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Haushaltsvoranschlag: Land lässt sich auf Verfassungsgerichtsklage ein

Nachdem der Ministerrat im Mai die Verfassungsmäßigkeitsfrage aufgeworfen hatte, hat die Landesregierung beschlossen, den Haushaltsvoranschlag 2021-23 vor dem Verfassungsgericht zu verteidigen.

Nach Anfechtung des Haushaltsvoranschlag 2021 durch die Regierung lässt sich das Land auf eine Verfassungsgerichtsklage ein, beschreitet aber auch die Verhandlungsebene zur Lösungsfindung. (Foto: Unsplash)

Die Landesregierung hat heute (8. Juni) beschlossen, sich auf ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen, um den von der Regierung in Rom beanstandeten Landeshaushalt 2021-23 zu verteidigen. 

Als Landesgesetz Nr. 3 vom 17. März 2021 waren die "Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2021, 2022 und 2023 und andere Bestimmungen" am 18. März im Amtsblatt veröffentlicht worden. Bei der obligaten Prüfung durch den Ministerrat in Rom hatte dieser die Verfassungsmäßigkeitsfrage in Bezug auf den Artikel 1 aufgeworfen. Im Wesentlichen geht es darin um die Bemessung der Einnahmen und die Sicherung der Finanzierbarkeit von Ausgaben. 

Heute (7. Juli) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen und die Gesetzesbestimmung zu verteidigen. Gleichzeitig wird Landeshauptmann Kompatscher in dieser Woche in Rom die Fragen im Zusammenhang mit Budgetentwurf und Finanzmittel im Finanzministerium besprechen (siehe eigene Aussendung). 

Landeshauptmann Kompatscher erklärte bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung: "Das Land hat in den Haushaltsvoranschlag Beträge eingeschrieben, die Südtirol aufgrund der geltenden Finanzvereinbarungen mit dem Staat, dem Mailänder Abkommen von 2009 und dem Garantiepakt von 2014 zustehen. Mit dem 'Decreto Sostegni' hat die Regierung ihrerseits diesen Vereinbarungen Rechnung getragen, indem sie eine teilweise Erstattung nicht ausbezahlter Mittel im Wert von 60 Millionen Euro vorgesehen hat." Im Garantiepakt verpflichtet sich unter anderem der Staat, dem Land ab 2019 über einen Zeitraum von 30 Jahren ausständige 600 Millionen Euro zurückzuerstatten, während das Land Finanzmittel zum Abbau der Staatsverschuldung beisteuert. "Nicht verhandelbar", ist nach den Worten des Landeshauptmanns auch der noch ausständige Betrag von 450 Millionen Euro als Südtiroler Anteil an den Glücksspielsteuern und den Akzisen. Gesprochen werden könne über eine Änderung des Zeitplanes, sagte der Landeshauptmann.

LPA/jw

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