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Imkerei: Förderrichtlinien angepasst

Die Förderrichtlinien für landwirtschaftliche Betriebe im Sinne der EU-Verordnung werden der Reihe nach angepasst. Heute (24. Jänner) hat die Landesregierung jene für die Imkerei angepasst.

In den jüngsten Sitzungen hat die Landesregierung Beihilferegelungen für landwirtschaftliche Betriebe in verschiedenen Bereichen behandelt. Am heutigen Dienstag (24. Jänner) ging es um Beihilfen für Imker und Imkerinnen. 

Ziel der Förderung sind die Verbesserung der Gesamtleistung und Nachhaltigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs, Verbesserung der natürlichen Umwelt und des Tierwohls. Zudem soll es ein Beitrag zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an Biodiversität, Verbesserung der Ökosystemleistungen und Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften sein. "Uns sind aber auch die Schaffung und Verbesserung der Infrastruktur in Verbindung mit der Entwicklung, Anpassung und Modernisierung der Landwirtschaft ein Anliegen“, sagt der zuständige Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Beihilfen für Infrastruktur und Imkereigeräte

Beihilfeberechtigt sind einzelne und zusammengeschlossene Imkerinnen und Imker, die in Südtirol ihren Sitz haben, im Lande arbeiten und im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind. Beiträge gibt es ab einer Mindestinvestition von 1500 Euro in die Infrastruktur (Bienenstand, Lagerraum, Schleuderraum, Lehrbienenstand) und Imkereigeräte. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss einen Grundkurs abgeschlossen haben oder seit mindestens drei Jahren in Südtirol als Imker oder Imkerin tätig sein. Für die Förderung von Schleuder- und Lagerräumen ist die Haltung und Meldung von mindestens zehn Bienenvölkern in den zwei Jahren vor Antragsstellung Voraussetzung.  Für Neuimkerinnen und Neuimker mit abgeschlossenem Grundkurs betragen die beihilfefähigen Höchstausgaben für den Ankauf von Bienenbeuten und Imkereigeräten in den ersten zwei Jahren insgesamt 1500 Euro. "Heimischer Qualitätshonig ist nicht nur gut, sondern er hat auch der Gesundheit förderliche Eigenschaften. Daher ist uns daran gelegen, die Herstellung von Honig und anderen Bienenprodukten zu unterstützen", sagt Arnold Schuler.

Die Anträge sind im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 30. September im Voraus bei der Landesabteilung Landwirtschaft einzureichen. Stichprobenartig werden Kontrollen durchgeführt. Diese Beihilferegelung gilt bis zum 31. Dezember 2029.


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LPA/uli