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Landesethikkomitee befasst sich mit medikamentös assistiertem Suizid

In seiner Jahrestagung ging das Landesethikkomitee der Frage nach, unter welchen Umständen schwerkranke Menschen den Zeitpunkt des Sterbens selbst bestimmen dürfen.

Der angemessene Umgang mit dem Todeswunsch von Patientinnen und Patienten wirft für Betroffene, Angehörige und Gesundheitspersonal sehr schwierige Fragen auf. Der aktuelle Stand der Diskussion, die unterschiedlichen Standpunkte sowie die ethischen Aspekte wurden bei der heutigen (25. November) Jahrestagung des Landesethikkomitees vom Vorsitzenden Herbert Heidegger und zahlreichen Fachleuten aus dem In- und Ausland beleuchtet. 

“Wenn sich das Recht auf ein selbstbestimmtes und würdiges Leben auf der einen Seite und die Pflicht zum medizinischen Beistand auf der anderen Seite gegenüberstehen, dann braucht es eine Handlungsorientierung, für die bislang die gesetzliche Basis gefehlt hat", betonte Heidegger in seiner Einführung in das Thema. Die Referenten waren sich einig, dass das Thema nicht nur hochaktuell sei, sondern die gesellschaftliche Debatte noch länger beschäftigen und begleiten werde. 

Die Gesetzeslage in Italien

Im ersten Teil der Tagung ging es um die rechtliche Grundlage in Italien. Dort hatte die Abgeordnetenkammer im laufenden Jahr einen Gesetzesentwurf gutgeheißen. Dieser liegt derzeit im Senat zur Diskussion auf. Für schwerkranke Patientinnen und Patienten besteht bereits jetzt die Möglichkeit, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Zur Debatte steht hingegen der "medikamentös assistierte Suizid", bei dem die betreffenden Personen den Zeitpunkt ihres Sterbens bestimmen und durch die selbst durchgeführte Einnahme von Medikamenten herbeiführen können.

Weitere Expertenreferate hatten die Bewertung der medikamentös assistierten Selbsttötung aus ethischer Sicht, Erfahrungsberichte aus der Schweiz und den herausfordernden Umgang mit Sterbewünschen aus kommunikativer Sicht zum Inhalt. 

Expertenbeiträge über Live-Stream-Aufzeichnung abrufbar

Am Nachmittag beleuchteten Experten das Thema aus Sicht der Palliativ- und Intensivmedizin, aus Pflege- und Seniorenwohnheimen, dem Hospiz sowie aus religiös-spiritueller und philosophischer Sicht beleuchtet und anschließend am Podium diskutiert. Der Programmteil ab 14.00 Uhr wurde im Livestream über den YouTube-Kanal "Land Südtirol" übertragen und ist als Aufzeichnung weiterhin verfügbar. 

Das Landesethikkomitee

Das Landesethikkomitee ist ein Gremium, das die Landesregierung zu ethischen Fragen im Gesundheitswesen berät. Bei den 12 Mitgliedern des Komitees handelt es sich um Fachleute im medizinischen, rechtlichen und theologischen Bereich sowie im Bereich der Krankenpflege und der Berufsethik, insbesondere Medizinethik und Sozialethik. Zudem sind die Seniorenwohnheime und die Patientenorganisationen im Komitee vertreten.


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LPA/red