Aktuelles

Finanzierungskriterien für private Schutzhütten geändert

Für Ausbau und Instandhaltung privater Schutzhütten und Materialseilbahnen hat die Landesregierung heute (15. November) eine Frist für Ansuchen um Zuschüsse eingeführt und zudem Kriterien geändert.

Das Land fördert den Bestand der privaten Schutzhütten finanziell. Die Kriterien dafür sind jetzt überarbeitet und neu aufgelegt worden. Heute (15. November) wurde mit Beschluss der Landesregierung ein einheitliches Regelwerk geschaffen und die alten Kriterien abgeschafft. "Die Förderungen werden vor allem für Ausbau, Instandhaltung und Einrichtung bestehender privater Schutzhütten und für den Bau sowie die Instandhaltung von Materialseilbahnen gewährt, wobei ein Beitrag im Ausmaß von 40 bis 60 Prozent der zugelassenen Investitionssumme von höchstens 600.000 Euro vorgesehen ist", erklärt Tourismuslandesrat Arnold Schuler.  

Einreichfrist jährlich bis 30. September

Neu ist, dass die Gesuche um Zuschüsse innerhalb 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden müssen - so entsteht Planungssicherheit für beide Seiten. In Notfällen kann jederzeit um außerordentliche Zuschüsse angesucht werden - zugelassen sind hier bis zu 25.000 Euro an Maximalausgaben. Als Notfälle werden all jene Maßnahmen anerkannt, die für die Wiederaufnahme der Tätigkeit der Schutzhütte nach einem außerordentlichen Ereignis notwendig sind. 

In Südtirol gibt es insgesamt 96 Schutzhütten, davon sind 46 private Schutzhütten, 24 Schutzhütten sind im Landesbesitz, die restlichen gehören den alpinen Vereinen AVS (10) und CAI (16). Je nach Höhenlage und Erreichbarkeit sind sie in drei Kategorien eingeteilt - in Kategorie I fallen dabei die höchst gelegenen und am schwierigsten erreichbaren Hütten. Sie erhalten die höchsten Zuschüsse. Damit wolle man die Charakteristik der Schutzhütten in unseren Bergen fördern und deren Fortbestand weiterhin sicherstellen, sagt Landesrat Schuler.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

LPA/uli