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Öffentlicher und sozialer Wohnbau: Land informiert Gemeindevertreter

Um die wichtigsten Aspekte des neuen Landesgesetzes "Öffentlicher und sozialer Wohnbau" zu klären, hat sich kürzlich die zuständige Landesrätin mit den Bürgermeistern und Gemeindereferenten getroffen.

Um das Landesgesetz "Öffentlicher und sozialer Wohnbau" (Nr. 5/2022) und die nächsten Schritte zu seiner Umsetzung vorzustellen, hat die Landesrätin für Familie, Senioren, Soziales und Wohnbau vor wenigen Tagen alle zuständigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten zu einem Treffens eingeladen.

Während des Treffens wurden die Inhalte und Möglichkeiten des Gesetzes unterstrichen. Diese bestehen im Wesentlichen darin, die primären Wohnungsbedürfnisse zu decken, jungen Menschen und Familien den Zugang zu leistbarem Wohnraum zu ermöglichen, Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung Lösungen für ein autonomes Wohnen und Leben zu ermöglichen, innovative Wohnmodelle und soziale Vielfältigkeit zu fördern, eine breitere Zielgruppe im Bereich des öffentlichen und sozialen Wohnbaus zu erreichen und Wohnheime für bestimmte Personengruppen zu realisieren.

Im Laufe des Gesprächs mit den Gemeindevertretungen wurde erwähnt, dass bereits drei Entwürfe für die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes vorliegen. Diese sollen in naher Zukunft nach Abschluss des vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet werden. Am Treffen nahmen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden teil. Die Landesrätin betonte, dass mit ihnen eine sehr gute Zusammenarbeit im Bereich Wohnbau möglich ist.


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LPA/fg/at