News / Archiv
News
Land fördert Erweiterung und Modernisierung von Biogasanlagen
Landesregierung verabschiedet neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für bestehende Biogasanlagen – Ziel ist eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen
BOZEN (LPA). In Südtirol sind derzeit rund 30 Biogasanlagen in Betrieb, die aus Gülle, Mist und organischen Abfällen Gas produzieren und dieses zur Erzeugung von Strom und Wärme verwenden. Die meisten von ihnen sind über 20 Jahre alt. Damit sie weiterhin in der Lage sind, effizient Biogas zu produzieren, ist eine Modernisierung von Anlagenteilen oder eine Erweiterung in vielen Fällen notwendig. Um diese zu fördern, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Energielandesrat Peter Brunner am 27. Februar neue Richtlinien für die Ausschüttung von Beiträgen zur Modernisierung und Erweiterung bestehender Biogasanlagen beschlossen.
„Biogasanlagen ermöglichen eine umweltfreundliche und geruchlose Nutzung der Gülle. Im Rahmen unserer Klimastrategie fördern wir die Modernisierung und Erweiterung dieser Anlagen, damit sie auch weiterhin zur nachhaltigen Energieerzeugung beitragen können. Ziel ist die weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen im Zuge einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft“, unterstreicht Landesrat Peter Brunnner.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das produzierte Biogas in einer Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage verwertet und die gesamte Wärme genutzt wird. Weiters muss der Primärenergieverbrauch um mindestens fünf Prozent reduziert werden, um eine Effizienzsteigerung zu garantieren. Auch ist ein maximaler durchschnittlicher jährlicher Viehbesatz einzuhalten.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Südtirol Biogasanlagen betreiben. Die maximale Beitragshöhe beträgt 50 Prozent der zulässigen Kosten für die Produktion thermischer Energie. Nicht zulässig sind die Kosten für Grundankauf, bauliche Maßnahmen und der Ankauf von Transportfahrzeugen. "Die Modernisierung der bestehenden Anlagen steigert die Effizienz der Biogasproduktion und leistet somit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen,“ erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz.
Die Beitragsanträge müssen bis zum 30. Juni vor Beginn der Arbeiten für die beantragte Maßnahme beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Das Ansuchen erfolgt dabei nicht über das online-Portal my CIVIS, sondern per PEC-Email an energie.energia@pec.prov.bz.it.
mpi

