Nach der Genehmigung: die Sozialbindung

Die Wohnbauförderungsmaßnahmen für Kauf, Neubau und Wiedergewinnung der Erstwohnung erfüllen eine soziale Funktion. Um möglichen Spekulationen vorzubeugen,  unterliegen die geförderten Wohnungen bestimmten Regeln.

Für alle Förderungen, die nach dem 23.03.2016 gewährt wurden, hat die Sozialbindung eine Dauer von zehn Jahren.

 

INFORMATIONEN ÜBER ALLE OPERATIONEN BEZÜGLICH DER VERWALTUNG DER GEFÖRDERTEN WOHNUNG WÄHREND DER LAUFZEIT DER SOZIALBINDUNG BIS ZU IHREM ABLAUF

Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.

Familie und geförderte Wohnung

Verkauf oder Vermietung der geförderten Wohnung und Zwangsversteigerung

Löschung der Bindung und/oder der Hypothek - Verzicht - Zuwiderhandlungen