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Scheibenschlagen, Holepfannfeuer: Achtung, erhöhte Waldbrandgefahr!

Angesichts der fehlenden Niederschläge und des stellenweise starken Windes besteht in manchen Landesteilen erhöhte Waldbrandgefahr. Am Wochenende stehen Winterkehraus-Rituale an: Hier gilt Vorsicht.

Wegen der anhaltenden Trockenheit herrscht derzeit in Südtirol erhöhtes Waldbrandrisiko, der Wind kann dieses Risiko zusätzlich verschärfen. Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es ohne Genehmigung des gebietsmäßig zuständigen Forstinspektorates verboten, im Wald und in weniger als 20 Metern Sicherheitsabstand vom Wald Feuer anzuzünden. Dies gilt auch besonders am kommenden Wochenende, wenn im Vinschgau und Burggrafenamt das uralte Brauchtum des "Scheibenschlagens" und der "Holepfannfeuer" gepflegt werden. Zum Schutz von Wald und Umwelt ruft der Landesforstdienst daher die Bevölkerung zur Beachtung des Verbotes auf. "Wir zählen darauf, dass grundsätzlich jedes Risikoverhalten vermieden wird, das einen Waldbrand verursachen könnte", unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.

Sollte sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Waldbrand entfachen, muss unverzüglich die Feuerwehr alarmiert werden: Beginnende Busch- und Waldbrände müssen sofort unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden.

Sollte durch unsachgemäßes Hantieren mit Feuer ein Waldbrand verursacht werden, kann dies für die Verantwortlichen neben Verwaltungsstrafen auch zivil- und strafrechtliche Folgen haben.

Weitere Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald sowie das Verhalten im Falle eines Waldbrandes finden sich auf der Homepage der Landesabteilung Forstwirtschaft



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LPA/red