzübergang Taufers im Münstertal: Kein Strafbestand

Fahrzeuglenker mit Schießpulver und Schusspatronen an Grenzübergang Taufers im Münstertal angehalten und angezeigt – Fall archiviert, da Lenker im Besitz aller erforderlichen Dokumente

BOZEN (LPA). Im Mai war ein Fahrzeuglenker an der Zollaußenstelle von Taufers im Münstertal angehalten worden. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs durch die Finanzwache und Zollbeamten wurden circa 670 Gramm Schießpulver und 8 Schusspatronen gefunden, die sich in einer Box im Kofferraum befanden.

Daraufhin wurde der Lenker bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Fall wurde in einer Tageszeitung veröffentlicht mit der Angabe, dass es sich beim Fahrzeuglenker um einen im Vinschgau wohnhaften Landesförster handelt, in der Schlagzeile und auf dem Titelblatt wurde dieser sogar als "Schmuggler" bezeichnet.

Nun wurde von der Staatsanwaltschaft festgestellt, dass kein Strafbestand vorliegt, da der Beschuldigte im Besitz aller erforderlichen Dokumente ist und die Munition der zuständigen Sicherheitsbehörde regulär gemeldet hatte. Zudem hatte er während des Transports des Schießpulvers und der Schusspatronen alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, und es bestand ein gerechtfertigter Grund für den Transport des Schießpulvers und der Schusspatronen.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb die Archivierung des Falles beantragt, und der Richter für die Vorerhebungen hat den Fall mittlerweile archiviert.

mac

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