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Dorfbars und Dorfgasthäuser als Treffpunkte am Leben erhalten
Landesregierung stimmt auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher neuen Förderkriterien für gastgewerbliche Nahversorgung zu
BOZEN (LPA). Dorfbars und Dorfgasthäuser sind weit mehr als wirtschaftliche Betriebe, sie sind Treffpunkte, Zentren des Dorflebens und der Dorfkultur. Um das Leben in den Ortskernen zu erhalten und zu stärken, gilt es, auch diese Nahversorgungsbetriebe zu erhalten. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Februar auf Vorschlag von Tourismuslandesrat Luis Walcher neuen Förderkriterien für gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe zugestimmt.
"Die Richtlinien sehen eine zielgerichtete Unterstützung für die Eröffnung und Aufrechterhaltung von gastgewerblichen Nahversorgungsbetrieben vor, insbesondere in strukturschwachen Ortschaften", unterstreicht Landesrat Walcher, der sich auf der Grundlage von Rückmeldungen von Mitgliedsbetrieben des Hoteliers- und Gastwirteverbandes HGV Ende vergangenen Jahres auch mit dem HGV über Möglichkeiten zur Ausweitung der Förderkriterien beraten hat. Die nun von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Walcher beschlossenen Anpassungen bringen einerseits Erleichterungen für Betriebe und ermöglichen andererseits neuen Betrieben, diese Fördermaßnahme zu erhalten.
Neu ist, dass Betriebe mit einer Jahreslizenz, die ihre Tätigkeit in den letzten drei Kalenderjahren für mehr als 60 aufeinanderfolgende oder mehr als 120 nicht aufeinanderfolgende Tage ausgesetzt haben, nicht mehr als zweiter Betrieb gelten. Somit kann der eigentliche gastgewerbliche Nahversorgungsbetrieb in der Ortschaft, der als einziger fast das ganze Jahr geöffnet hat, nun einen Förderbeitrag erhalten. Diese Änderung war wichtig, da bisher einige Betriebe nicht gefördert werden konnten, weil es in der Ortschaft einen weiteren Betrieb mit Jahreslizenz gab, dieser aber für einige Monate im Jahr geschlossen hatte. Zudem kann die Förderung künftig in strukturschwachen Ortschaften auch dann gewährt werden, wenn zwei gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind. Somit wird die Realität vor Ort besser berücksichtigt.
Weitere Anpassungen betreffen auch die Regelungen zu Ruhetagen und Öffnungszeiten. So wird in Zukunft die vorgesehene Mindestöffnungszeit von 10 Stunden auf 5 Tage pro Woche beschränkt, um jene Betriebe nicht von der Förderung auszuschließen, die an 6 Tagen pro Woche geöffnet sind, an einem dieser Tage jedoch eine verkürzte Öffnungszeit einhalten.
Zudem ist eine Erhöhung des Beitrags für die Aufrechterhaltung eines Betriebes von 12.000 auf 13.000 Euro pro Jahr geplant, um ihn an den Nahversorgungsbeitrag im Handel anzugleichen. Falls in strukturschwachen Ortschaften zwei gastgewerbliche Nahversorgungsbetriebe vorhanden sind, wird ein Beitrag von bis zu 8.000 Euro für die Aufrechterhaltung gewährt. Für Neueröffnungen bleibt ein einmaliger Beitrag von bis zu 30.000 Euro vorgesehen.
Wenn der Betrieb sich in einer Ortschaft mit höchstens 300 Einwohnern (bisher: mit mindestens 300 Einwohnern) befindet, bekommt er mehr Punkte zur Erstellung der Rangordnung.
Die Obergrenze des durchschnittlichen jährlichen Mehrwertsteuerumsatzes für den Erhalt des Zuschusses wird für Schank- und Speisebetriebe von 200.000 Euro auf 300.000 und von 300.000 Euro auf 500.000 für gasthofähnliche Beherbergungsbetriebe angehoben.
Über drei Beispiele von Dorfgasthäusern, die Zentrum des dörflichen Miteinanders sind und vom Land Südtirol dafür unterstützt werden, hat LPA berichtet.
mac

