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[Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung]
Welcher Unterschied besteht zwischen dem Verzicht und der Annullierung der Wohnbauförderung?
Mit der Verzichtserklärung auf die Wohnbauförderung beantragt man nur die vorzeitige Löschung der Sozialbindung und der eventuellen Hypothek. In diesem Fall hat man allerdings nicht die Möglichkeit zu einer neuen Wohnbauförderung zugelassen zu werden. Mit dem Gesuch um Annullierung der Wohnbauförderung gelangt man wieder in den Besitz der Voraussetzung laut Art. 45 Abs. 1 Buchst. c) "nicht Mitglied einer Familie sein, die zu einem Beitrag für den Neubau, Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung zugelassen worden ist..." Diese beiden Gesuche können entweder gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeitpunkten vorgelegt werden.
Verzicht und Annullierung der Wohnbauförderung
  • Nummer:  73422
  • Letzte Aktualisierung: 3.5.2018