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Ansuchen für Beihilfen im Bereich der Almwirtschaft wieder möglich

In der heutigen (23. Mai) Sitzung der Landesregierung wurden auf Vorschlag von Landesrat Schuler die Kriterien zur Förderung der Almwirtschaft neu aufgelegt: Ansuchen sind wieder möglich.

Zur Förderung von Almen hat die Landesregierung in ihrer heutigen (23. Mai) Sitzung Anpassungen vorgenommen. Die Förderungen betreffen Maßnahmen zur Verbesserung und Erhaltung der Almen in Bezug auf die Kulturlandschaft und die Almgebäude

Gefördert werden die Einrichtung, Sanierung und Anpassung von landwirtschaftlich genutzten Almgebäuden und Anlagen für die Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf den Almen, Einrichtungen für die Weidewirtschaft und Viehtriebwege. Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

"Es ist aus landwirtschaftlicher Sicht, aber auch für die lokale Bevölkerung und für den Tourismus von außerordentlicher Bedeutung, dass unsere Almen bewirtschaftet werden. Deshalb ist es mir ein Anliegen, dass Almgebäude sowie Maßnahmen für die Weidewirtschaft gefördert werden", führt der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Arnold Schuler, aus.

Anträge jährlich vom 1. April bis 30. September möglich

Neben einigen sprachlichen Anpassungen wurde auch die Frist für die Einreichung von Anträgen angepasst. Ab sofort können Anträge vom 1. April bis zum 30. September eines jeden Jahres eingereicht werden. Dringende und unaufschiebbare Projekte können jederzeit eingereicht werden.
Es ist zu beachten, dass pro Antragsteller nur ein Beitragsgesuch pro Jahr angenommen wird. Die anerkannten Kosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Maximal können 200.000 Euro pro Gesuch anerkannt werden. Die Beitragsprozentsätze wurden vereinheitlicht, wobei Körperschaften 70 Prozent und Private 50 Prozent der Kosten als Förderung erhalten. Die Finanzierung der Projekte erfolgt in chronologischer Reihenfolge nach der Einreichung.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Maßnahmen, die künftig nicht mehr förderungswürdig sind, darunter Anlagen zur Energieversorgung der Almgebäude, Multifunktionsräume und Kläranlagen sowie Abbrucharbeiten und Felsaushübe.


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LPA/np