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Nachtragshaushalt: Land tritt Verfassungsgerichtsverfahren bei

Das Land wird den Nachtragshaushalt 2022 und die eigene Vorgehensweise vor dem Verfassungsgericht verteidigen. Das hat die Landesregierung entschieden.

Ende September hatte der Ministerrat in Rom im Zusammenhang mit dem "Nachtragshaushalt der Autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2022" die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Beanstandet wurde der Artikel 10 des Landesgesetzes, der die Kontrolle der Kostenfestlegung der Kollektivverhandlungen zum Gegenstand hat. Der Ministerrat vertritt den Standpunkt, dass diese Überwachung aufgrund staatlicher Vorgaben dem Rechnungshof obliege beziehungsweise, dass die Regelung der Kontrollzuständigkeiten des Rechnungshofes zu den ausschließlichen Kompetenzen des Staates zähle. "Wir stimmen der Vorgangsweise einer Kontrolle durch den Rechnungshof inhaltlich zu, sind aber der Meinung, dass dies auf der Grundlage einer Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut erfolgen muss, die auch schon ausgearbeitet ist", erklärte heute Landeshauptmann Arno Kompatscher. In der Substanz sei man sich also einig, allerdings wolle das Land seine autonomen Zuständigkeiten verteidigen. Daher hat die Landesregierung in ihrer heutigen (25. Oktober) Sitzung beschlossen, sich auf das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof einzulassen. Vor dem Verfassungsgericht werde man die entsprechenden Argumente vorbringen. 


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LPA/jw