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Fremdenführerin und Fremdenführer: Anmeldung zur Befähigungsprüfung

Wer Fremdenführerin oder Fremdenführer werden will, kann Ende April 2023 sie Prüfung zur Befähigung dieses touristischen Berufes ablegen. Anmeldungen sind vom 12. Jänner bis 28. Februar möglich.

Ende April 2023 organisiert der Funktionsbereich Tourismus der Landesverwaltung eine Prüfung für die Befähigung zum touristischen Beruf der Fremdenführerin und Fremdenführer. Anmeldungen sind bis ab morgigem Donnerstag (12. Jänner) bis zum 28. Februar möglich. 

Der Beruf des Fremdenführers darf nur mit der entsprechenden Befähigung ausgeübt werden, die durch den positiven Abschluss der Prüfung erlangt werden kann. Wie Tourismuslandesrat Arnold Schuler betont, "stellen wir damit sicher, dass bestens qualifizierte Leute über unsere Kultur- oder Naturstätten informieren." Südtirol sei ein Land mit vielen Sehenswürdigkeiten, die von großer kultureller Bedeutung sind. "Fremdenführerin und Fremdenführer begleiten Personen beim Besuch von Kunstwerken, Museen, Ausstellungen oder touristischen Rundgängen. Dabei bringen sie den Gästen die Sehenswürdigkeiten in Hinblick auf Geschichte, Kunst, Landschaft und Natur näher", erklärt Landesrat Schuler.

Voraussetzungen und Anmeldefrist

Voraussetzung zur Teilnahme ist der Abschluss einer Ober- oder Berufsschule, sowie der Beleg der Kenntnis der Sprachen Deutsch und Italienisch Niveau B2. Die Prüfungskosten betragen 100 Euro.

Die Anmeldung ist ab morgen, 12. Jänner, möglich und läuft bis zum 28. Februar. Weitere Informationen gibt es im Bereich "Tourismus und Mobilität" auf der Internetseite des Landes unter Touristische Berufe und Reisebüros oder direkt beim Funktionsbereich Tourismus (Tel. 0471 413771 oder 413643, 9.00 – 12.00 Uhr).


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LPA/np