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Kraftwerk St. Anton: 15 Millionen Euro für Ausgleichsmaßnahmen
Land Südtirol und Ufergemeinden können davon 7,6 Millionen Euro für Umwelteingriffe verwenden - Landesregierung genehmigt die Aufteilung für die Dreijahresperiode 2024-2027
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 13. Februar die Aufteilung der Umweltgelder für das Kraftwerk St. Anton genehmigt. Grundlage bildet die Konzession des Wasserkraftwerks St. Anton, die vorsieht, dass der Betreiber 15 Prozent des jährlichen Energieerlöses für Umweltmaßnahmen zur Verfügung stellen muss.
Für den Dreijahreszeitraum 2024-2027 ergibt sich ein Gesamtbetrag von rund 15 Millionen Euro. Davon werden 7,4 Millionen Euro Euro für jene Maßnahmen verrechnet, die laut Konzessionsauflagen vom Betreiber umzusetzen sind. Diese Maßnahmen betreffen unter anderem Maßnahmen zur Reduzierung des Schwallbetriebs (Speicherbecken), Monitoringprogramme, Restwasservorrichtungen sowie bauliche Eingriffe an Gewässern im Einzugsgebiet.
Nach Abzug des Betreiberanteils stehen Land und Ufergemeinden noch 7.622.368 Euro für die Umweltmaßnahmen zur Verfügung. Die Mittel werden in sechs Halbjahresraten jeweils zum 21. April und 21. Oktober ausbezahlt.
„Mit dieser Zuweisung sichern wir nicht nur die kontinuierliche Umsetzung wichtiger Umweltmaßnahmen, sondern stärken auch die Gemeinden entlang der Talfer und im Einzugsgebiet des Kraftwerks. Die Mittel ermöglichen konkrete Verbesserungen an unseren Gewässern und im Schutz der lokalen Lebensräume“, unterstreicht der Landesrat für Umwelt- und Klimaschutz, Peter Brunner, der den Beschluss vorgelegt hat.
Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt folgendermaßen: Sarntal 1.654.060 Euro, Jenesien 679.534 Euro, Ritten 1.654.060 Euro und Bozen 1.280.053 Euro. Das Land Südtirol setzt 2.354.660 Euro für eigene Umweltmaßnahmen ein, die in einem eigenen Beschluss festgelegt werden.
Land und Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Beträge eigenverantwortlich einzusetzen, wie es die Richtlinie vom 5. November 2024 vorsieht. Die Gelder müssen laut festgelegten Kriterien eingesetzt werden, wobei Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung und nachhaltigen Entwicklung des betroffenen Gewässerraums vorrangig durchzuführen sind.
Im Dreijahreszeitraum 2021-2024 standen Land Südtirol und Gemeinden 3,6 Millionen von insgesamt 6 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen zur Verfügung.
pir

